Unwiderrufliches Akkreditiv

Eröffnet eine Bank ein unwiderrufliches Akkreditiv, so kann sie sich ihrer Zahlungsverpflichtung bei Vorlage der vereinbarten Dokumente nicht entziehen. Ein unwiderrufliches Akkreditiv bietet dem Exporteur damit eine sehr gute Sicherheit, sein Geld bei Lieferung der Ware auch zu bekommen.
Was ist ein unwiderrufliches Akkreditiv?
Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist die übliche Form, wie ein Akkreditiv heutzutage von einer Bank herausgelegt wird. Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Akkreditivbank an einen Exporteur. Die Akkreditivbank verpflichtet sich mit dem unwiderruflichen Akkreditiv dazu, dem Exporteur eine Zahlung zu leisten, wenn dieser bestimmte Bedingungen erfüllt. Man nennt es deshalb ein bedingtes Zahlungsversprechen. Die Bedingungen, die der Exporteur erfüllen muss, um die Zahlung zu erhalten, beziehen sich auf die Dokumente, die er bei der Bank einreichen muss.
Zum Nachweis der Lieferung der Ware an den Importeur prüft die Bank nämlich nur, ob die zugehörigen Lieferdokumente zeigen, dass die Ware vertragsgemäß verschickt wurde. Die Ware selbst und deren Versand kann dagegen die Bank nicht prüfen. Erfüllen die Dokumente die Bedingungen des Akkreditivs, so muss die Bank an den Exporteur zahlen. Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist – wie der Name schon sagt – durch die Bank nicht widerrufbar. Hat ein Exporteur also ein unwiderrufliches Akkreditiv, so kann er sich sicher sein, dass er bei Erfüllung der dokumentären Bedingungen auch sein Geld erhält.
Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist ein weltweit standardisiertes Dokument, das aus sogenannten Feldern aufgebaut ist. Jedes Feld ist für eine bestimmte Information ausgelegt. Durch die Befüllung aller im gegebenen Fall notwendigen Akkreditivfelder bekommt das unwiderrufliche Akkreditiv seinen spezifischen Inhalt. So hat jedes Akkreditiv Felder, die nur einige vorgegebene Werte annehmen können, wie zum Beispiel das Feld 43P „Teillieferung“ nur die Werte „Erlaubt“ oder „Nicht erlaubt“ vorsieht. Die meisten Felder eines unwiderruflichen Akkreditivs aber sind freie Textfelder (mit frei wählbarem Inhalt) und unterliegen – abgesehen von der Anzahl der erlaubten Zeichen – keinen formalen Beschränkungen.
Wie funktioniert ein unwiderrufliches Akkreditiv?
Aus Sicht des Exporteurs funktioniert ein unwiderrufliches Akkreditiv in folgenden drei Schritten:
- Ganz am Anfang steht der Liefervertrag, den der Exporteur mit dem Importeur abschließt. In diesem werden unter anderem die Zahlungsbedingungen festgelegt. Einigen sich beide Seiten auf ein unwiderrufliches Akkreditiv als Zahlungsinstrument, dann sollten bereits im Liefervertrag die notwendigen Akkreditivdokumente und -bedingungen spezifiziert werden. Bevor der Importeur den Auftrag zur Eröffnung des unwiderruflichen Akkreditivs an seine Bank gibt, sollten der Exporteur möglichst den Entwurf des Akkreditivs prüfen. Geben die Bedingungen des Akkreditiventwurfs die Vereinbarung aus dem Liefervertrag vollständig wieder? Sind keine zusätzlichen Bedingungen eingefügt worden?
- Hat die Bank des Importeurs das unwiderrufliche Akkreditiv tatsächlich eröffnet, so erhält der Exporteur die Avisierung durch die eigene Bank. Die Bank gibt dem Exporteur den Wortlaut des Akkreditivs zur Kenntnis. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, die Akkreditivbedingungen noch einmal genau zu überprüfen. Falls es Unklarheiten oder Fehler gibt, so müssen diese mit der Bank oder direkt mit dem Importeur geklärt werden, damit eine Akkreditivänderung veranlasst werden kann.
- Der Exporteur stellt die im unwiderruflichen Akkreditiv festgelegten Liefer- und Begleitdokumente zusammen und reicht sie bei seiner Bank zur Zahlung ein. Die Bank prüft die Dokumente auf Konformität mit den Bedingungen im unwiderruflichen Akkreditiv. Sind die Dokumente in Ordnung, so zahlt die Bank dem Exporteur den vereinbarten Betrag. Entsprechend die Dokumente dagegen nicht den Bedingungen des unwiderruflichen Akkreditivs, so erhält der Exporteur auch keine Zahlung.
Auf der anderen Seite stellt sich ein unwiderrufliches Akkreditiv für den Importeur wie folgt dar:
Der Importeur auf der anderen Seite muss im Akkreditiv-Ablauf folgende drei Schritte im unternehmen, um die Bezahlung des Exporteurs abzuwickeln.
- Bereits im Liefervertrag entscheidet sich der Importeur für eine Abwicklung der Zahlung mit Hilfe eines unwiderruflichen Akkreditivs. Gemeinsam mit dem Exporteur legt er bereits zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen fest, welche an die Akkreditivdokumente gestellt werden.
- Der Importeur beauftragt seine Bank zu Gunsten des Exporteurs ein unwiderrufliches Akkreditiv herauszulegen. Dieser Auftrag erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines Formblattes, mit dem die Bank alle für die Akkreditiveröffnung notwendigen Informationen über das Geschäft abfragt. Die Bank gibt den Akkreditiventwurf dem Importeur noch einmal zur Kontrolle. Idealerweise gibt der Importeur auch dem Exporteur noch einmal die Gelegenheit den Entwurf zu prüfen. Anschließend wird das unwiderrufliche Akkreditiv von der Bank des Importeurs eröffnet und per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet.
- Wenn der Exporteur die Ware verschickt und die entsprechenden Dokumente eingereicht hat, so werden diese auch von der Bank des Importeurs geprüft. Entsprechen die Dokumente den Akkreditivbedingungen, so wird die Zahlung durch die Bank geleistet. Gleichzeitig rechnet die Bank diese Zahlung mit dem Importeur ab und belastet entweder sein Konto oder eine Kreditlinie. Im Anschluss händigt die Bank dem Importeur die Originaldokumente aus. Der Importeur erhält die Ware, welche der Exporteur verschickt hat.

Unwiderrufliches Akkreditiv – Beteiligte und Ablaufschema
Unwiderrufliches Akkreditiv – welche Parteien sind beteiligt?
Die wichtigsten Parteien für ein unwiderrufliches Akkreditiv sind der Exporteur (auch Begünstigter genannt), der Importeur (auch Auftraggeber genannt), die Bank des Importeurs und die Bank des Exporteurs. Welche Rolle hat jede Partei bei der Akkreditiv-Transaktion?
Der Auftraggeber
Der Auftraggeber ist der Importeur und damit der Käufer der Waren des Exporteurs. Der Importeur soll dem Exporteur den vereinbarten Betrag für die Ware zahlen. Er beauftragt seine Bank, ein unwiderrufliches Akkreditiv an den Exporteur herauszulegen. Abgesehen davon, dass der Importeur als Auftraggeber im unwiderruflichen Akkreditiv genannt wird, beeinflusst er jedoch nicht direkt den Ablauf der Akkreditiv-Transaktion.
Der Begünstigte
Der Begünstigte ist der Exporteur und damit der Verkäufer eine Ware. Dem Begünstigten steht eine Zahlung zu, weswegen zu seinen Gunsten ein unwiderrufliches Akkreditiv eröffnet wird. Durch Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhält der Begünstigte die vereinbarte Zahlung für die gelieferten Waren unter dem Akkreditiv.
Die Bank des Importeurs
Die Bank des Auftraggebers wird auch Akkreditivbank, herauslegende Bank oder Importeursbank genannt. Im Auftrag ihres Kunden legt die Bank des Importeurs ein unwiderrufliches Akkreditiv heraus. Sie verspricht dem Begünstigten damit die Zahlung eines festgelegten Betrags unter bestimmten Bedingungen. Die Bank gibt dieses Zahlungsversprechen im eigenen Namen ab. Damit erhält der Begünstigte des unwiderruflichen Akkreditivs die Sicherheit, die Zahlung von einer Bank zu erhalten. Er muss sich nicht darauf verlassen, die Zahlung von einem ausländischen Unternehmen einzufordern.
Die Bank des Exporteurs
Die Bank des Exporteurs wird auch Avisbank, Zweitbank oder Akkreditivstelle genannt. Der Exporteur erhält von seiner Bank den Akkreditivtext, den die Bank des Importeurs per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet hat. Bei dieser Bank ist ein unwiderrufliches Akkreditiv normalerweise ausnutzbar. Das bedeutet, dass der Exporteur die im unwiderruflichen Akkreditiv geforderten Dokumente bei seiner Bank einreichen kann. Die Bank wird die Dokumente prüfen und anschließend an die Bank des Importeurs weiterleiten. Die Bank des Exporteurs nimmt bei konformer Dokumentenvorlage auch die Zahlung an den Exporteur vor.
Was unterscheidet ein unwiderrufliches Akkreditiv vom widerruflichen Akkreditiv?
Ein widerrufliches Akkreditiv hat im heutigen Geschäftsleben kaum noch praktische Bedeutung. Anders als ein unwiderrufliches Akkreditiv könnte es nämlich jederzeit von der Akkreditivbank zurückgenommen oder geändert werden. Für den Exporteur bedeutet ein widerrufliches Akkreditiv damit kaum Sicherheit, da er jederzeit die Mitteilung von der Bank erhalten könnte, dass sie das Zahlungsversprechen zurückzieht.
Ein unwiderrufliches Akkreditiv dagegen ist – einmal eröffnet – für den Exporteur ein echtes Zahlungsversprechen. Die Akkreditivbank kann es nicht ändern oder widerrufen. Der Exporteur kann sich darauf verlassen, dass er sein Geld bei Vorlage der vereinbarten Dokumente auch tatsächlich erhält. Richtigerweise gibt es auch bei einem unwiderruflichen Akkreditiv noch Risiken. Die Akkreditivbank könnte sich entscheiden ihr Zahlungsversprechen zu brechen. Oder aufgrund politischer Änderungen ist die Akkreditivbank nicht mehr in der Lage, ihr Zahlungsversprechen zu erfüllen. Um diese Risiken abzudecken, kann einem unwiderruflichen Akkreditiv noch eine Akkreditiv-Bestätigung hinzugefügt werden.
Wann verwendet man am besten ein unwiderrufliches Akkreditiv?
Ein unwiderrufliches Akkreditiv hat Vorteile für Exporteur und Importeur. In Hinblick auf das abgesicherte Risiko und die Kosten der Akkreditivabwicklung kann man festhalten, dass sich die Verwendung eines unwiderruflichen Akkreditivs besonders in folgenden Fällen lohnt:
- Keine oder unzureichende Geschäftsbeziehung (z.B. Neukunde)
- Keine oder unzureichende Informationen über Geschäftspartner (Zahlungsfähigkeit / Lieferfähigkeit)
- Land mit politisch oder wirtschaftlich unsicheren Verhältnissen
- Gesetzliche Auflagen des Importlandes nur mit Akkreditiven zu arbeiten
Nicht immer ist es im internationalen Handel erforderlich ein unwiderrufliches Akkreditiv als Zahlungsinstrument zu verwenden. Mit Blick auf die Kosten, die für Importeur und Exporteur anfallen, kann man in bestimmten Fällen auch darauf verzichten. In folgenden Situationen kann es sinnvoll sein, die Zahlung ohne unwiderrufliches Akkreditiv abzuwickeln, um die Kosten gering zu halten:
- Bestehende Vertrauensbasis zwischen Importeur und Exporteur
- Geringe Beträge rechtfertigen die Zahlung der Akkreditivgebühren oft nicht
- Beim Handel innerhalb der EU
Fazit über ein unwiderrufliches Akkreditiv
Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist eine sichere Zahlungsmodalität im internationalen Handel. Es bietet sowohl dem Exporteur die Sicherheit, nach Lieferung auch die Zahlung zu erhalten, als auch dem Importeur die Sicherheit, die Zahlung nur leisten zu müssen, wenn die Lieferdokumente den Bedingungen des unwiderruflichen Akkreditivs entsprechen. Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist die übliche Form des Akkreditivs.