Die Anforderungen an die akkreditivkonforme Erstellung einer Packliste sind nicht sehr hoch. Die Packliste soll die endgültigen Angaben zu Stückzahl, Gewicht und Abmessung der zu exportierenden Waren enthalten.
Grundsätzliches über die akkreditivkonforme Packliste
Um eine akkreditivkonforme Packliste zu erstellen, sind die folgenden grundsätzlichen Punkte besonders zu beachten.
Die Packliste sollte als solche überschrieben sein.
Aber auch eine sinngemäße Bezeichnung oder gar keine Bezeichnung sind akzeptabel, so lange die Packliste inhaltlich die Informationen einer Packliste enthält.
Die Packliste sollte alle notwendigen Informationen enthalten.
Die Packliste sollte alle notwendigen Informationen zu Stückzahl, Gewicht, Markierung und Art der Verpackung der Ware („in cases“, „on pallets“, „in containers“ usw.) enthalten.
Die Packliste darf von jeder beliebigen Partei erstellt werden, so lange im Akkreditiv keine Regelungen zum Ersteller getroffen sind.
Wird die Packliste von einem Dritten erstellt (z.B. Ihrem Unterlieferanten), so dürfen die darauf möglicherweise enthaltenen Angaben wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Versandadresse von den Anforderungen im Akkreditiv abweichen.
Die Angaben in der Packliste dürfen den Angaben in allen weiteren Dokumenten nicht widersprechen.
Besonders Angaben betreffend Warenbezeichung, Gewicht, Stückzahl, Maße usw. werden auch in der Handelsrechnung und in weiteren Dokumenten (Transportdokumente, Gewichtsliste) aufgeführt. Es ist sehr wichtig, dass sich diese Angaben nicht gegenseitig widersprechen, sondern ein einheitliches Bild ergeben.
Mögliche Zusatzanforderungen an die akkreditivkonforme Packliste
Die weiter oben genannten Regeln sind allgemein gültig und finden daher grundsätzlich in jeden Fall Anwendung. Es ist möglich, dass Sie sich im Akkreditiv mit Ihrem Kunden auf weitere, zusätzliche Bedingungen einigen, die für die Ausstellung der Packliste gültig sein sollen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen daher einige übliche Zusatzanforderungen an die akkreditivkonforme Packliste vor. Dazu finden Sie die passende Erklärung, wie Sie die jeweilige Zusatzbedingung erfüllen können.
Liste von möglichen Zusatzanforderungen
Die Packliste muss unterzeichnet sein.
Zu finden in:
Feld 46A durch das Stichwort „SIGNED“ in Bezug auf die die Packliste („PACKING LIST“).
Vorgehen:
Sie müssen die Packliste handschriftlich unterzeichnen.
Alle Dokumente müssen die Akkreditivnummer, Auftragsnummer oder Importlizenznummer enthalten.
Zu finden in:
Feld 46A: „ALL DOCUMENTS MUST INDICATE L/C NO. / CONTRACT NO. / IMPORT LICENCE NO.“
Vorgehen:
Diese Nummern sollten Sie zur Erfüllung dieser Bedingung an geeigneter Stelle auf der Packliste ausweisen.