Übliche Akkreditivdokumente und ihre Bedeutung

Unter einem Akkreditiv müssen unterschiedliche Dokumente eingereicht werden. Dabei gibt es einige übliche Akkreditivdokumente, die in fast jedem Akkreditiv gefordert werden. Auf der anderen Seite gibt es auch einige zwar typische Dokumente, die jedoch eher weniger oft einzureichen sind. Die folgende Aufstellung soll Ihnen einen Einblick geben, welche Dokumente unter einem Akkreditiv häufig gefordert sind und warum diese Dokumente für den Importeur relevant sind.
Übliche Akkreditivdokumente von Ihnen als Exporteur
Sie als Exporteur erstellen die zentralen Dokumente für die Einreichung unter dem Akkreditiv selbst. Dazu zählen insbesondere die folgenden üblichen Akkreditivdokumente.
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Rechnung
Die Handelsrechnung ist ein zentrales Dokument für den Käufer. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der Rechnung um ein Dokument mit einzeln aufgestellten Warenpositionen, das der Verkäufer erstellt, um Zahlung vom Käufer zur verlangen. Sie enthält mindestens den zu zahlenden Gesamtpreis der Ware, oft dazu auch Einzelpreise und Stückzahlen. Für den Käufer ist die Rechnung für sämtliche Anforderungen der Verzollung, der Buchhaltung, der Steuer usw. erforderlich.
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Wechsel
Ein Wechsel ist ein Wertpapier. In diesem Wertpapier weist der Exporteur (Aussteller) die Akkreditivbank oder den Importeur (Bezogener) an, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einen bestimmten Betrag zu zahlen. Zeichnet die Akkreditivbank bzw. der Importeur diesen Wechsel gegen, so verpflichtet sie sich damit zur genannten Zahlung. Der Wechsel wird zum Akzept und kann zum Fälligkeitsdatum eingelöst werden. Ein sofort zahlbarer Wechsel wird Sichtwechsel genannt.
Bei einer Akkreditiv-Transaktion ist es demnach so, dass der Exporteur einen Wechsel ausstellt und zusammen mit allen anderen geforderten Dokumenten einreicht. Sind die Dokumente fehlerfrei, so soll der Bezogene des Wechsels (also die Akkreditivbank oder der Importeur selbst) den Wechsel bei Sicht bezahlen (im Falle eines Sichtwechsels) oder gegenzeichnen und zurück an den Exporteur schicken. Dieser erhält damit ein abstraktes Wertpapier, das er zur Zahlung bei Fälligkeit vorlegt.
Der Wechsel ist nicht für den Importeur relevant, sondern dokumentiert Ihnen als Exporteur die entstandene Forderung auf einem weiteren Wege.
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Packliste
Eine Packliste enthält die endgültigen Angaben zu Stückzahl, Gewicht und Abmessung der zu exportierenden Waren. Sie ist damit für den Importeur bei der Verzollung und zur Überprüfung der Vollständigkeit der Lieferung wichtig.
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Gewichtsliste
Eine Gewichtsliste enthält ähnlich wie die Packliste Angaben zu Stückzahl und vor allem Gewicht einzelnen Packstücke. Sie ist damit für den Importeur zur Überprüfung der Vollständigkeit der Lieferung und gegebenenfalls für deren Weitertransport wichtig.
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Qualitätszeugnis
Ein Qualitätszeugnis bestätigt die vereinbarte Qualität der Ware, möglicherweise auch die Konformität mit bestimmten Normen. Sie ist für den Importeur daher für den Weiterverkauf der Ware wichtig, um die Qualität gegenüber den Kunden und gegebenenfalls den Behörden nachweisen zu können.
Übliche Akkreditivdokumente vom Transportunternehmen oder Spediteur
Übliche Akkreditivdokumente, die vom Transportunternehmen oder Spediteur erstellt werden, sind vor allem die unterschiedlichen Formen von Transportdokumenten.
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Transportdokument
Ein mögliches Transportdokument ist je nach Beförderungsart das Konnossement, das Charter-Party Konnossement, der Luftfrachtbrief, der LKW-Frachtbrief, das multimodales Transportdokument, der Eisenbahnfrachtbrief oder das Binnenschiffstransportdokument. In jedem Fall belegt das Transportdokument das Zustandekommen eines Transportvertrages, die Übergabe der Ware an das Transportunternehmen und die Details des Transports wie Datum, Route, Zielort etc. Im Falle eines Konnossements verbrieft das Dokument selbst den Besitz an der Ware und der Importeur kann die Ware nur gegen Aushändigung des Konnossements in Empfang nehmen. Mit der Einreichung des Transportdokuments unter dem Akkreditiv weisen Sie für den Importeur also den erfolgten Versand der Ware nach.
Übliche Akkreditivdokumente von der Industrie- und Handelskammer
Bei der Industrie- und Handelskammer bekommen Sie ein sehr wichtiges, übliches Akkreditivdokument: das Ursprungszeugnis.
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Ursprungszeugnis
In vielen Ländern ist das Ursprungszeugnis als Teil der Dokumentation für die Einfuhr von Waren erforderlich – in manchen Ländern nur für bestimmte Produktgruppen, in anderen sogar als generelle Erfordernis. Das Ursprungszeugnis erklärt, dass im ausgewiesenen Land mindestens ein letzter entscheidender Bearbeitungsschritt stattgefunden hat. Es bezeugt dagegen nicht, dass die Ware ausschließlich in diesem Land gefertigt wurde. Die Bestimmung des Warenursprungs ist zum Beispiel für die Umsetzung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen im Land des Importeurs notwendig. Aber auch für den Käufer selbst ist der Nachweis des Warenursprungs oftmals wichtig, da zum Beispiel mit Waren aus Deutschland bestimmte Qualitätsstandards in Verbindung gebracht werden.
Übliche Akkreditivdokumente, die unter Mitwirkung des Importeurs entstehen
Auch wenn es für Sie als Exporteur eher ungünstig ist, wenn Sie auf die Mitwirkung des Importeurs bei der Ausstellung von Akkreditivdokumenten angewiesen sind, so gibt es doch bestimmte Fälle, in denen das durchaus üblich ist.
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Arbeitsfortschrittsnachweis
Besonders bei Dienstleistungs- oder Bauprojekten wird durch dieses Dokument ein erreichter Zwischenstand festgehalten. Er wird nicht selten zusammen mit dem Importeur unterzeichnet. Er dient als Anerkennung der erbrachten Teilleistung, so dass eine entsprechende Teilzahlung ausgelöst werden kann.
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Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll dient bei Bauprojekten oder bei der Lieferung von Waren, die eine Einrichtung, Montage, Schulung etc. erfordern zur Anerkennung der erfolgreichen Erbringung der entsprechenden Leistungen. Es dient oftmals als Nachweis und damit notwendiges Dokument für die Zahlung der letzten Teilrate.
Übliche Akkreditivdokumente von Kurier oder Post
Wenn die Ware nicht mit einem Transportunternehmen oder einer Spedition, sondern per Kurier oder Post versendet wird, dann können Sie von diesen die folgenden üblichen Akkreditivdokumente erhalten.
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Kurierempfangsbestätigung
Ebenso wie die klassischen Transportdokumente dient die Kurierempfangsbestätigung als Nachweis für den Versand der Ware, einer Dokumentation oder ähnlichem. Der Importeur kann die Sendung damit verfolgen.
- Posteinlieferungsschein
Ebenso wie die klassischen Transportdokumente dient der Posteinlieferungsschein als Nachweis für den Versand der Ware, einer Dokumentation oder ähnlichem.
Übliche Akkreditivdokumente von einem Prüfdienstleister
Nicht ganz so übliche Akkreditivdokumente wie die weiter oben genannten Dokumente sind von Prüfdienstleistern erstellte Zertifikate.
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Inspektionszertifikat
Bevor die Ware verschickt wird, möchte der Importeur die Vollständigkeit, Qualität und andere Kriterien möglicherweise von einem externen Dienstleister überprüfen lassen. Eine Branche von Prüfdienstleistern hat sich dieser Aufgabe verschrieben, um dem Käufer im Ausland die Sicherheit einer unabhängigen Zusatzprüfung zu geben. Entsprechend sollte der Bericht über die Inspektionsergebnisse unter dem Akkreditiv eingereicht werden.
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Analysenzertifikat
Ähnlich wie das Inspektionszertifikat weist das Analysenzertifikat von einer unabhängigen Stelle nach, dass die Ware bestimmte Kriterien erfüllt und dies zum Beispiel durch eine Laboranalyse bestätigt wurde. Der Importeur braucht dieses Ergebnis beispielsweise für die Einfuhr von Waren, die bestimmten Grenzwerten für Inhaltsstoffe unterliegen (Kinderspielzeug, Lebensmittel o.ä.).
Übliche Akkreditivdokumente von der Versicherung
Wenn Sie als Exporteur für die Versicherung des Warentransports verantwortlich sind, so sind die Versicherungspolice bzw. das Versicherungszertifikat absolut übliche Akkreditivdokumente.
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Versicherungszertifikat bzw. -police
Sehen die Transportbedingungen vor, dass der Transport versichert sein soll, so müssen Sie das Bestehen einer Versicherung nachweisen. Der Importeur muss in der Lage sein, die Versicherung im Schadensfall in Anspruch zu nehmen. Dazu benötigt er das Versicherungsdokument, welches auch entsprechend ausgestaltet sein muss.
Übliche Akkreditivdokumente vom Konsulat
Auch ein Konsulat kann eine besondere Form von Akkreditivdokument für Sie erstellen.
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Konsulatsfaktura
In manchen Ländern ist es üblich, dass Handelsrechnungen für die Einfuhr von Waren nur dann akzeptiert werden, wenn sie von einem Konsulat des Landes für in Ordnung befunden worden sind. Dabei geht es unter anderem um die Marktüblichkeit des Kaufpreises, welche vom Konsulat geprüft werden soll.
Zusammenfassung – Übliche Akkreditivdokumente
Obwohl unter einem Akkreditiv theoretisch beliebige Dokumente vereinbart werden können, so gibt es doch übliche Akkreditivdokumente, die immer wieder Anwendung finden. Diese Dokumente werden nicht nur von Ihnen als Exporteur selbst erstellt, sondern sie kommen von vielen unterschiedlichen Parteien. Die folgende Grafik veranschaulicht noch einmal, von welchen Parteien diese Dokumente erstellt werden.