Eröffnung und Avisierung eines Akkreditivs

Haben Sie im Liefervertrag als Zahlungsinstrument ein Akkreditiv vereinbart, so wird es mit der Eröffnung bzw. Avisierung des Akkreditivs für Sie ernst. Sie haben dann ein Zahlungsversprechen einer ausländischen Bank, welches Sie durch Einreichung akkreditivkonformer Dokumente einlösen können. Damit Sie den Vorgang der Akkreditiveröffnung und Akkreditivavisierung besser verstehen, finden Sie im Folgenden viele nützliche Hinweise und Antworten zu diesem Thema.
Wer eröffnet ein Akkreditiv?
Das Akkreditiv ist ein Instrument, welches nur von einer Bank eröffnet werden kann. Es wird vom Käufer einer Ware, also dem Importeur, bei seiner Bank zu Gunsten des Exporteurs in Auftrag gegeben. Das Akkreditiv wird also von der Bank des Importeurs im Auftrag des Importeurs eröffnet.
Der Auftraggeber
Der Auftraggeber ist der Importeur und damit der Käufer der Waren des Exporteurs. Der Importeur soll dem Exporteur den vereinbarten Betrag für die Ware zahlen. Er beauftragt seine Bank, mit dem Akkreditiv ein bedingtes Zahlungsversprechen an den Exporteur herauszulegen. Abgesehen davon, dass der Importeur als Auftraggeber im Akkreditiv genannt wird, beeinflusst er jedoch nicht direkt den Ablauf der Akkreditiv-Transaktion. Das Akkreditiv ist losgelöst vom eigentlichen Grundgeschäft zwischen Exporteur und Importeur. Gegenüber dem Exporteur verpflichtet sich einzig die akkreditiveröffnende Bank zur Zahlung. Im Innenverhältnis zwischen dem Importeur und seiner Bank verpflichtet sich dieser natürlich der Bank gegenüber ebenfalls zur Zahlung des fälligen Betrags, entweder durch Belastung des Kontos oder im Rahmen einer Kreditgewährung.
Der Begünstigte
Der Begünstigte ist der Exporteur und damit der Verkäufer eine Ware. Dem Begünstigten steht eine Zahlung zu, weswegen zu seinen Gunsten ein Akkreditiv eröffnet wird. Durch Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhält der Begünstigte die vereinbarte Zahlung für die gelieferten Waren unter dem Akkreditiv.
Die Bank des Importeurs
Die Bank des Auftraggebers wird auch Akkreditivbank, herauslegende Bank oder Importeursbank genannt. Im Auftrag ihres Kunden legt die Bank des Importeurs ein Akkreditiv heraus. Sie verspricht dem Begünstigten damit die Zahlung eines festgelegten Betrags unter bestimmten Bedingungen. Die Bank gibt dieses Zahlungsversprechen im eigenen Namen ab. Damit erhält der Begünstigte die Sicherheit, die Zahlung von einer Bank zu erhalten. Er muss sich nicht darauf verlassen, die Zahlung von einem ausländischen Unternehmen einzufordern.
Die Bank des Exporteurs
Die Bank des Exporteurs wird auch Avisbank, Zweitbank oder Akkreditivstelle genannt. Der Exporteur erhält von seiner Bank den Akkreditivtext, den die Bank des Importeurs per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet hat. Bei dieser Bank ist das Akkreditiv normalerweise ausnutzbar. Das bedeutet, dass der Exporteur die im Akkreditiv geforderten Dokumente bei seiner Bank einreichen kann. Die Bank wird die Dokumente prüfen und anschließend an die Bank des Importeurs weiterleiten. Die Bank des Exporteurs nimmt bei konformer Dokumentenvorlage auch die Zahlung an den Exporteur vor.
Wie wird ein Akkreditiv eröffnet?
Die Bank des Importeurs sendet über das SWIFT-System eine speziell geschlüsselte Nachricht an die Bank des Exporteurs. Diese Nachricht enthält alle notwendigen Informationen über die genauen Akkreditivbedingungen in einem standardisierten Format.
Damit die Bank die richtigen Bedingungen in das Akkreditiv aufnehmen kann, muss der Importeur diese exakt angeben. Dazu verwendet die Bank üblicherweise einen Akkreditiveröffnungsauftrag, in dem die wichtigsten Informationen abgefragt werden. Der Akkreditiventwurf wird anschließend noch einmal mit dem Importeur abgestimmt. Auch der Exporteur sollte idealerweise in den Abstimmungsprozess eingebunden werden, damit er rechtzeitig unklare Formulierungen oder Fehler beseitigen kann.
Was versteht man unter der Avisierung eines Akkreditivs?
Die Bank des Exporteurs hat das Akkreditiv als verschlüsselte Nachricht über das SWIFT-System empfangen. Es ist nun die Aufgabe der Bank, den genauen Inhalt des Akkreditivs dem Exporteur zu zukommen zu lassen. Diesen Vorgang der Übermittlung der Akkreditivbedingungen nennt man Avisierung. Die Bank soll dem Exporteur das Akkreditiv avisieren.
Der Akkreditivtext wird aber nicht einfach ungeprüft an den Exporteur weitergegeben, sondern es ist die Aufgabe der avisierenden Bank, die folgenden Schritte durchzuführen.
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Augenscheinliche Echtheit prüfen
Bevor die Bank das Akkreditiv avisieren kann, muss sie sich davon überzeugen, dass das Akkreditiv augenscheinlich echt ist. Das ist kein Problem, wenn das Akkreditiv über eine verschlüsselte SWIFT-Nachricht ankommt. Der Absender des Akkreditivs ist damit eindeutig feststellbar und die Echtheit ohne Zweifel.Avisierung Akkreditiv – Es muss geprüft werden, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt
Anders verhält es sich mit Akkreditiven, die per Fax oder per Post die Bank erreichen. Auch heute ist dies noch gelegentlich der Fall, auch wenn es sich hierbei eigentlich eine Übermittlungsform der Vergangenheit handelt. Um die Echtheit von solchen Akkreditiven sicherzustellen, werden die Unterschriften auf dem Akkreditiv mit vorhandenen Unterschriftenverzeichnissen abgeglichen und die Testzahl geprüft.
Wird das Akkreditiv nach diesen Prüfungen für echt befunden, muss aber erst noch der nächste Schritt erfolgen, bevor die Bank das Akkreditiv avisieren kann.
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Widersprüche, Unklarheiten etc. feststellen
Weiterhin ist es in der Verantwortung der Bank des Exporteurs, die Akkreditivbedingungen genau zu prüfen. Dabei sollen inhaltliche Widersprüche, Unklarheiten oder unmögliche Bedingungen aufgedeckt werden, die dazu führen würden, dass das Akkreditiv nicht eindeutig nutzbar ist.
Beispielsweise soll so verhindert werden, dass das späteste Lieferdatum bereits bei Akkreditiveröffnung in der Vergangenheit liegt, gleichzeitig ein Konnossement und ein Luftfrachtbrief gefordert werden oder nicht definiert ist, von welcher Stelle eine Rechnung beglaubigt werden soll. Würde die Bank das Akkreditiv avisieren, ohne diese Akkreditiv-Prüfung durchgeführt zu haben, wäre das Akkreditiv für Sie möglicherweise wertlos.
Sind im Akkreditivtext solche Schwachstellen identifiziert worden, so wendet sich Ihre Bank damit an die Akkreditivbank und bittet um Korrektur bzw. Klarstellung. Normalerweise erhalten auch Sie als Exporteur bereits eine Information darüber, dass ein Akkreditiv für Sie eingegangen ist und dass die Bank erst nach Klärung der Fehler das Akkreditiv avisieren kann.
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Bestätigung prüfen
Hat die Akkreditivbank das Akkreditiv mit Bestätigungsauftrag eröffnet, so muss die avisierende Bank als Drittes noch prüfen, ob sie ihre Bestätigung hinzufügen kann und will. Dazu prüft sie das Kreditrisiko der Bank des Importeurs und entscheidet für oder gegen die Bestätigung abhängig von der Bonität und möglicherweise bereits vorhandener Kreditlinien.Auch wenn Sie mit dem Importeur ein bestätigtes Akkreditiv als Zahlungsinstrument vereinbart haben und dieses so eröffnet wird, kann es sein, dass Ihre Bank gar nicht zur Bestätigung bereit ist. Nach den ERA 600 liegt diese Entscheidung ausschließlich bei Ihrer Bank. Das ist auch sinnvoll, da Ihre Bank das Risiko der Akkreditivbank für Sie übernehmen soll.
Klären Sie daher am besten schon lange vor der Akkreditiveröffnung, ob Ihre Bank zu einer Bestätigung des Akkreditivs bereit ist. Sollte die vom Importeur vorgeschlagene Akkreditivbank nicht akzeptabel sein, so kann der Importeur möglicherweise eine weitere Bank anbieten, die für Ihre Bank ein akzeptables Risiko darstellt.
Akkreditiv avisieren bedeutet den Akkreditivtext an Sie weiterleiten
Ist die Echtheit geklärt, sind alle Widersprüche und Unklarheiten beseitigt und ist eine Entscheidung über die Bestätigung getroffen, so avisiert Ihre Bank Ihnen das Akkreditiv. Entsprechend ihrer Entscheidung wird Ihre Bank Ihnen das Akkreditiv also mit ihrer Bestätigung oder ohne diese avisieren. Im Avisierungsschreiben wird sie in jedem Fall darauf hinweisen, ob die Bestätigung hinzugefügt wurde oder das Akkreditiv unbestätigt bleibt.
Als besonderen Kundenservice weisen Banken im Avisierungsschreiben noch auf mögliche Besonderheiten im Akkreditivtext hin. Manchmal sind Bedingungen im Akkreditiv zwar nicht offen widersprüchlich oder unklar, aber unter Umständen etwas verwirrend oder unglücklich formuliert. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung entdecken die Mitarbeiter der Bank diese Stolpersteine oft sofort und machen Sie darauf aufmerksam, wenn sie das Akkreditiv avisieren.
Bei jeder Einreichung für Teillieferungen muss also eine Versicherungspolice über 110% des gesamten Vertragswertes eingereicht werden, nicht jedoch nur über 110% des aktuell gelieferten Teilbetrags (wie wahrscheinlich intendiert).
Zusammenfassung – Avisierung Akkreditiv
Die drei Prüfschritte der Bank bei der Avisierung des Akkreditivs plus den eigentlichen Versand an den Exporteur haben wir in dieser Übersicht noch einmal grafisch dargestellt.

Akkreditiv Avisierung in vier Schritten
Was muss man unternehmen, wenn ein eröffnetes Akkreditiv avisiert wurde?
Ihre Bank hat Ihnen ein Akkreditiv avisiert und im Begleitschreiben möglicherweise auf Besonderheiten hingewiesen. Nun ist es an Ihnen, das Akkreditiv eingehend zu prüfen.
Haben Sie bereits im Liefervertrag wichtige Kriterien für das Akkreditiv festgelegt, so sollten Sie kontrollieren, ob das avisierte Akkreditiv alle diese Bedingungen tatsächlich erfüllt. Viele Details werden aber normalerweise noch nicht im Liefervertrag berührt. Daher sollten Sie den gesamten Akkreditivtext sehr gewissenhaft durchgehen, um sicherzustellen, dass alle Akkreditivbedingungen für Sie auch tatsächlich mit vertretbarem Aufwand in der vorgeschriebenen Frist erfüllbar sind.
Eine Kurzanleitung zur Akkreditiv-Prüfung finden Sie im nächsten Beitrag dieser Serie!
Hier geht es zum Quiz
Jetzt können Sie alles noch einmal in einem interaktiven Quiz testen, was Sie soeben gelernt haben. Zu jeder Frage und Antwort gibt es die passenden Erklärungen mit dazu.
In dieser Übung geht es um die Eröffnung und die Avisierung des Akkreditivs…