Bestätigtes Nachsichtakkreditiv

Bereits bei einem unbestätigten Sichtakkreditiv stellen Sie sich die Frage, ob die Akkreditivbank zum Zeitpunkt der Dokumenteneinreichung noch zahlungsfähig und zahlungswillig ist. Durch die Nachsichtperiode wird der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung aber noch weiter in die Zukunft verschoben. Das Risiko erhöht sich entsprechend, dass zur Fälligkeit die Zahlung durch die Akkreditivbank unterbleibt.
Daher ist die Akkreditivbestätigung für Nachsichtakkreditive noch einmal deutlich attraktiver als für reine Sichtakkreditive. Eine Bestätigung bedeutet, dass Ihre Bank oder eine dritte inländische Bank ihr eigenes Zahlungsversprechen zum Akkreditiv hinzufügt. Bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhalten Sie so Ihr Geld selbst dann, wenn die ausländische Akkreditivbank nicht zahlt. Eine Bestätigung schützt Sie genauer gesagt vor
- der Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit der Akkreditivbank
- den Auswirkungen von Zahlungsmoratorien und anderen Kapitalverkehrsmaßnahmen des Landes, welche die Zahlung unter dem Akkreditiv verhindern würden
- politischen Unruhen, Revolutionen, Bürgerkrieg etc., die eine reguläre Geschäftstätigkeit der Akkreditivbank verhindern würden.
Die bestätigende Bank übernimmt somit für Sie das Auslandsrisiko und das Bonitätsrisiko der Akkreditivbank.
Bestätigtes Nachsichtakkreditiv – Wirksamkeit der Bestätigung
Eine Bestätigung ist bei einem Nachsichtakkreditiv während der gesamten Akkreditivlaufzeit gültig, also von der Akkreditiveröffnung bis zur Einreichung der Dokumente. Es besteht natürlich die Erfordernis, dass Sie Dokumente einreichen müssen, die exakt den Akkreditivbedingungen entsprechen. Sind Ihre Dokumente nicht akkreditivkonform, so nützt Ihnen auch die Bestätigung nichts. Denn die Bestätigung sichert zwar die Zahlungsverpflichtung der Akkreditivbank zusätzlich ab. Diese Zahlungsverpflichtung entsteht aber erst durch die Präsentation konformer Dokumente.
Die Akkreditivbank stellt die Konformität der Dokumente sowie den resultierenden Fälligkeitstermin der Zahlung schriftlich fest und übermittelt Ihnen diese Informationen über Ihre Bank. Ab diesem Zeitpunkt der Dokumentenaufnahme bis zum Zahltermin sind Sie durch die Bestätigung vollständig geschützt. Es gibt dann auch kein Dokumentenrisiko mehr, da die Akkreditivbank die Dokumente schriftlich als konform akzeptiert hat. Zahlt die Akkreditivbank zum Fälligkeitstermin dennoch nicht, so muss die bestätigende Bank dafür aufkommen.
Vorfristige Erfüllung beim bestätigten Nachsichtakkreditiv
Ihre Bank ist ab dem Zeitpunkt der konformen Dokumentenaufnahme in der Pflicht in jedem Fall zu zahlen. Unabhängig davon, ob sie das Geld tatsächlich von der Akkreditivbank bekommt oder nicht, wird sie Ihnen am Fälligkeitstermin den vereinbarten Betrag überweisen müssen. Die Bank hat damit das Nichtzahlungsrisiko der Akkreditivbank für Sie übernommen. Oft bietet die bestätigende Bank Ihnen in solch einem Fall zusätzlich an, das Akkreditiv bereits vorfristig zu erfüllen. Sie erhalten das Geld dann bereits früher und lassen sich einen Diskont vom Dokumentenerlös abziehen. Der Diskont vergütet der Bank den Zins von der vorzeitigen Auszahlung bis zur eigentlichen Fälligkeit. Mit einer solchen Konstruktion erhalten Sie zum Preis von Bestätigungsprovision und Diskont die Zahlung sofort und ohne Regress, also risikolos.
Zusammenfassung – Bestätigtes Nachsichtakkreditiv
Wie lange ist die Bestätigung bei einem Sichtakkreditiv und bei einem Nachsichtakkreditiv gültig? In der folgenden Grafik sehen Sie, dass Sie ein bestätigtes Nachsichtakkreditiv während des gesamten Zeitraums des Lieferantenkredits schützt.

Bestätigtes Nachsichtakkreditiv – Bestätigungszeitraum im Vergleich zum bestätigten Sichtakkreditiv