Es gibt viele Zahlungsarten, die Sie mit Ihrem Käufer vereinbaren können. Sie unterscheiden sich nicht nur in ihrer Abwicklung, sondern beinhalten auch ein unterschiedliches Risiko. In der folgenden Rangliste finden Sie die einzelnen Zahlungsarten und eine Erklärung zu ihrem jeweiligen Risikopotential. Angefangen von der Vorauszahlung, welche alle Risiken einseitig auf den Importeur abwälzt und für Sie daher am sichersten ist, bis hin zur Zahlung auf offene Rechnung, welche wiederum für Sie besonders nachteilig ist und den Importeur stark bevorteilt.
Vorauszahlung
Am sichersten für Sie als Exporteur ist die Vorauszahlung. Dabei erhalten Sie den vollständigen Betrag bereits vor Lieferung – und idealerweise sogar schon vor Beginn der Produktion – der bestellten Waren. Sie tragen somit quasi kein Zahlungsausfallrisiko. Die Liquidität ist sofort vorhanden, daher muss nicht vorfinanziert werden.
Bestätigtes Akkreditiv
Das bestätigte Akkreditiv ist für Sie als Exporteur sehr sicher. Zusätzlich zum Zahlungsversprechen der ausländischen Bank des Importeurs fügt Ihre eigene Bank ein Zahlungsversprechen hinzu. Diese zweite Absicherung deckt die Risiken, dass die ausländische Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlungsunfähig, -unwillig oder aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht in der Lage ist zu zahlen. Ihre eigene Bank verpflichtet sich, in jedem Fall zu zahlen, sobald akkreditivkonforme Dokumente vorliegen.
Somit tragen Sie als Exporteur nur das Dokumentationsrisiko, denn wenn die Lieferdokumente nicht exakt den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen, so entfällt auch der gesamte Zahlungsanspruch unter dem Akkreditiv und der Bestätigung.
Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs
Mit einer Zahlungsgarantie können Sie bei der Bank des Importeurs die Zahlung nach Belieben anfordern. Das Zahlungsversprechen unter der Bankgarantie ist losgelöst vom eigentlichen Handelsgeschäft. Sie müssen keine Dokumente einreichen, sondern lediglich erklären, dass Sie die vereinbarte Zahlung vom Importeur nicht erhalten haben.
Damit tragen Sie als Exporteur kein Dokumentationsrisiko. Sie müssen allerdings weiterhin das Risiko tragen, dass die Bank des Importeurs zahlungsunfähig oder -unwillig wird, bzw. staatliche oder behördliche Eingriffe die Zahlung unmöglich machen.
Unbestätigtes Akkreditiv
Beim unbestätigten Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen ab, welches vom Liefervertrag losgelöst ist. Damit erhalten Sie als Exporteur die Sicherheit, dass die Bank bei Vorlage akkreditivkonformer Lieferdokumente die entsprechende Zahlung leisten wird. Das Zahlungsversprechen kann nicht zurückgenommen werden.
Sie tragen beim unbestätigten Akkreditiv aber das Risiko der Auslandsbank. Diese könnte bei Dokumenteneinreichung zahlungsunfähig, -unwillig oder aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht in der Lage sein zu zahlen. Außerdem tragen Sie als Exporteur das Dokumentationsrisiko: entsprechen die Lieferdokumente nicht exakt den Bedingungen des Akkreditivs, so entfällt der Zahlungsanspruch unter dem Akkreditiv.
Widerrufliches Akkreditiv
Anders als bei einem unwiderruflichen Akkreditiv kann die Akkreditivbank ihr Zahlungsversprechen beim widerruflichen Akkreditiv jederzeit zurücknehmen. Sie tragen also bis zur Einreichung der Dokumente das Risiko, dass die Bank des Importeurs das Akkreditiv zurücknimmt oder die Bedingungen ändert. Einzig wenn die Dokumente bereits von Ihrer eigenen Bank aufgenommen und für akkreditivkonform befunden worden sind, kann das Akkreditiv nicht mehr widerrufen werden.
Das widerrufliche Akkreditiv hat aufgrund der starken Unsicherheit für Sie als Exporteur nur wenig praktischen Nutzen. Daher wird es im internationalen Handel auch kaum verwendet.
Dokumenteninkasso
Mit einem Dokumenteninkasso garantiert die Inkasso-Bank Ihnen als Exporteur, dass die Lieferdokumente nur an den Importeur ausgehändigt werden, wenn dieser den geschuldeten Betrag bezahlt (bzw. einen entsprechenden Wechsel akzeptiert). Zahlt der Importeur nicht, dann können Sie notfalls mit Hilfe der Dokumente die Verfügungsgewalt über die Ware wiedererlangen. Ob und wann der Importeur also tatsächlich zahlt, wird durch das Inkasso in keiner Weise garantiert.
Damit ist das Dokumenteninkasso ein geeignetes Instrument, um die Abwicklung und die Übergabe der Lieferdokumente gegen Zahlung zu arrangieren, wenn zwischen Ihnen und dem Importeur bereits eine Vertrauensbasis besteht. Der Schutz für Sie als Exporteur ist dagegen gering, der Importeur hat bis zuletzt die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern.
Offene Rechnung
Die offene Rechnung ist für Sie als Exporteur die unsicherste Zahlungsmethode, da Sie die Zahlung erst nach Produktion und Lieferung der Ware erhalten. Weiterhin sind Sie vollständig von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Käufers abhängig. Zahlt dieser nicht, nur unvollständig oder verspätet, so geht dies voll zu Ihren Lasten.
Das Risikoprofil der Zahlungsmethode offene Rechnung kann aber verbessert werden. Durch den Einsatz einer Warenkreditversicherung, von Factoring oder Bankgarantien kann das Zahlungsrisiko vermindert oder ausgeschaltet werden.
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Jetzt können Sie alles noch einmal in einem interaktiven Quiz testen, was Sie soeben gelernt haben. Zu jeder Frage und Antwort gibt es die passenden Erklärungen mit dazu.
Das interaktive Quiz zur Rangliste der Zahlungsarten
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In dieser Übung ordnen wir die unterschiedlichen Zahlungsarten nach ihrem Risikogehalt aus Exporteursicht. Legen Sie einfach los!!
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Beantwortet
Vorgemerkt
Frage 1 von 8
1. Frage
Welche der folgenden Zahlungsmethoden ist für den Exporteur die sicherste?
Korrekt
Aus Sicht des Exporteurs ist die Vorkasse mit dem geringsten Risiko verbunden, da er das Geld sofort erhält und erst dann die Ware produziert beziehungsweise versendet.
Inkorrekt
Aus Sicht des Exporteurs ist die Vorkasse mit dem geringsten Risiko verbunden, da er das Geld sofort erhält und erst dann die Ware produziert beziehungsweise versendet.
Frage 2 von 8
2. Frage
Noch ein Vergleich: Ordnen Sie die Zahlungsmethoden nach Ihrem Risikogehalt aus Sicht des Exporteurs – von sehr sicher bis eher riskant!
Bestätigtes Akkreditiv
Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs
Unbestätigtes Akkreditiv
Widerrufliches Akkreditiv
Dokumenteninkasso
Korrekt
So ist es, ganz richtig! Die Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs ist deswegen besser als ein unbestätigtes Akkreditiv, weil an sie keine dokumentären Anforderungen geknüpft sind.
Inkorrekt
Das Bestätigte Akkreditiv ist für den Exporteur am sichersten, da die inländische bestätigende Bank für die Zahlung einsteht.
Die Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs ist besser als ein unbestätigtes Akkreditiv, weil an sie keine dokumentären Anforderungen geknüpft sind.
Beim widerruflichen Akkreditiv trägt der Exporteur nicht nur das Zahlungsrisiko der ausländischen Bank, sondern muss auch noch jederzeit mit dem Widerruf des Zahlungsversprechens rechnen.
Das Dokumenteninkasso bietet an sich gar keine Garantie, dass tatsächlich gezahlt wird. Es versichert dem Exporteur nur, dass die Dokumente erst nach Zahlung an den Importeur übergeben oder ansonsten an den Exporteur zurückgeschickt werden.
Frage 3 von 8
3. Frage
Richtig oder falsch: Beim bestätigten Akkreditiv zahlt die bestätigende Bank in jedem Fall, auch bei kleineren Unstimmigkeiten in den Dokumenten.
Korrekt
Die bestätigende Bank zahlt zwar, wenn die ausländische Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlungsunfähig, -unwillig oder aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht in der Lage ist zu zahlen. Unstimmigkeiten in den Dokumenten führen dagegen auch bei einem bestätigten Akkreditiv dazu, dass der Zahlungsanspruch verfällt.
Inkorrekt
Die bestätigende Bank zahlt zwar, wenn die ausländische Bank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlungsunfähig, -unwillig oder aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht in der Lage ist zu zahlen. Unstimmigkeiten in den Dokumenten führen dagegen auch bei einem bestätigten Akkreditiv dazu, dass der Zahlungsanspruch verfällt.
Frage 4 von 8
4. Frage
Richtig oder falsch: Bei der Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs muss der Exporteur keine Dokumente einreichen, sondern nur erklären, dass er die vereinbarte Zahlung vom Importeur nicht erhalten hat?
Korrekt
Da der Exporteur damit trotzdem noch von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Auslandsbank abhängig ist, rangiert die Zahlunggarantie hinter dem bestätigten Akkreditiv. Weil der Exporteur aber keine umfangreichen Dokumente einreichen muss, ist die Garantie als sicherer anzusehen als beispielsweise ein unbestätigtes Akkreditiv.
Inkorrekt
Da der Exporteur damit trotzdem noch von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Auslandsbank abhängig ist, rangiert die Zahlunggarantie hinter dem bestätigten Akkreditiv. Weil der Exporteur aber keine umfangreichen Dokumente einreichen muss, ist die Garantie als sicherer anzusehen als beispielsweise ein unbestätigtes Akkreditiv.
Frage 5 von 8
5. Frage
Welche der folgenden Aussagen trifft nicht auf ein unbestätigtes Akkreditiv zu?
Korrekt
So ist es! Das unbestätigte Akkreditiv kann nicht zurückgenommen werden, sonst würde es sich um ein widerrufliches Akkreditiv handeln.
Inkorrekt
Das unbestätigte Akkreditiv kann nicht zurückgenommen werden, sonst würde es sich um ein widerrufliches Akkreditiv handeln. Alle anderen Aussagen treffen auf das unbestätigte Akkreditiv zu.
Frage 6 von 8
6. Frage
Richtig oder falsch: Das widerrufliche Akkreditiv kann nicht mehr widerrufen werden, wenn die Dokumente bereits von der Bank des Exporteurs aufgenommen und für akkreditivkonform befunden worden sind?
Korrekt
Sie haben Recht! Das widerrufliche Akkreditiv kann eigentlich jeder Zeit widerrufen werden, außer eben wenn bereits konforme Dokumente präsentiert worden sind.
Inkorrekt
Tatsächlich kann das widerrufliche Akkreditiv nicht mehr widerrufen werden, sobald konforme Dokumente präsentiert worden sind.
Frage 7 von 8
7. Frage
Wie verbessert die Verwendung eines Dokumenteninkassos die Position des Exporteurs?
Korrekt
Das Dokumenteninkasso garantiert eben nicht, dass tatsächlich auf jeden Fall gezahlt wird. Aber der Exporteur hat damit die Sicherheit, dass die Dokumente nicht an den Importeur ausgehändigt werden, sollte dieser plötzlich nicht mehr zahlen wollen oder können.
Inkorrekt
Das Dokumenteninkasso garantiert eben nicht, dass tatsächlich auf jeden Fall – von der Bank oder dem Importeur – gezahlt wird. Aber der Exporteur hat damit die Sicherheit, dass die Dokumente nicht an den Importeur ausgehändigt werden, sollte dieser plötzlich nicht mehr zahlen wollen oder können.
Frage 8 von 8
8. Frage
Ordnen Sie den Aussagen die passende Zahlungsart zu! Ziehen Sie den Begriff dazu mit der Maus in ein leeres Feld und lassen Sie ihn dort los.
Sortierelemente
Vorkasse
Bestätigtes Akkreditiv
Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs
Unbestätigtes Akkreditiv
Widerrufliches Akkreditiv
Dokumenteninkasso
Offene Rechnung
Bei dieser Zahlungsart erhält der Exporteur sein Geld sofort:
Die inländische Bank des Exporteurs garantiert die Zahlung bei:
Der Exporteur kann ohne Dokumente die Zahlung fordern:
Bei Einreichung konformer Dokumente soll die Auslandsbank zahlen:
Dieses Zahlungsversprechen kann einseitig widerrufen werden:
Diese Zahlungsart eignet sich für den sicheren Tausch von Dokumenten gegen Bezahlung:
Der Importeur zahlt erst nach Versand bzw. Erhalt der Ware:
Korrekt
Inkorrekt
Zusammenfassung
In der folgenden Grafik sind die hier aufgeführten Zahlungsarten noch einmal kompakt zusammengefasst in Ihrer Rangfolge aufgelistet.
Risiko der Zahlungsarten – Von Vorauszahlung bis Offene Rechnung
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