Nachsichtakkreditiv und Lieferantenkredit
von admin · Veröffentlicht · Aktualisiert

Mit Hilfe eines Nachsichtakkreditivs (englisch: „Deferred Payment Letter of Credit“) können Sie Ihrem Kunden einen Lieferantenkredit einräumen. Dabei bauen Sie auf die gesamten Vorteile und die hohe Sicherheit der dokumentären Abwicklung eines Akkreditivs. Gleichzeitig haben Sie ein komfortables Zahlungsinstrument, das die pünktliche Zahlung nach Ablauf der vereinbarten Frist gewährleistet.
Vorteile des Nachsichtakkreditivs beim Lieferantenkredit
Das Nachsichtakkreditiv ist ein Akkreditiv und besitzt damit sämtliche Vorteile dieses Zahlungsinstruments. Das bedeutet, es
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ist ein Zahlungsversprechen einer Bank.
Nicht der Importeur verspricht die Zahlung, sondern ein Finanzinstitut. Damit ist nicht mehr die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Importeurs entscheidend, sondern die der Akkreditivbank. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Bank bonitätsstärker ist und Ihren Ruf als verlässlicher Schuldner nicht leichtfertig riskieren wird. Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit ist für eine Bank das absolut Wichtigste.
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ist ein abstraktes Zahlungsversprechen.
Das Akkreditiv ist formal losgelöst vom Liefergeschäft. Die Zahlung wird ausgeführt, auch wenn es zu Problemen oder Konflikten im zu Grunde liegenden Handelsgeschäft kommen sollte. Selbst wenn der Importeur eigentlich doch nicht mehr zahlen möchte, muss die Bank die Zahlung unter dem Akkreditiv leisten.
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wird nur bei Vorlage konformer Dokumente ausgezahlt.
Für den Importeur besteht die Sicherheit, dass die Bank die Zahlung nur dann ausführt, wenn der Exporteur durch Vorlage akkreditivkonformer Dokumente die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen nachweist.
Gleichzeitig erlaubt das Nachsichtakkreditiv durch die Einführung der Nachsichtperiode die Gewährung eines Zahlungsziels, dem wesentlichen Merkmal eines Lieferantenkredits. Ein Nachsichtakkreditiv ist also ein Akkreditiv mit Zahlungsziel. Dafür wird in den Akkreditivbedingungen vereinbart, dass der Zahlungsanspruch zwar sofort bei Aufnahme konformer Dokumente entsteht, die Zahlung selbst aber erst eine bestimmte Frist später stattfindet. Die Länge der Nachsichtperiode kann frei gewählt werden und richtet sich nach den Anforderungen von Exporteur und Importeur: auch längere oder „ungerade“ Fristen werden in der Praxis angewendet. Üblich sind allerdings Fristen wie zum Beispiel 30, 60, 90 oder 180 Tage. Als Bezug für die Berechnung der Nachsichtperiode wird häufig entweder des Lieferdatum oder der Tag der Dokumenteneinreichung gewählt.
Durch das Akkreditiv mit Zahlungsziel kann der Importeur einer Ware diese bereits verwenden, weiterverarbeiten oder weiterverkaufen, obwohl er die Zahlung für die Ware erst später leisten muss. Er kann somit den Verkaufserlös dazu verwenden, einen Teil oder die gesamte Summe der Bezahlung aufzubringen. Sinnvollerweise wird aus Sicht des Importeurs das Zahlungsziel so festgelegt, dass es der Frist entspricht, die der Importeur für die Weiterverwendung oder Weiterveräußerung veranschlagt.
Die Nachsichtperiode des Nachsichtakkreditivs entspricht also dem vereinbarten Zahlungsziel. Die Zahlung nach Ablauf dieser Frist erfolgt durch die Akkreditivbank, nicht durch den Importeur, und kann durch letzteren auch nicht nachträglich untersagt werden. Noch einmal: Ein Nachsichtakkreditiv ist ein Akkreditiv mit Zahlungsziel.
Funktionsweise des Nachsichtakkreditivs beim Lieferantenkredit
Ein Nachsichtakkreditiv erkennen Sie an den folgenden beiden Merkmalen:
- In Feld 41A steht hinter dem Namen der Zahlstelle „BY DEF PAYMENT“. Das ist die Kurzform von „Deferred Payment Letter of Credit“, dem englischen Begriff für das Nachsichtakkreditiv.
- Das Akkreditiv enthält ein Feld 42P, in dem die Details zur Nachsichtperiode festgelegt sind. Dies könnten zum Beispiel 90 Tage nach Lieferdatum sein „90 DAYS AFTER SHIPMENT DATE“.
Die Ausnutzung des Nachsichtakkreditivs funktioniert ansonsten genau wie bei einem Sichtakkreditiv. Nach Einreichung, Prüfung und Aufnahme der Dokumente erhalten Sie nur nicht sofort die Zahlung. Stattdessen bekommen Sie von der Bank eine schriftliche Bestätigung darüber, dass die Dokumente aufgenommen sind und wann die Zahlung genau fällig ist. Mit dieser Bestätigung ist Ihr Zahlungsanspruch unter dem Akkreditiv entstanden. Damit haben Sie erreicht, dass Sie einen Lieferantenkredit gewähren konnten und gleichzeitig dafür ein Zahlungsversprechen einer Bank besitzen.
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In dieser Übung betrachten wir die Funktion und Wirkung eines Lieferantenkredits sowie die Verwendung eines Nachsichtakkreditivs als passendes Zahlungsinstrument…
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Frage 1 von 9
1. Frage
Welche Merkmale kennzeichnen typischerweise einen Lieferantenkredit?
Korrekt
Der Lieferantenkredit ist ein zumeist kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden durch Einräumung eines Zahlungsziels für die Bezahlung seiner Rechnung gewährt. In Abgrenzung zum Bankkredit wird nicht ein Finanzinstitut, sondern der Lieferant einer Ware zum Kreditgeber. Daher wird der Lieferantenkredit auch Handels- oder Warenkredit genannt.
Inkorrekt
Der Lieferantenkredit ist ein zumeist kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden durch Einräumung eines Zahlungsziels für die Bezahlung seiner Rechnung gewährt. In Abgrenzung zum Bankkredit wird nicht ein Finanzinstitut, sondern der Lieferant einer Ware zum Kreditgeber. Daher wird der Lieferantenkredit auch Handels- oder Warenkredit genannt.
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Frage 2 von 9
2. Frage
Inwiefern ist die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits für den Käufer vorteilhaft?
Korrekt
Für den Käufer ist der Lieferantenkredit vorteilhaft, weil er die Zahlung erst nach der vereinbarten Frist leisten muss. Dahingegen erhält er die Ware sofort und kann diese bereits weiterverarbeiten bzw. weiterverkaufen. Genau darauf zielt auch der Zweck des Lieferantenkredits ab, dass der notwendige Zeitraum für die weitere Verwendung möglichst vollständig finanziert ist.
Der Lieferantenkredit ist dagegen nicht zwingend zinslos, sondern es können Zinsen vereinbart werden. Auch falls keine Zinsen berechnet werden, so sind die Finanzierungskosten des Exporteurs entweder in den Kaufpreis eingerechnet oder werden durch den Verlust des Skontos bei sofortiger Zahlung kompensiert.
Inkorrekt
Für den Käufer ist der Lieferantenkredit vorteilhaft, weil er die Zahlung erst nach der vereinbarten Frist leisten muss. Dahingegen erhält er die Ware sofort und kann diese bereits weiterverarbeiten bzw. weiterverkaufen. Genau darauf zielt auch der Zweck des Lieferantenkredits ab, dass der notwendige Zeitraum für die weitere Verwendung möglichst vollständig finanziert ist.
Der Lieferantenkredit ist dagegen nicht zwingend zinslos, sondern es können Zinsen vereinbart werden. Auch falls keine Zinsen berechnet werden, so sind die Finanzierungskosten des Exporteurs entweder in den Kaufpreis eingerechnet oder werden durch den Verlust des Skontos bei sofortiger Zahlung kompensiert.
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Frage 3 von 9
3. Frage
Richtig oder falsch: Das Zahlungsziel bei einem Lieferantenkredit muss immer ein Vielfaches von 30 Tagen betragen, also 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage usw.?
Korrekt
Auch wenn es häufig vorkommt, dass das Zahlungsziel in solchen Intervallen definiert wird, so gibt es dafür doch keine bindenden Vorgaben. Das Zahlungsziel ist einzig und allein Verhandlungssache zwischen Exporteur und Importeur und damit ein Kompromiss zwischen den Finanzierungsbedürfnissen des Importeurs und der Finanzierungsbereitschaft des Exporteurs.
Inkorrekt
Auch wenn es häufig vorkommt, dass das Zahlungsziel in solchen Intervallen definiert wird, so gibt es dafür doch keine bindenden Vorgaben. Das Zahlungsziel ist einzig und allein Verhandlungssache zwischen Exporteur und Importeur und damit ein Kompromiss zwischen den Finanzierungsbedürfnissen des Importeurs und der Finanzierungsbereitschaft des Exporteurs.
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Frage 4 von 9
4. Frage
Richtig oder falsch: In Ausnahmefällen können Lieferantenkredite auch für einige Jahre gewährt werden?
Korrekt
Beispielsweise für Investitionsgüter werden Lieferantenkredite auch länger gewährt als die übliche Frist von bis zu einem halben Jahr. Dies geschieht aber fast ausschließlich unter Einbeziehung einer Forfaitierung oder ähnlichen Finanzierungsform durch den Verkäufer.
Inkorrekt
Beispielsweise für Investitionsgüter werden Lieferantenkredite auch länger gewährt als die übliche Frist von bis zu einem halben Jahr. Dies geschieht aber fast ausschließlich unter Einbeziehung einer Forfaitierung oder ähnlichen Finanzierungsform durch den Verkäufer.
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Frage 5 von 9
5. Frage
Richtig oder falsch: Die Gewährung eines Lieferantenkredits vereinfacht dem Verkäufer den Absatz seiner Produkte?
Korrekt
Gewährt der Verkäufer ihm einen Lieferantenkredit, so muss der Käufer die Ware nicht separat finanzieren und dafür seine Bankkreditlinien in Anspruch nehmen. Der Käufer wird somit die gleiche Ware eher mit als ohne Finanzierung bevorzugen. Aus Sicht des Verkäufers ist dies ein positives Verkaufsargument, welches den Absatz seiner Ware ankurbeln kann.
Inkorrekt
Gewährt der Verkäufer ihm einen Lieferantenkredit, so muss der Käufer die Ware nicht separat finanzieren und dafür seine Bankkreditlinien in Anspruch nehmen. Der Käufer wird somit die gleiche Ware eher mit als ohne Finanzierung bevorzugen. Aus Sicht des Verkäufers ist dies ein positives Verkaufsargument, welches den Absatz seiner Ware ankurbeln kann.
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Frage 6 von 9
6. Frage
Die Gewährung eines Lieferantenkredits ist für den Verkäufer mit Risiken verbunden. Wie kann er diese beispielsweise absichern?
Korrekt
Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, die Risiken eines Lieferantenkredits abzusichern.
Bei der Warenkreditversicherung übernimmt die Versicherung gegen Zahlung einer Prämie einen Großteil des Risikos und entschädigt den Verkäufer bei Nicht-Zahlung durch den Käufer.
Bei dem Factoring und der Forfaitierung kauft ein Finanzinstitut dem Verkäufer seine offenen Forderungen regresslos ab. Der Verkäufer erhält sein Geld sofort und in fast voller Höhe, nämlich unter Abzug eines Zinses und einer Risikoprovision.
Alternativ kann der Käufer auch eine Bankgarantie stellen, welche der Verkäufer im Falle der Nicht-Zahlung ziehen kann.
Eine weitere attraktive Variante für die Absicherung von Lieferantenkrediten ist die Verwendung eines Nachsichtakkreditivs. Damit werden die Vorteile der sicheren dokumentären Abwicklung mit der Gewährung eines Lieferantenkredits verbunden.
Die Transportversicherung ist zwar für die Lieferung der Ware relevant, hat aber nichts mit der Absicherung der Risiken aus dem Lieferantenkredit zu tun.
Inkorrekt
Es gibt wirklich viele Möglichkeiten, die Risiken eines Lieferantenkredits abzusichern.
Bei der Warenkreditversicherung übernimmt die Versicherung gegen Zahlung einer Prämie einen Großteil des Risikos und entschädigt den Verkäufer bei Nicht-Zahlung durch den Käufer.
Bei dem Factoring und der Forfaitierung kauft ein Finanzinstitut dem Verkäufer seine offenen Forderungen regresslos ab. Der Verkäufer erhält sein Geld sofort und in fast voller Höhe, nämlich unter Abzug eines Zinses und einer Risikoprovision.
Alternativ kann der Käufer auch eine Bankgarantie stellen, welche der Verkäufer im Falle der Nicht-Zahlung ziehen kann.
Eine weitere attraktive Variante für die Absicherung von Lieferantenkrediten ist die Verwendung eines Nachsichtakkreditivs. Damit werden die Vorteile der sicheren dokumentären Abwicklung mit der Gewährung eines Lieferantenkredits verbunden.
Die Transportversicherung ist zwar für die Lieferung der Ware relevant, hat aber nichts mit der Absicherung der Risiken aus dem Lieferantenkredit zu tun.
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Frage 7 von 9
7. Frage
Welche Aussage über das Nachsichtakkreditiv ist nicht korrekt?
Korrekt
Für die Prüfung eines Nachsichtakkreditivs gelten die gleichen strengen Vorschriften wie für die Prüfung jedes anderen Akkreditivs. Nur wenn der Exporteur konforme Dokumente vorlegt, entsteht auch ein zukünftiger Zahlungsanspruch.
Richtig ist, dass das Nachsichtakkreditiv als Zahlungsversprechen einer Bank üblicherweise eine höhere Sicherheit bietet als die vertragliche Pflicht des Importeurs.
Da das Zahlungsversprechen abstrakt ist, wird es von der Bank auch dann eingelöst, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Importeur und Exporteur gekommen sein sollte.
Für die Nachsichtperiode wird in den Akkreditivbedingungen vereinbart, dass der Zahlungsanspruch zwar bei Aufnahme konformer Dokumente entsteht, die Zahlung selbst aber erst eine bestimmte Frist später stattfindet. Die Länge der Nachsichtperiode kann frei gewählt werden und richtet sich nach den Anforderungen von Exporteur und Importeur.
Inkorrekt
Für die Prüfung eines Nachsichtakkreditivs gelten die gleichen strengen Vorschriften wie für die Prüfung jedes anderen Akkreditivs. Nur wenn der Exporteur konforme Dokumente vorlegt, entsteht auch ein zukünftiger Zahlungsanspruch.
Richtig ist, dass das Nachsichtakkreditiv als Zahlungsversprechen einer Bank üblicherweise eine höhere Sicherheit bietet als die vertragliche Pflicht des Importeurs.
Da das Zahlungsversprechen abstrakt ist, wird es von der Bank auch dann eingelöst, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Importeur und Exporteur gekommen sein sollte.
Für die Nachsichtperiode wird in den Akkreditivbedingungen vereinbart, dass der Zahlungsanspruch zwar bei Aufnahme konformer Dokumente entsteht, die Zahlung selbst aber erst eine bestimmte Frist später stattfindet. Die Länge der Nachsichtperiode kann frei gewählt werden und richtet sich nach den Anforderungen von Exporteur und Importeur.
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Frage 8 von 9
8. Frage
Auf Englisch wird das Sichtakkreditiv als „sight letter of credit“ bezeichnet. Wie ist die korrekte Bezeichnung für ein Nachsichtakkreditiv?
Korrekt
Sie haben sich nicht täuschen lassen! Das Nachsichtakkreditiv ist im Englischen wörtlich genommen ein „Aufgeschobene-Zahlung“-Akkreditiv, was genau seine Funktion widerspiegelt.
Inkorrekt
Nein, tatsächlich ist das Nachsichtakkreditiv im Englischen wörtlich genommen ein „Aufgeschobene-Zahlung“-Akkreditiv und unterscheidet sich damit von der deutschen Bezeichnung.
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Frage 9 von 9
9. Frage
Exporteur und Importeur einigen sich als Zahlungsziel auf eine Nachsichtperiode von 90 Tagen. Welche Ereignisse werden meistens als Referenzdatum verwendet, um die 90 Tage abzuzählen?
Korrekt
Die Nachsichtperiode bezieht sich üblicherweise entweder auf das Lieferdatum gemäß Transportdokument oder das Datum der Dokumenteneinreichung.
Die anderen beiden Varianten sind zwar grundsätzlich nicht undenkbar, finden aber in der Praxis kaum Verwendung.
Inkorrekt
Die Nachsichtperiode bezieht sich üblicherweise entweder auf das Lieferdatum gemäß Transportdokument oder das Datum der Dokumenteneinreichung.
Die anderen beiden Varianten sind zwar grundsätzlich nicht undenkbar, finden aber in der Praxis kaum Verwendung.