Das Akkreditiv Feld 40E: Anwendbare Richtlinien (engl. „Applicable Rules“) gibt an, welchen Regeln das Akkreditiv unterliegt.
Vorhandensein:
verpflichtend
Format:
30 Zeichen
Codes:
Das Feld 40E: Anwendbare Richtlinien muss einen der folgenden Codes enthalten:
UCP LATEST VERSION
Die üblichen Regeln für ein normales Dokumentenakkreditiv. Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive („ERA“) der Internationalen Handelskammer in Paris.
UCPURR LATEST VERSION
Eine Regelung für normale Akkreditive mit Rembours. Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive („ERA“) der Internationalen Handelskammer in Paris. Der Rembours unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt des Akkreditivs aktuellsten Einheitlichen Richtlinien für Rembourse zwischen Banken unter Dokumenten-Akkreditiven („ERR“) der Internationalen Handelskammer in Paris.
EUCP LATEST VERSION
Die Regeln für ein Dokumentenakkreditiv mit Vorlage elektronischer Dokumente. Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten Anhang zu den ERA für die Vorlage elektronischer Dokumente („el.ERA“) der Internationalen Handelskammer in Paris.
EUCPURR LATEST VERSION
Die Regeln für ein Dokumentenakkreditiv mit Vorlage elektronischer Dokumente und Rembours. Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten Anhang zu den ERA für die Vorlage elektronischer Dokumente („el.ERA“) der Internationalen Handelskammer in Paris. Der Rembours unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt des Akkreditivs aktuellsten Einheitlichen Richtlinien für Rembourse zwischen Banken unter Dokumenten-Akkreditiven („ERR“) der Internationalen Handelskammer in Paris.
ISP LATEST VERSION
Die üblichen Regeln für Standby-Akkreditive. Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten International Standby Practices („ISP“) der Internationalen Handelskammer in Paris.
OTHR
Das Akkreditiv unterliegt anderen, näher zu definierenden Regeln.
Validierungsregeln:
Wird in Akkreditiv Feld 40E: Anwendbare Richtlinien der Wert „OTHR“ gewählt, so können in einem weiteren Subfeld mit bis zu 35 Zeichen die anzuwendenden Regeln beschrieben werden.
Beispiel
Akkreditiv Feld 40E:
UCP LATEST VERSION
Das Akkreditiv unterliegt den zum Eröffnungszeitpunkt aktuellsten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive („ERA“) der Internationalen Handelskammer in Paris – also aktuell den ERA 600.
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