Der internationale LKW-Frachtbrief (CMR) ist ein Transportdokument, das ausschließlich für den Transport mit Straßenfahrzeugen Anwendung findet. Der Frachtbrief wird als Beleg für den Abschluss eines Transportvertrages ausgestellt. Im Normalfall besteht er aus drei Originalen, welche alle sowohl vom Frachtführer als auch dem Versender unterzeichnet werden. Das erste Original ist für den Versender, das zweite Original begleitet die Ware bis zum Importeur und das dritte Original ist für den Frachtführer. Im Falle von LKW-Transport wird dementsprechend unter einem Akkreditiv der LKW-Frachtbrief gefordert.
Damit Ihr LKW-Frachtbrief (CMR) sofort akkreditivkonform ist und allen Bedingungen des Akkreditivs entspricht, haben wir für Sie einige wichtige Hinweise zusammengestellt.
Unterschrift
Der Carrier (Frachtführer) muss namentlich auf dem LKW-Frachtbrief identifiziert sein.
Der Frachtführer wird in Feld 16 des LKW-Frachtbriefs identifiziert. Zusätzlich zum Firmennamen des Frachtführers sollten auch Adresse und Land angegeben werden. Das Dokument muss in Feld 23 von einer der folgenden Parteien unterzeichnet und gestempelt sein:
- vom Frachtführer (Carrier)
- von einem – als solchen identifizierten – Agenten des Frachtführers
Weiterhin muss das Dokument im Feld 22 auch vom Versender unterzeichnet und gestempelt sein. Stempel und Unterschrift in diesem Feld müssen mit dem Absender in Feld 1 übereinstimmen.
Tag und Ort der Ausstellung müssen auf dem LKW-Frachtbrief vermerkt sein.
Der akkreditivkonforme internationale LKW-Frachtbrief ist immer datiert und gibt über seinen Ausstellungsort Auskunft. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so wird dies als Unstimmigkeit behandelt.
Jegliche nachträgliche Änderungen am LKW-Frachtbrief müssen authentifiziert sein.
Nachträgliche Änderungen – zum Beispiel auch handschriftliche – müssen von der gleichen Partei authentifiziert werden, die auch den LKW-Frachtbrief ursprünglich unterzeichnet hat.
Richtige Addressierung
Der LKW-Frachtbrief muss an den im Akkreditiv namentlich genannten Empfänger adressiert sein.
Dieser Empfänger ist normalerweise der Akkreditivauftraggeber (Importeur). Die korrekte Schreibung des Firmennamens muss genau beachtet werden.
Die Notify-Adresse muss der im Akkreditiv angegebenen Notify-Adresse entsprechen.
Ist dagegen keine Notify-Adresse im Akkreditiv angegeben, so kann dieses Feld freigelassen oder beliebig befüllt werden.
Ein akkreditivkonformer LKW-Frachtbrief wird nicht an Order ausgestellt.
Ein LKW-Frachtbrief wird – anders als ein Konnossement – nicht an Order („to order“ oder „to order of …“) ausgestellt, da es kein Traditionspapier ist.
Orte
Der LKW-Frachtbrief muss den Übernahmeort und Auslieferungsort so angeben, wie im Akkreditiv gefordert.
Übernahmeort und Auslieferungsort laut LKW-Frachtbrief müssen den Angaben in den Feldern 44A und 44B entsprechen. Ist im Akkreditiv als Übernahmeort für den LKW-Transport lediglich eine geografische Region (z.B. „ANY PLACE IN GERMANY“) angegeben, so ist z.B. jeder Ort in Deutschland akzeptabel.
Inhalt und Frachtbedingungen
Warenbezeichnungen, Markierungen, Gewichte sowie Anzahl, Abmessung und Art der Packstücke usw. dürfen den übrigen Dokumenten nicht widersprechen.
Besonders Angaben betreffend Warenbezeichnung, Kolli-Anzahl, Kennzeichnung der Kisten, Menge der Ware, Gewichte usw. werden häufig auch in der Handelsrechnung und in weiteren Dokumenten (Packliste, Gewichtsliste) aufgeführt. Es ist sehr wichtig, dass diese Angaben sich nicht gegenseitig widersprechen, sondern ein einheitliches Bild ergeben. Ist das Gewicht der Ware im LKW-Frachtbrief also mit „1.520,00 kg“ angegeben, so darf dieser Wert beispielsweise in der Gewichtsliste oder Handelsrechnung nicht davon abweichen.
Der Frachtzahlungsvermerk muss den Akkreditivbedingungen entsprechen.
Der Frachtzahlungvermerk „freight prepaid“ oder „freight collect“ bzw. „freight payable at destination“ muss den Akkreditivbedingungen entsprechen. Die ausgewiesenen Frachtkosten sollten außerdem den möglicherweise in der Handelsrechnung genannten Frachtkosten entsprechen.
Umladungen dürfen im LKW-Frachtbrief nur ausgewiesen werden, wenn sie im Akkreditiv gestattet sind.
Sind im Akkreditiv in Feld 43T keine Umladungen erlaubt, so darf der LKW-Frachtbrief auch keine Umladungen vorsehen oder ausweisen.
Es darf nur ein LKW-Frachtbrief präsentiert werden, wenn das Akkreditiv Teillieferungen ausschließt.
Sind Teillieferungen in Feld 43P des Akkreditivs ausgeschlossen, so kann nur ein einziger LKW-Frachtbrief für den gesamten Weg präsentiert werden. Die Verladung der Ware auf zwei unterschiedliche LKW gilt bereits als Teillieferung, auch wenn diese den gesamten Weg gemeinsam zurücklegen.
Kennzeichen des LKWs angeben
Falls im Akkreditiv gefordert wird, dass das Kfz-Kennzeichen des LKWs im Frachtbrief vermerkt sein soll, so muss das Kennzeichen des tatsächlich verwendeten LKWs ausgewiesen werden.
Vorlage der Dokumente
Die Ausfertigung für den Versender muss eingereicht werden.
Als LKW-Frachtbrief muss die Ausfertigung für den Versender (engl. „copy for sender“) präsentiert werden. Alternativ ist die Ausfertigung auch akzeptabel, wenn sie keinen Vermerk enthält, für welche Partei sie ausgestellt wurde. In Deutschland ist die Ausfertigung für den Versender meist rosafarben.
Als Datum der Lieferung gilt zuerst das Ausstellungsdatum des LKW-Frachtbriefes.
Ist ein abweichendes Übernahmedatum der Waren angegeben, so gilt dieses als Lieferdatum.
Das Ausstellungsdatum bzw. Übernahmedatum darf nicht nach dem spätesten Liefertermin im Akkreditiv liegen. Die gesamten Dokumente müssen spätestens 21 Tage nach diesem Datum bzw. vor Ablauf des Akkreditivs bei der Bank präsentiert werden, sofern im Akkreditiv keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind.