Der akkreditivkonforme Wechsel
Ein Wechsel ist ein Wertpapier. In diesem Wertpapier weisen Sie als Exporteur (Aussteller) die Akkreditivbank oder den Importeur (Bezogener) an, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einen bestimmten Betrag zu zahlen. Zeichnet die Akkreditivbank bzw. der Importeur diesen Wechsel gegen, so verpflichtet sie sich damit zur genannten Zahlung. Der Wechsel wird zum Akzept und kann zum Fälligkeitsdatum eingelöst werden. Ein sofort zahlbarer Wechsel wird Sichtwechsel genannt.
Bei einer Akkreditiv-Transaktion ist es demnach so, dass Sie als Exporteur einen Wechsel ausstellen und zusammen mit allen anderen geforderten Dokumenten einreichen. Sind die Dokumente fehlerfrei, so soll der Bezogene des Wechsels (also die Akkreditivbank oder der Importeur selbst) den Wechsel bei Sicht bezahlen (im Falle eines Sichtwechsels) oder gegenzeichnen und zurück an Sie schicken. Damit erhalten Sie als Exporteur ein abstraktes Wertpapier, das Sie zur Zahlung bei Fälligkeit vorlegen. Bis zum Fälligkeitstermin verzichten Sie allerdings auf die Bezahlung und räumen Ihrem Kunden damit – ähnlich wie beim Nachsichtakkreditiv – einen Lieferantenkredit ein.
Damit Sie bei der Ausstellung des Wechsels alle notwendigen Feinheiten beachten, haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zusammengefasst.
Grundsätzliches über den akkreditivkonformen Wechsel
Der akkreditivkonforme Wechsel ist relativ einfach zu erstellen, wenn Sie die folgenden Punkte beachten.