Dokumentenakkreditiv

Eröffnet eine Bank ein Dokumentenakkreditiv, so kann sie sich ihrer Zahlungsverpflichtung bei Vorlage der vereinbarten Dokumente nicht entziehen. Ein Dokumentenakkreditiv bietet dem Exporteur damit eine sehr gute Sicherheit, sein Geld bei Lieferung der Ware auch zu bekommen.
Was ist ein Dokumentenakkreditiv?
Ein Dokumentenakkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Akkreditivbank an einen Exporteur. Die Akkreditivbank verpflichtet sich mit dem Dokumentenakkreditiv dazu, dem Exporteur eine Zahlung zu leisten, wenn dieser bestimmte Dokumente einreicht. Man nennt es ein bedingtes Zahlungsversprechen, weil die Dokumente bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, damit der Exporteur die Zahlung erhält.
Zum Nachweis der Lieferung der Ware an den Importeur prüft die Bank nämlich nur, ob die zugehörigen Lieferdokumente zeigen, dass die Ware vertragsgemäß verschickt wurde. Die Ware selbst und deren Versand kann dagegen die Bank nicht prüfen. Erfüllen die Dokumente die Bedingungen des Dokumentenakkreditivs, so muss die Bank an den Exporteur zahlen. Ein Dokumentenakkreditiv ist üblicherweise durch die Bank nicht widerrufbar. Hat ein Exporteur also ein Dokumentenakkreditiv, so kann er sich sicher sein, dass er bei Erfüllung der dokumentären Bedingungen auch sein Geld erhält.
Ein Dokumentenakkreditiv ist ein weltweit standardisiertes Dokument, das aus sogenannten Feldern aufgebaut ist. Jedes Feld ist für eine bestimmte Information ausgelegt. Durch die Befüllung aller im gegebenen Fall notwendigen Akkreditivfelder bekommt das Dokumentenakkreditiv seinen spezifischen Inhalt. So hat jedes Akkreditiv Felder, die nur einige vorgegebene Werte annehmen können, wie zum Beispiel das Feld 43P „Teillieferung“ nur die Werte „Erlaubt“ oder „Nicht erlaubt“ vorsieht. Die meisten Felder eines Dokumentenakkreditivs aber sind freie Textfelder (mit frei wählbarem Inhalt) und unterliegen – abgesehen von der Anzahl der erlaubten Zeichen – keinen formalen Beschränkungen.
Warum gibt es Dokumentenakkreditive?
Der internationale Handel ist mit verschiedenen Risiken behaftet. Dazu gehören solche Risiken wie das Transportrisiko, das Debitorenrisiko, das Fabrikationsrisiko, unterschiedliche politische Risiken im Land des Vertragspartners, das Transferrisiko und das Währungsrisiko. Damit sich Exporteur und Importeur gegen diese Risiken absichern können, existieren verschiedene Instrumente wie zum Beispiel das Dokumentenakkreditiv. Daneben gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten, die im Vergleich mit dem Dokumentenakkreditiv unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Dazu zählen beispielsweise das Dokumenteninkasso, die Bankgarantie, die Warenkreditversicherung, die Forfaitierung und das Factoring.
Welche Parteien sind am Dokumentenakkreditiv beteiligt?
Die wichtigsten Parteien bei einem Dokumentenakkreditiv sind der Begünstigte (der Exporteur), der Auftraggeber (der Importeur), die Bank des Importeurs und die Bank des Exporteurs. Welche Rolle hat jede Partei bei der Akkreditiv-Transaktion?
Der Auftraggeber
Der Auftraggeber ist der Importeur und damit der Käufer der Waren des Exporteurs. Der Importeur soll dem Exporteur den vereinbarten Betrag für die Ware zahlen. Er beauftragt seine Bank, ein Dokumentenakkreditiv an den Exporteur herauszulegen. Abgesehen davon, dass der Importeur als Auftraggeber im Dokumentenakkreditiv genannt wird, beeinflusst er jedoch nicht direkt den Ablauf der Akkreditiv-Transaktion.
Der Begünstigte
Der Begünstigte ist der Exporteur und damit der Verkäufer eine Ware. Dem Begünstigten steht eine Zahlung zu, weswegen zu seinen Gunsten ein Dokumentenakkreditiv eröffnet wird. Durch Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhält der Begünstigte die vereinbarte Zahlung für die gelieferten Waren unter dem Dokumentenakkreditiv.
Die Bank des Importeurs
Die Bank des Auftraggebers wird auch Akkreditivbank, herauslegende Bank oder Importeursbank genannt. Im Auftrag ihres Kunden legt die Bank des Importeurs ein Dokumentenakkreditiv heraus. Sie verspricht dem Begünstigten damit die Zahlung eines festgelegten Betrags unter bestimmten Bedingungen. Die Bank gibt dieses Zahlungsversprechen im eigenen Namen ab. Damit erhält der Begünstigte des Dokumentenakkreditiv die Sicherheit, die Zahlung von einer Bank zu erhalten. Er muss sich nicht darauf verlassen, die Zahlung von einem ausländischen Unternehmen einzufordern.
Die Bank des Exporteurs
Die Bank des Exporteurs wird auch Avisbank, Zweitbank oder Akkreditivstelle genannt. Der Exporteur erhält von seiner Bank den Akkreditivtext, den die Bank des Importeurs per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet hat. Bei dieser Bank ist ein Dokumentenakkreditiv normalerweise ausnutzbar. Das bedeutet, dass der Exporteur die im Dokumentenakkreditiv geforderten Dokumente bei seiner Bank einreichen kann. Die Bank wird die Dokumente prüfen und anschließend an die Bank des Importeurs weiterleiten. Die Bank des Exporteurs nimmt bei konformer Dokumentenvorlage auch die Zahlung an den Exporteur vor.
Wie funktioniert ein Dokumentenakkreditiv?
Aus Sicht des Exporteurs funktioniert ein Dokumentenakkreditiv in folgenden drei Schritten:
- Ganz am Anfang steht der Liefervertrag, den der Exporteur mit dem Importeur abschließt. In diesem werden unter anderem die Zahlungsbedingungen festgelegt. Einigen sich beide Seiten auf ein Dokumentenakkreditiv als Zahlungsinstrument, dann sollten bereits im Liefervertrag die notwendigen Akkreditivdokumente und -bedingungen spezifiziert werden. Bevor der Importeur den Auftrag zur Eröffnung des Dokumentenakkreditivs an seine Bank gibt, sollten der Exporteur möglichst den Entwurf prüfen. Geben die Bedingungen des Akkreditiventwurfs die Vereinbarung aus dem Liefervertrag vollständig wieder? Sind keine zusätzlichen Bedingungen eingefügt worden?
- Hat die Bank des Importeurs das Dokumentenakkreditiv tatsächlich eröffnet, so erhält der Exporteur die Avisierung durch die eigene Bank. Die Bank gibt dem Exporteur den Wortlaut des Dokumentenakkreditivs zur Kenntnis. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, die Akkreditivbedingungen noch einmal genau zu überprüfen. Falls es Unklarheiten oder Fehler gibt, so müssen diese mit der Bank oder direkt mit dem Importeur geklärt werden, damit eine Akkreditivänderung veranlasst werden kann.
- Der Exporteur stellt die im Dokumentenakkreditiv festgelegten Liefer- und Begleitdokumente zusammen und reicht sie bei seiner Bank zur Zahlung ein. Die Bank prüft die Dokumente auf Konformität mit den Bedingungen im Dokumentenakkreditiv. Sind die Dokumente in Ordnung, so zahlt die Bank dem Exporteur den vereinbarten Betrag. Entsprechend die Dokumente dagegen nicht den Bedingungen des Dokumentenakkreditivs, so erhält der Exporteur auch keine Zahlung.
Auf der anderen Seite stellt sich ein Dokumentenakkreditiv für den Importeur wie folgt dar:
Der Importeur auf der anderen Seite muss im Akkreditiv-Ablauf folgende drei Schritte im unternehmen, um die Bezahlung des Exporteurs abzuwickeln.
- Bereits im Liefervertrag entscheidet sich der Importeur für eine Abwicklung der Zahlung mit Hilfe eines Dokumentenakkreditivs. Gemeinsam mit dem Exporteur legt er bereits zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen fest, welche an die Akkreditivdokumente gestellt werden.
- Der Importeur beauftragt seine Bank zu Gunsten des Exporteurs ein Dokumentenakkreditiv herauszulegen. Dieser Auftrag erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines Formblattes, mit dem die Bank alle für die Eröffnung des Dokumentenakkreditivs notwendigen Informationen über das Geschäft abfragt. Die Bank gibt den Akkreditiventwurf dem Importeur noch einmal zur Kontrolle. Idealerweise gibt der Importeur auch dem Exporteur noch einmal die Gelegenheit den Entwurf zu prüfen. Anschließend wird das Dokumentenakkreditiv von der Bank des Importeurs eröffnet und per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet.
- Wenn der Exporteur die Ware verschickt und die entsprechenden Dokumente eingereicht hat, so werden diese auch von der Bank des Importeurs geprüft. Entsprechen die Dokumente den Bedingungen des Dokumentenakkreditivs, so wird die Zahlung durch die Bank geleistet. Gleichzeitig rechnet die Bank diese Zahlung mit dem Importeur ab und belastet entweder sein Konto oder eine Kreditlinie. Im Anschluss händigt die Bank dem Importeur die Originaldokumente aus. Der Importeur erhält die Ware, welche der Exporteur verschickt hat.
Wie sieht ein Dokumentenakkreditiv in der Praxis aus?
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel eines Dokumentenakkreditivs für eine einzige kleine Lieferung einer unspezifischen Ware von Deutschland nach Russland. Es sind keine Teillieferungen oder Umladungen erlaubt, da die Ware mit dem LKW vom Hof des Exporteurs bis direkt zum Warenlager des Käufers geliefert werden soll. Als notwendige Dokumente sind eine unterzeichnete Handelsrechnung, der LKW-Frachtbrief, eine Packliste und eine Versicherungspolice vorgesehen. Ansonsten sind keine Besonderheiten in dem Dokumentenakkreditiv zu finden.
Wie Sie sehen, ist ein Dokumentenakkreditiv zuerst einmal eine Nachricht, welche die Akkreditivbank über das SWIFT-System an die Bank des Exporteurs schickt. Jedes Dokumentenakkreditiv ist aus Feldern aufgebaut. Jedes Feld enthält eine spezifische Information. Und die Gesamtheit der einzelnen Felddaten ergibt das in ihrer Kombination den spezifischen Inhalt des Dokumentenakkreditivs.
(Hier sehen Sie übrigens alle Felder eines Dokumentenakkreditivs auf einen Blick und können sich sogar Details aufrufen.)
Welche Akkreditivdokumente Sie unbedingt kennen sollten
In Feld 46A eines Dokumentenakkreditivs sind alle Dokumente aufgezählt (und teilweise auch beschrieben), die der Exporteur einreichen muss, um die Zahlung zu erhalten. Auf diese Liste einigen sich Importeur und Exporteur im Übrigen normalerweise bereits im Liefervertrag.
Das ist eine Liste von typischen Akkreditivdokumenten:
- Exporteursdokumente (alle vom Exporteur erstellt)
- Handelsrechnung
- Packliste
- Gewichtsliste
- Qualitätszeugnis
- Transportdokumente (alle vom Transportunternehmen erstellt) wie
- Konnossement
- Luftfrachtbrief
- LKW-Frachtbrief
- multimodales Transportdokument
- Eisenbahnfrachtbrief
- Binnenschiffstransportdokument
- Ursprungszeugnis (von der IHK erstellt)
- Versicherungszertifikat bzw. -police (von der Versicherung erstellt).
Aber es gibt noch weitere Dokumente unter einem Dokumentenakkreditiv, die weniger häufig verwendet werden.
(Hier finden Sie eine vollständige Aufzählung aller halbwegs üblichen Akkreditivdokumente.)
Und: Exporteur und Importeur können sich auch auf ein gänzlich eigenes Dokument einigen, das für sie wichtig ist. Dann ist es ratsam, den genauen Wortlaut im Feld 46A direkt mit auszuformulieren.
Wie Sie 100%ig akkreditivkonforme Dokumente erstellen.
Wann verwendet man am besten ein Dokumentenakkreditiv?
Ein Dokumentenakkreditiv hat Vorteile für Exporteur und Importeur. In Hinblick auf das abgesicherte Risiko und die Kosten der Akkreditivabwicklung kann man festhalten, dass sich die Verwendung eines Dokumentenakkreditivs besonders in folgenden Fällen lohnt:
- Keine oder unzureichende Geschäftsbeziehung (z.B. Neukunde)
- Keine oder unzureichende Informationen über Geschäftspartner (Zahlungsfähigkeit / Lieferfähigkeit)
- Land mit politisch oder wirtschaftlich unsicheren Verhältnissen
- Gesetzliche Auflagen des Importlandes nur mit Akkreditiven zu arbeiten
Nicht immer ist es im internationalen Handel erforderlich ein Dokumentenakkreditiv als Zahlungsinstrument zu verwenden. Mit Blick auf die Kosten, die für Importeur und Exporteur anfallen, kann man in bestimmten Fällen auch darauf verzichten. In folgenden Situationen kann es sinnvoll sein, die Zahlung ohne Dokumentenakkreditiv abzuwickeln, um die Kosten gering zu halten:
- Bestehende Vertrauensbasis zwischen Importeur und Exporteur
- Geringe Beträge rechtfertigen die Zahlung der Akkreditivgebühren oft nicht
- Beim Handel innerhalb der EU
Nach welchen Aspekten werden Arten des Dokumentenakkreditivs unterschieden?
Es gibt verschiedene Varianten von Dokumentenakkreditiven. Diese unterscheiden sich in bestimmten Aspekten, schließen sich aber teilweise nicht gegenseitig aus. Hier erfahren Sie, welche Varianten des Dokumentenakkreditivs Sie kennen sollten.
Unterscheidung nach der Widerruflichkeit
Unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv
Dabei handelt es sich um die heute übliche Form des Dokumentenakkreditivs. Ist das Akkreditiv einmal eröffnet, kann es von der Akkreditivbank nicht mehr widerrufen werden. Auch können seine Bedingungen nicht einseitig ohne Zustimmung aller beteiligten Parteien geändert werden. Nur ein unwiderrufliches Akkreditiv hat für den Exporteur eine echte Absicherungsfunktion.
Widerrufliches Dokumentenakkreditiv
Das widerrufliche Dokumentenakkreditiv hat in der Praxis fast keine Bedeutung mehr. Da das gesamte Zahlungsversprechen jederzeit von der Akkreditivbank einseitig zurückgezogen oder geändert werden könnte, hätte es für den Exporteur keinen Wert.
Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Zahlung
Sichtakkreditiv
Bei einem Sichtakkreditiv (englisch: „sight letter of credit“) erfolgt die Zahlung bei Sicht der Dokumente, also sofort. Sind die Dokumente für akkreditivkonform befunden worden, muss die Akkreditivbank den Dokumentengegenwert ohne Verzögerung an den Exporteur zahlen. Diese Art des Dokumentenakkreditivs hat ausschließlich eine Sicherungsfunktion.
Nachsichtakkreditiv
Im Gegensatz dazu wird beim Nachsichtakkreditiv (englisch: „deferred payment letter of credit“) festgelegt, dass die Zahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist ausgeführt wird. Bei dieser Art des Dokumentenakkreditivs wir „nach Sicht“ der Dokumente gezahlt. Üblich sind für diesen Zeitraum der hinausgeschobenen Zahlung zum Beispiel 30, 60, 90 oder 180 Tage – aber auch längere oder „ungerade“ Fristen sind möglich. Die Fristen werden normalerweise entweder ab dem Lieferdatum gemäß Transportdokument oder ab dem Datum der Dokumenteneinreichung gerechnet.
Über den Nachsicht-Zeitraum gibt der Exporteur dem Importeur einen Lieferantenkredit. Der Importeur hat die Ware bereits erhalten, muss sie aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Diese Form des Dokumentenakkreditivs hat also nicht nur eine Sicherungsfunktion für den Exporteur, sondern auch eine Finanzierungsfunktion für den Importeur.
Die Unterscheidung in Sichtakkreditiv und Nachsichtakkreditiv wird in diesem Erklär-Video noch einmal anschaulich verdeutlicht.
Unterscheidung danach, welche Bank die Zahlung verspricht
Unbestätigtes Dokumentenakkreditiv
Das unbestätigte Dokumentenakkreditiv ist die ursprüngliche Form des Akkreditivs. Dabei verspricht die Akkreditivbank dem Exporteur die Zahlung. Die Bank des Exporteurs agiert dagegen lediglich als Zahlstelle. Der Exporteur sichert sich also das Zahlungsrisiko des Importeurs ab. Er trägt weiterhin das Risiko, dass die Akkreditivbank – aus welchen Gründen auch immer – den Akkreditivbetrag nicht zahlt. Im Allgemeinen ist dieses Risiko aber deutlich niedriger als das Zahlungsrisiko des Importeurs.
Bestätigtes Dokumentenakkreditiv
Im Vergleich dazu wird beim bestätigten Dokumentenakkreditiv eine weiteres Level Sicherheit eingebaut. Dafür garantiert die Bank des Exporteurs nun selbst die Zahlung. Sie sichert damit das mit der Akkreditivbank verbundene Auslands- und Zahlungsrisiko ab. Die Bank des Exporteurs ist nun nicht mehr nur Zahlstelle, sondern gibt selbst ein Zahlungsversprechen und übernimmt damit Risiken.
In diesem kurzweiligen Erklär-Video erfahren Sie, wie eine Akkreditivbestätigung funktioniert:
Eine Bestätigung kann mit Wissen der Akkreditivbank (offene Bestätigung) oder ohne Kenntnis der Akkreditivbank (stille Bestätigung) erfolgen. Für die Bestätigung eines Dokumentenakkreditivs existieren verschiedene weitere Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ankaufzusage und Schutzzusage. Diese alternativen Begriffe sind noch einmal in dieser Matrix zusammengefasst.
Für den Exporteur ist ein bestätigtes Dokumentenakkreditiv weitaus besser als ein unbestätigtes. Allerdings ist die Bestätigung auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sollte im Einzelfall abgewägt werden, ob das höhere Maß an Sicherheit die Zusatzgebühren rechtfertigt.
Sonderformen des Dokumentenakkreditivs
Es gibt einige Sonderformen des Dokumentenakkreditivs, die noch erwähnenswert sind. Dazu gehören das übertragbare Akkreditiv und das Gegenakkreditiv. Beide Formen des Dokumentenakkreditivs sind besonders für Zwischenhändler, Projektierungsbetriebe oder Generalauftragnehmer relevant.
Kosten eines Dokumentenakkreditivs
Das Dokumentenakkreditiv ist zwar für beide Seiten ein sicheres Zahlungsinstrument, aber das lassen sich die Banken auch etwas kosten. (Die auch heute noch hauptsächlich papiergebundene Abwicklung und akribische Prüfung der Dokumente ist auch für Banken recht teuer.)
Daher fallen bei der Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs bei beiden Banken für Exporteur und Importeur diverse Gebühren und Provisionen an. Im Falle des Exporteurs behält die Bank diese normalerweise von der Auszahlung ein.
Eine vollständige Liste wirklich aller Dokumentenakkreditiv-Kosten
Beispielhaft die Gesamtgebühren für verschiedene Beträge und deren prozentualer Anteil:
Betrag | EUR 10.000 | EUR 100.000 | EUR 500.000 |
Kosten | EUR 360 = 3,6% | EUR 460 = 0,46% | EUR 1.860 = 0,37% |
Aufgrund der Minimumsätze belaufen sich die Gebühren bei Beträgen unter EUR 35.000 auf mehr als 1% des Vertragswertes und sind damit vergleichsweise unattraktiv.
Rechnen Sie das doch ein paar Mal selbst durch!
Fazit über das Dokumentenakkreditiv
Ein Dokumentenakkreditiv ist eine sichere Zahlungsmodalität im internationalen Handel. Es bietet sowohl dem Exporteur die Sicherheit, nach Lieferung auch die Zahlung zu erhalten, als auch dem Importeur die Sicherheit, die Zahlung nur leisten zu müssen, wenn die Lieferdokumente den Bedingungen des Dokumentenakkreditivs entsprechen. Die Abwicklung des Dokumentenakkreditivs ist komplexer als zum Beispiel Vorkasse oder Zahlung auf offene Rechnung, daher fallen auch höhere Kosten an. Die zusätzliche Sicherheit ist in vielen Fällen die zusätzlichen Gebühren jedoch wert.