Erklär-Video – Beteiligte an einem Akkreditiv
An einer Akkreditiv-Transaktion sind immer mindestens vier Parteien beteiligt. Dabei handelt es sich um den Auftraggeber, den Begünstigten, die Bank des Auftraggebers und die Bank des Begünstigten. Je nach Ausgestaltung des Akkreditivs können weitere Parteien dazukommen, wie zum Beispiel eine separate bestätigende Bank, Zweit- oder Drittbegünstigte bei übertragbaren Akkreditiven und andere. Im Folgenden stellen wir zuerst die wichtigsten Beteiligten eines Akkreditivs vor und gehen näher auf ihre Funktion innerhalb der Akkreditiv-Transaktion ein.