Gegenakkreditiv (Back-to-Back-Akkreditiv)

Wollen Sie als Exporteur dem Importeur gegenüber nicht offenlegen, dass Sie die Ware nicht selbst liefern, so wäre dies mit Hilfe eines übertragbaren Akkreditivs nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, ein übertragbares Akkreditiv zu nutzen, wenn außer der Handelsrechnung noch weitere Dokumente ausgetauscht werden sollen, oder wenn Kauf und Weiterverkauf nicht in der gleichen Währung erfolgen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, von Ihrer eigenen Bank ein sogenanntes Gegenakkreditiv (auch: Back-to-Back-Akkreditiv) eröffnen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein zweites, formal eigenständiges Akkreditiv zu Gunsten des Lieferanten, Zulieferers oder Herstellers. Der Importeur erfährt von dieser Konstruktion nichts und leistet nur Zahlung im Rahmen des von ihm selbst in Auftrag gegebenen Akkreditivs.
Ein Gegenakkreditiv ist keine eigene Akkreditivart. Es handelt sich einfach um ein zusätzliches Akkreditiv, welches zwar wirtschaftlich mit dem ursprünglichen Akkreditiv zusammenhängt, aber formal absolut eigenständig ist. Ist beim Grund-Akkreditiv der Importeur der Auftraggeber und Sie sind der Begünstigte, so werden Sie beim Gegenakkreditiv zum Auftraggeber und der Lieferant oder Hersteller zum Begünstigten. Ein Back-to-Back-Akkreditiv erfordert somit einen Eröffnungsauftrag an Ihre Bank. Das Gegenakkreditiv wird üblicherweise an den Schaltern Ihrer Bank zahlbar gestellt, damit die Dokumente des Lieferanten direkt bei Ihrer Bank eingereicht und anschließend ohne Verzögerungen unter dem Grund-Akkreditiv weiterverwendet werden können.
Vorteile des Gegenakkreditivs
Sie als Exporteur (Händler oder Generalauftragnehmer) können das Geschäft mit dem Importeur abwickeln, ohne dass dieser direkt mit dem Lieferanten, Hersteller oder Unterauftragnehmer in Kontakt kommt. Letztere erhalten ihre Zahlung wie gewünscht unter einem eigenen Akkreditiv, müssen also von Ihnen nicht bereits im Voraus bezahlt werden. Sie können somit ohne den Einsatz eigener Liquidität zu Ihrem Gewinn kommen. Dieser ergibt sich aus der Differenz der Preise der Zulieferer zu dem Preis, den Sie mit dem Importeur vereinbart haben.
Risiken des Gegenakkreditivs
Ihre Bank übernimmt durch die Eröffnung des Gegenakkreditivs eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Lieferanten. Das Grund-Akkreditiv zu Ihren Gunsten deckt die Risiken aus dem Gegenakkreditiv aus Sicht Ihrer Bank oft nicht ausreichend ab. Daher müssen Sie bei Ihrer Bank über entsprechende Kreditlinien verfügen, damit die Bank bereit ist, das zusätzliche Gegenakkreditiv zu eröffnen.
Außerdem fallen die Ausnutzung des Gegenakkreditivs durch den Lieferanten und Ihre Zahlung unter dem Grund-Akkreditiv zeitlich nicht zusammen. Ihre Bank muss die Zeit zwischen der Zahlung an den Lieferanten und Erhalt der Zahlung vom Importeur für Sie finanzieren.
Oftmals sind unter dem Grund-Akkreditiv neben der Rechnung weitere Dokumente einzureichen, die Sie gar nicht oder nicht in der benötigten Form vom Lieferanten oder Hersteller bekommen. Dadurch erhöht sich Ihr Risiko, dass es bei der Erstellung und dem Austausch dieser Dokumente zu Problemen kommt, die Ihre eigene Bezahlung gefährden. Auch aus Sicht der Bank ist das problematisch, da die Rechnung des Lieferanten ja nicht unter dem Grund-Akkreditiv eingereicht und die Zahlung ausgelöst werden kann. Ihre Bank müsste so den Lieferanten auszahlen, erhält aber möglicherweise das Geld von Ihnen nicht zurück, sollte Ihre eigene Dokumenteneinreichung scheitern.
Wie funktioniert das Back-to-Back-Akkreditiv praktisch?
Ist das Grund-Akkreditiv eröffnet und an Sie avisiert, können Sie Ihre Bank anweisen, ein separates Gegenakkreditiv zu Gunsten des Lieferanten oder Herstellers zu eröffnen. Die dafür anfallenden normalen Akkreditivprovisionen gehen zu Ihren Lasten. Das Gegenakkreditiv ist vom Grund-Akkreditiv formal vollständig unabhängig. Es sollte aber die Bedingungen des ursprünglichen Akkreditivs so genau wie möglich widerspiegeln, damit die mit dem Austausch von Dokumenten verbundenen Risiken möglichst minimiert werden.
Ist das Gegenakkreditiv an den Lieferanten avisiert, so kann dieser die Ware liefern und die Dokumente bei seiner Bank einreichen, welche diese an Ihre Bank weiterleitet. Sind die Dokumente akkreditivkonform, so zahlt Ihre Bank an die Bank des Lieferanten. Nun können Sie die erhaltenen Dokumente sowie Ihre eigene Rechnung und möglicherweise andere ausgetauschte Dokumente unter dem Grund-Akkreditiv einreichen. Ist das Grund-Akkreditiv bestätigt, so erhalten Sie bei Vorlage fehlerfreier Dokumente Ihre Zahlung sofort von Ihrer Bank, andernfalls nach Zahlung durch die Akkreditivbank.
Zusammenfassung – Gegenakkreditiv bzw. Back-to-Back-Akkreditiv
Den Ablauf einer Back-to-Back-Akkreditivkonstruktion haben wir in der folgenden Grafik noch einmal vollständig von der Eröffnung des Grund-Akkreditivs bis zur Auszahlung an Sie dargestellt.