Sprache von Akkreditivdokumenten

Die Sprache von Akkreditivdokumenten wird tatsächlich in den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600) nicht behandelt, obwohl es sich hierbei um ein wichtiges Thema handelt. Daher sind dann auch in den International Standard Banking Practice 2013 einige Erklärungen zu diesem Thema zu finden.
Grundsätzlich gilt, dass die Dokumente in der Sprache des Akkreditivs ausgestellt sein sollten. Die Betonung liegt hierbei auf sollten, denn dies ist tatsächlich keine Pflicht sondern eher eine Empfehlung. Sind im Akkreditiv keine Angaben zur geforderten Sprache enthalten, so können die Dokumente tatsächlich in jeder beliebigen Sprache verfasst sein. Sind im Akkreditiv keine Regelungen zu finden, wird aber dennoch oft Ihre eigene Bank die zulässigen Sprachen auf solche beschränken, die sie selbst zu prüfen in der Lage ist.
Denn in der Tag hat Ihre Bank das Recht, die unter dem Akkreditiv akzeptierten Sprachen zu beschränken. Sind beispielsweise laut Akkreditiv Dokumente in deutscher, englischer oder russischer Sprache erlaubt, so kann Ihre Bank dies auf die zwei Sprachen Deutsch und Englisch beschränken, wenn wegen mangelnder Sprachkenntnisse russische Dokumente nicht prüfen kann. Die Einschränkung auf bestimmte Sprachen wird Ihnen Ihre Bank in jedem Fall mit der Avisierung des Akkreditivs mitteilen.
Nur die Inhalte müssen in der geforderten Sprache sein
Dabei gilt, dass in den Dokumenten nur die Daten in einer der geforderten Sprachen auszudrücken sind, welche für die Erfüllung der Akkreditivbedingungen relevant sind. Das sind eben alle Daten, die ein Dokument ausmachen. So fallen vorgedruckte Formulare und insbesondere Feldüberschriften nicht unter diese Bedingung und dürfen daher auch in einer anderen Sprache sein. Ebenso dürfen Namen von Personen, Stempel, Siegel, Beglaubigungen und Indossamente in einer anderen Sprache verfasst sein, ohne dass dieser Fakt allein eine Unstimmigkeit wäre.
Um Probleme zu vermeiden, ist es dennoch vorteilhaft, wenn beispielsweise statt der Formulierung „ALL DOCUMENTS MUST BE ISSUED IN ENGLISH.“ die Formulierung „ALL DOCUMENTS MUST BE ISSUED IN ENGLISH, EXCEPT PREPRINTED FORMS, STAMPS AND SEALS.“ oder ähnlich verwendet wird.
Es kann vorkommen, dass in einem sprachkonformen Dokument weitere Inhalte oder Bemerkungen zu finden sind, die in nicht akzeptierten Sprachen verfasst sind. Beispielsweise ist auf einer englischsprachigen Rechnung noch ein handschriftlicher russischer Zusatz angebracht. Dieser kann und soll von der prüfenden Bank nicht beachtet werden und hat damit keinen – positiven wie negativen – Einfluss auf die Konformität des Dokuments.
Mehrsprachige Dokumente
In einem Akkreditiv kann auch gefordert sein, dass die Dokumente gleichzeitig in mehreren Sprachen auszufertigen sind. Sie haben also nicht die Wahl zwischen mehreren akzeptablen Sprachen, sondern müssen sogar möglicherweise ein zweisprachiges Dokument einreichen. Der Kunde könnte die Dokumente zum Beispiel auf Englisch und in seiner Landessprache einfordern, damit diese einfacher bei Behörden vorgelegt werden können.
Handelt es sich bei der Landessprache um eine Sprache, welche Ihre Bank nicht prüfen kann, so wäre ein Vorschlag für die Sprachenregelung im Akkreditiv: „ALL DOCUMENTS MUST BE ISSUED IN ENGLISH AND RUSSIAN. RUSSIAN LANGUAGE IS ACCEPTED AS PRESENTED.“ Damit erhält der Importeur wie gewünscht die zweisprachigen Dokumente, Ihre Bank kann den russischen Teil aber bei der Prüfung ignorieren.
Sind dagegen beide geforderten Sprachen für die prüfende Bank akzeptabel, so dürfen sich die Inhalte in beiden Sprachen nicht widersprechen. Beispielsweise kann die Rechnung nicht wie in Feld 45A des Akkreditivs gefordert über eine „STEAM TURBINE MODEL XYZ“ aufgemacht sein, gleichzeitig in der deutschen Übersetzung von einer „GEBRAUCHTEN DAMPFTURBINE MODELL XYZ“ ausgewiesen sein. Der Umstand, dass die Turbine in der deutschen Version als „gebraucht“ bezeichnet wird, stellt eine Abweichung von den Akkreditivbedingungen dar und muss als solche von der Bank abgewiesen werden.
Zusammenfassung – Sprache von Akkreditivdokumenten
Die Sprache von Akkreditivdokumenten ist von großer Bedeutung für die Bewertung ihrer Akkreditivkonformität. Die wichtigsten Hinweise dazu haben wir noch einmal übersichtlich in der folgenden Grafik zusammengefasst.