Ein Transportdokument über mindestens zwei verschiedene Beförderungsarten wird auch multimodales Transportdokument genannt. Es kann im Akkreditiv entweder explizit gefordert werden oder sich aus den weiteren Bestimmungen des Akkreditivs ergeben.
Dabei kann es sein, dass eigentlich ein Lufttransport bzw. ein Seetransport gefordert ist, es sich aber beim Abflughafen / Bestimmungsflughafen / Verladehafen / Bestimmungshafen gar nicht um einen Flughafen bzw. Hafen handelt. Ebenso ist es denkbar, dass der Hafen bzw. Flughafen korrekt benannt ist, aber zusätzlich ein Übernahmeort (Feld 44A) oder ein Zielort (Feld 44B) ausgewiesen ist, der wiederum kein Hafen / Flughafen ist.
In allen diesen Fällen greifen automatisch die Regelungen, welche sich auf ein multimodales Transportdokument beziehen. Damit Ihr multimodales Transportdokuments fehlerfrei präsentiert werden kann, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Grundsätzliches über das akkreditivkonforme multimodale Transportdokument
Das multimodale Transportdokument muss nicht exakt als solches überschrieben sein.
Auch die Begriffe „Multimodal Transport Bill of Lading“, „Multimodal Transport Document“, „Combined Transport Bill of Lading“ oder „Through Bill of Lading“ sind dafür etabliert. In jedem Fall muss erkennbar sein, dass
mindestens zwei verschiedene Beförderungsarten durch das Dokument abgedeckt sind – unabhängig von der Benennung des Dokuments.
Im Falle eines Seetransports darf das Dokument keine Hinweise auf einer Charterpartie enthalten.
Unterschrift
Der Frachtführer (engl. Carrier) muss namentlich auf dem multimodalen Transportdokument identifiziert sein.
Der Frachtführer (engl. Carrier) muss namentlich auf dem multimodalen Transportdokument identifiziert sein. Das multimodale Transportdokument muss von einer der folgenden Parteien – auf allen Originalen – unterzeichnet sein:
- vom Frachtführer
- von einem – als solchen identifizierten – Agenten des Frachtführers
- vom Kapitän (Master) des Schiffes
- von einem – als solchen identifizierten – Agenten des Kapitäns (Master)
Der Multimodal Transport Operator darf dagegen das Dokument nicht in seiner Funktion als Organisator des multimodalen Transports unterzeichnen. Er kann nur – wie oben bestimmt – als Frachtführer oder Master bzw. deren Agent unterzeichnen.
Tag und Ort der Ausstellung müssen auf dem multimodalen Transportdokument vermerkt sein.
Ein multimodales Transportdokument muss immer datiert sein und über den Ausstellungsort Auskunft geben. Sind diese Angaben nicht vorhanden, so wird dies als Unstimmigkeit behandelt.
Jegliche nachträgliche Änderungen am multimodalen Transportdokument müssen authentifiziert sein.
Nachträgliche Änderungen – zum Beispiel auch handschriftliche – müssen von der gleichen Partei authentifiziert werden, die das multimodale Transportdokument auch ursprünglich unterzeichnet hat.
Die Anzahl der ausgestellten Originale muss im Dokument ausgewiesen werden.
Das multimodale Transportdokument kann in beliebig vielen Originalen ausgestellt sein. Die Anzahl der existierenden Originale muss aber auf allen Originalen ausgewiesen werden, damit klar ist, wieviele Originale den vollen Satz (engl. „full set“) bilden.
Richtige Addressierung
Das multimodale Transportdokument muss so ausgestellt sein, wie im Akkreditiv gefordert.
Das multimodale Transportdokument muss so ausgestellt sein, wie es im Akkreditiv gefordert wird, also:
- „to order“ bzw. „to order of the shipper“ und blanko indossiert
ODER
- „to order of“ eines im Akkreditiv namentlich genannten Empfängers
ODER
- an den im Akkreditiv namentlich genannten Empfänger.
Die Notify-Adresse muss der Adresse des Akkreditivauftraggebers (Importeur) laut Akkreditiv entsprechen.
Die Notify-Adresse (und ggf. andere Kontaktnummern) müssen genau mit den Daten übereinstimmen, die im Akkreditiv für den Akkreditivauftraggeber spezifiziert sind – wenn sie angegeben sind. Ansonsten kann das Feld freigelassen oder beliebig befüllt werden.
Ist das multimodale Transportdokument – falls erforderlich – richtig indossiert?
Das Indossament muss angebracht sein, sofern das multimodale Transportdokument „to order“ oder „to order of …“ ausgestellt ist.
Hafen bzw. Flughafen
Das multimodale Transportdokument muss die Verladung der Waren an Bord eines namentlich genannten Schiffes ausweisen.
Ist nur ein „intended vessel“ im multimodalen Transportdokument angegeben, so muss ein separater Vermerk das tatsächliche Schiff benennen, das die Ware transportiert.
Der Verlade(flug)hafen und der Löschungs(flug)hafen müssen den Bedingungen im Akkreditiv entsprechen.
Der Verladehafen / Abflughafen und der Löschungshafen / Bestimmungsflughafen müssen den Bedingungen im Akkreditiv entsprechen. Sind die Waren an einem anderen Ort als dem Verladehafen / Abflughafen übernommen worden, so muss der tatsächliche Verladehafen / Abflughafen in einem separaten Vermerk ausgewiesen werden. Auch der tatsächliche Löschungshafen / Zielflughafen muss in einem separaten Vermerk spezifiziert werden, falls zuvor nur der „intended (air)port of discharge“ festgelegt worden ist.
Ist als Verlade-/Übernahmehafen bzw. -flughafen oder der Löschungshafen/Zielflughafen nur eine geografische Region angegeben (z.B. „ANY PORT IN EUROPE“), so muss der tatsächliche Hafen bzw. Flughafen dennoch im multimodalen Transportdokument explizit angegeben werden.
Ist für den Verlade- oder Löschungshafen bzw. -flughafen im Akkreditiv ein Land angegeben, so muss dieses nicht zwingend im multimodalen Transportdokument erscheinen.
Beispiel: Im Akkreditiv ist als Löschungshafen „Qingdao, China“ gefordert. Im multimodalen Transportdokument steht im Feld für den Port of Discharge nur „Qingdao“. Dies ist keine Unstimmigkeit.
Übernahmeort bzw. Zielort müssen so ausgewiesen werden wie im Akkreditiv gefordert.
Übernahmeort und Auslieferungsort laut multimodalem Transportdokument müssen den Angaben in den Feldern 44A und 44B des Akkreditivs entsprechen. Ist im Akkreditiv als Übernahmeort lediglich eine geografische Region (z.B. „ANY PLACE IN GERMANY“) angegeben, so ist z.B. jeder Ort in Deutschland akzeptabel.
Inhalt und Frachtbedingungen
Warenbezeichnungen, Markierungen, Gewichte sowie Anzahl, Abmessung und Art der Packstücke usw. dürfen den übrigen Dokumenten nicht widersprechen.
Besonders Angaben betreffend Warenbezeichnung, Kolli-Anzahl, Kennzeichnung der Kisten, Menge der Ware, Gewichte usw. werden häufig auch in der Handelsrechnung und in weiteren Dokumenten (Packliste, Gewichtsliste) aufgeführt. Es ist sehr wichtig, dass diese Angaben sich nicht gegenseitig widersprechen, sondern ein einheitliches Bild ergeben. Ist das Gewicht der Ware im multimodalen Transportdokument also mit „1.520,00 kg“ angegeben, so darf dieser Wert beispielsweise in der Gewichtsliste oder Handelsrechnung nicht davon abweichen.
Der Frachtzahlungsvermerk muss den Akkreditivbedingungen entsprechen.
Der Frachtzahlungvermerk „freight prepaid“ oder „freight collect“ bzw. „freight payable at destination“ muss den Akkreditivbedingungen entsprechen. Die ausgewiesenen Frachtkosten sollten außerdem den möglicherweise in der Handelsrechnung genannten Frachtkosten entsprechen.
Umladungen sind bei einem multimodalen Transport gemäß der Natur des Transports mit mehreren Beförderungsmitteln erforderlich.
In Feld 43T des Akkreditivs sollten dementsprechend Umladungen erlaubt sein.
Es darf nur ein multimodales Transportdokument präsentiert werden, wenn das Akkreditiv Teillieferungen ausschließt.
Wird die gesamte Ware mit dem selben Transportmittel auf der selben Fahrt mit dem selben Ziel befördert, so können dafür mehrere multimodale Transportdokumente ausgestellt werden. Eine Beförderung auf unterschiedlichen Transportmitteln oder zu unterschiedlichen Daten ist ausgeschlossen.
Das akkreditivkonforme multimodale Transportdokument darf keine Mängel an Ware oder Verpackung ausweisen.
Es dürfen zwar keine Mängel ausgewiesen sein, dagegen muss das akkreditivkonforme multimodale Transportdokument nicht explizit als „clean“ angegeben sein. Ebenso ist es keine Unstimmigkeit, wenn das Wort „clean“ auf dem multimodalen Transportdokument auftaucht und gestrichen worden ist.
Einschränkungen, dass die Ware oder Verpackung möglicherweise nicht für den Transport geeignet ist, sind akzeptabel. Dagegen wäre die Aussage, dass die Ware oder Verpackung nicht für den Transport geeignet ist, eine Unstimmigkeit.
Bezug zum Akkreditiv oder Liefervertrag angeben
Sollen die Akkreditivnummer oder die Liefervertragsnummer in allen Dokumenten angegeben sein, so müssen diese auch auf dem multimodalen Transportdokument ausgewiesen werden.
Vorlage der Dokumente
Der volle Satz oder die im Akkreditiv geforderte Anzahl von Originalen und Kopien muss eingereicht werden.
Die Anzahl der ausgestellten Originale, welche zusammen den kompletten Satz (engl. „full set“) bilden, ist im multimodalen Transportdokument selbst vermerkt. Wird ein einziges Original zur Auslösung der Ware vorgelegt, so verlieren die restlichen Originale ihre Gültigkeit. Daher verlangt der Käufer üblicherweise den kompletten Satz zur Einreichung unter dem Akkreditiv.
Enthält das multimodale Transportdokument einen Hinweis, dass der Transport eines Containers von mehr als einem multimodalen Transportdokument abgedeckt wird, so müssen alle Originale aller Transportdokumente eingereicht werden.
Als Verlade- bzw. Übernahmedatum gilt das Ausstellungsdatum des multimodalen Transportdokuments.
Erscheint auf dem Dokument ein separater „on board“-Vermerk oder Übernahmevermerk, so gilt dieses Datum als Verlade- bzw. Übernahmedatum. Das Verlade- bzw. Übernahmedatum darf nicht nach dem spätesten Liefertermin im Akkreditiv liegen. Die gesamten Dokumente müssen spätestens 21 Tage nach dem Verlade-/Übernahmedatum bzw. vor Ablauf des Akkreditivs bei der Bank präsentiert werden, sofern im Akkreditiv keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind