Wann braucht man ein Akkreditiv?
Wenn Sie mit Ihrem Kunden über ein Exportgeschäft verhandeln, stellt sich die Frage: Wann braucht man ein Akkreditiv? Hier praxisnah erklärt!
Dass ein Akkreditiv als Zahlungsinstrument verwendet werden soll, wird meistens bereits im Liefervertrag festgelegt. Idealerweise werden bei dieser Gelegenheit gleich wichtige Eckdaten über die Ausgestaltung des Akkreditivs mit vereinbart. So kommt es später bei der Akkreditiveröffnung zu keinen Überraschungen, Streitigkeiten oder Zeitverlust.
Ob und wann ein Akkreditiv wirklich das richtige Zahlungsinstrument ist, welche wichtigen Aspekte tatsächlich schon frühzeitig festgelegt werden sollten und wie man einen Akkreditiventwurf letztlich prüft… Was Sie bei den Festlegungen zur Akkreditivverwendung im Liefervertrag alles wissen sollten, erfahren Sie in den Beiträgen dieser Serie „Liefervertrag und Akkreditive“!
Wenn Sie mit Ihrem Kunden über ein Exportgeschäft verhandeln, stellt sich die Frage: Wann braucht man ein Akkreditiv? Hier praxisnah erklärt!
Um Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie die Anforderungen an ein Akkreditiv bereits in den Liefervertragsverhandlungen konkret definieren. Erfahren Sie hier, welche Punkte Sie dabei unbedingt klären sollten!
Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie den Akkreditiventwurf prüfen wollen. Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und so keine Bedingung und kein Feld übersehen!