Risiken im Außenhandel

Seit jeher gibt es Risiken im Außenhandel – und zwar deutlich höhere Risiken als der Kauf und Verkauf im eigenen Land. In vergangenen Zeiten waren es mehr die Gefahren, die mit dem Transport der Ware über weite Distanzen durch unsichere Regionen einhergingen. Heute dagegen sind die Waren auf dem Weg zum Kunden versichert und kommen meistens pünktlich und unbeschadet an ihr Ziel. Das Transportrisiko rückt in den Hintergrund der mit dem Außenhandel verbundenen Risiken.
Im Vordergrund der Risiken im Außenhandel stehen dagegen die wirtschaftlichen und politischen Risiken, die mit dem Außenhandelsgeschäft einhergehen.
Es gibt im einige Risiken, die Käufer und Verkäufer in einer Transaktion immer betrifft und die auch im Außenhandel nicht deutlich schwerer wiegen. Das sind zum Beispiel
- Preisrisiko
Veränderungen bei den Einkaufspreisen von Roh- oder Betriebsstoffen sowie Lohnerhöhungen können die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts in Gefahr bringen. Dies betrifft vor allem den Exporteur, der die Ware zu höheren Kosten produzieren muss. - Qualitätsrisiko
Die Ware entspricht nicht der üblichen und vereinbarten Qualität. Für Sie als Exporteur bedeutet dies im besten Fall einen niedrigeren Verkaufspreis oder im schlimmsten Fall eine Neuproduktion oder gar Auflösung des Vertrages. Aus Sicht des Importeurs können Umsatz- oder Produktionsziele nicht erreicht werden, wenn die gelieferte Ware nicht die gewünschte Qualität aufweist.
Im weiteren Verlauf des Artikels soll es aber um die Risiken gehen, die besonders im Außenhandel für beide Parteien relevant sind.
Risiken im Vertragspartner
Die Vertragspartner im Außenhandel sind üblicherweise weit voneinander entfernt. Sie operieren in unterschiedlichen Rechtssystemen und müssen mit kulturellen Differenzen klarkommen, die die Kommunikation beeinträchtigen. Daher sind auf der einen Seite Informationen über den Kunden schwieriger zu beschaffen. Auf der anderen Seite wird auch das gerichtliche Eintreiben von unbezahlten Forderungen schwierig und kostenintensiv. Zwei wichtige Risiken im Außenhandel sind das Debitorenrisiko und das Fabrikationsrisiko.
Das Debitorenrisiko und Fabrikationsrisiko gibt es für Käufer und Verkäufer zwar auch beim normalen Inlandsgeschäft, doch sind diese Risiken aufgrund der soeben genannten Herausforderungen im Außenhandel umso viel schwerer einzuschätzen.
Debitorenrisiko
Eines der ersten Risiken im Außenhandel ist das Debitorenrisiko. Aus Ihrer Sicht als Exporteur beinhaltet das Debitorenrisiko vor allem die Gefahr, dass der Importeur zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig wird. Dies könnte passieren, wenn der Importeur unerwartet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und nicht mehr alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Ebenso könnte es sein, dass es zwischen Ihnen zu einem Missverständnis gekommen ist und der Importeur die Zahlung daraufhin bis zur Klärung verweigert.
Das Debitorenrisiko gibt es auch aus Sicht des Importeurs. Für diesen wäre es etwa nachteilig, wenn an Sie geleistete Anzahlungen verloren sind, falls Sie selbst unerwartet zahlungsunfähig oder aus besonderen Gründen zahlungsunwillig sein sollten.
Fabrikationsrisiko
Ein weiteres Risiko im Außenhandel ist das Fabrikationsrisiko. Es manifestiert sich für Sie als Exporteur, falls der Importeur den Auftrag einseitig abändert oder gar annulliert. In diesem Fall müssen Sie als Exporteur für die bereits teilweise oder vollständig produzierte Ware einen neuen Käufer finden. Oft kann dabei nur ein niedrigerer Preis erzielt werden. Im Falle eines speziell nach den Bedürfnissen des Käufers angefertigten oder modifizierten Produkts ist sogar damit zu rechnen, dass die Ware gar nicht weiter veräußerbar ist.
Aus Sicht des Importeurs gibt es ebenfalls ein Fabrikationsrisiko. Sollten Sie aus finanziellen oder technischen Gründen überraschend nicht in der Lage sein den Liefervertrag zu erfüllen, so hat der Importeur oft wertvolle Zeit verloren und muss anschließend noch einen neuen Lieferanten suchen.

Debitorenrisiko und Fabrikationsrisiko aus Sicht von Exporteur und Importeur
Fremdes Land als Risikoquelle
Die zweite Gruppe von Risiken ist nur im Außenhandel zu finden. Es geht dabei um das politische Risiko des fremden Landes, das Transferrisiko und das Währungsrisiko.
Politisches Risiko
Als eines der Risiken im Außenhandel ist das politische Risiko ein recht weit gefasster Begriff. Als politisches Risiko gelten zum Beispiel jegliche Form von
- Krieg, Bürgerkrieg, Revolution oder Unruhen
Im Land des Importeurs treten unerwartet aufgrund politischer Ereignisse gewalttätige, kriegsähnliche Zustände oder lokal begrenzte Unruhen auf. Beispielsweise aufgrund der schlechten Sicherheitslage, zerstörter Verbindungen oder Blockaden können Sie als Exporteur die Ware nicht vertragsgemäß (Verzögerungen und Ausfälle) liefern. Ihr Zahlungsanspruch entsteht damit nicht oder nur unvollständig. Falls die Lieferung dagegen nicht beeinträchtigt ist, kann es trotzdem sein, dass der Importeur aufgrund der Krise nicht zahlen kann. - Streiks
Bestimmte Berufsgruppen legen ihre Arbeit nieder und verzögern damit die fristgerechte Lieferung oder Inbetriebnahme Ihrer Ware. Dies könnte passieren, wenn beispielsweise Mitarbeiter von Transportunternehmen oder anderen notwendigen lokalen Dienstleistern streiken und damit Ihre Lieferung beeinträchtigen. Auch der Importeur könnte von Streiks betroffen sein und seine Zahlung nicht ausführen können. - Boykott oder Embargo
Ein Boykott ähnelt dem Embargo, umfasst aber auch – über staatliche Anordnungen hinaus – freiwillige, privatwirtschaftliche Maßnahmen und betont diese. Im Außenhandel entstehen dadurch beispielsweise folgende Risiken. Gegen das Importland wird ein internationales Embargo verhängt, das Ihre Warengruppe umfasst. Damit dürfen Sie unverschuldet die Ware nicht mehr ausliefern. Oder die hiesige Wirtschaft einigt sich auf einen Lieferboykott, der ebenfalls Ihre Warengruppe umfasst. Auf der anderen Seite könnte aufgrund politischer Ereignisse das Importland einen Boykott gegen Einfuhren aus Ihrem Land verhängen und damit die Lieferung unmöglich machen. - Politisch motivierte Beschlagnahme, Beschädigung oder Zerstörung
Durch staatliche Maßnahmen oder politische Einflussnahme wird Ihre Ware gegen Ihren Willen sichergestellt, beschädigt oder gar zerstört. Dies könnte als staatliche Vergeltungsmaßnahme für eine diplomatische Krise der Fall sein. Ebenso könnte das passieren, wenn staatliche Stellen Ihre Ware bewusst nicht ausreichend schützen und ihre Beschädigung durch Demonstranten als politisches Zeichen billigend in Kauf nehmen.
Sie als Exporteur erleiden einen Schaden, wenn a) kriegerische Ereignisse, bürgerkriegsähnliche Zustände oder Revolution oder b) gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen die Vertragserfüllung und damit vor allem die Zahlung – durch den Importeur verhindern oder die Vertragserfüllung durch Sie als Exporteur verhindern, so dass Ihr Zahlungsanspruch gar nicht erst entsteht. Ebenso werden Sie geschädigt, wenn die Ware vor dem vertraglich vereinbarten Gefahrenübergang an den Importeur aufgrund politischer Umstände beschlagnahmt, beschädigt oder zerstört wird.
Auch als Importeur muss man mit diesen Risiken im Außenhandel rechnen. Aufgrund von politischen Umständen im Land des Exporteurs kann der Vertrag nicht erfüllt werden, die Ware wird beschlagnahmt oder darf nicht mehr exportiert werden. Möglicherweise verliert der Importeur dabei bereits geleistete Anzahlungen. In jedem Fall bedeutet es einen Zeitverlust, da ein neuer Lieferant gefunden werden muss.
Direkt nach der Ankunft der Maschine an einem Hafen in Land X brechen dort heftige Unruhen aus, da religiöse Spannungen im Land eskalieren. Das Lagerhaus, in dem die Maschine bis zur Verzollung lagert, wird vollständig geplündert.
Falls der Exporteur keine entsprechende Transportversicherung für die Maschine abgeschlossen hatte, dann geht der volle Schaden zu seinen Lasten, da der Gefahrenübergang an den Importeur erst nach der Verzollung stattfinden sollte und er somit seinen Vertrag nicht erfüllt hat.
Transferrisiko
Eines der schwieriger verständlichen Risiken im Außenhandel ist das Transferrisiko. Es bezeichnet die Gefahr, dass der Importeur die vereinbarte Zahlung aufgrund eines eingeschränkten internationalen Zahlungsverkehrs nicht leisten kann oder darf. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn behördliche oder gesetzgeberische Maßnahmen die Devisenausfuhr einschränken oder verbieten und so verhindern, dass der Betrag überhaupt ins Ausland transferiert werden bzw. dafür die vereinbarte Währung verwendet werden darf. Man unterscheidet in die drei folgenden Unterarten des Transferrisikos:
- Zahlungsverbot
Das Zahlungsverbot ist ein durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt an einen bestimmten Schuldner ausgesprochenes Verbot, Zahlungen zu leisten. Es handelt sich hierbei um ein zeitlich nicht befristetes Verbot. Wenn das Zahlungsverbot Ihren Importeur betrifft, dann erhalten Sie von ihm kein Geld, selbst wenn er zahlungsfähig oder -willig ist. - Zahlungsmoratorium
Das Importland stellt die Zahlung seiner Auslandsverbindlichkeiten vorübergehend ein oder verschiebt diese um eine gewisse Zeit. Anders als beim Zahlungsverbot handelt es sich hierbei um eine temporäre Nicht-Zahlung, die beispielsweise während der Verhandlungen um ein Schuldenabkommen verhängt werden kann. - Konvertierungsverbot
Staatliche Stellen unterbinden die Konvertierung der Landeswährung in die Währung des Exporteurs. Der Importeur kann also trotz eigentlich ausreichender Mittel nicht zahlen, wenn die Vertragswährung beispielsweise Euro ist, die lokale Währung aber nicht in Euro konvertiert werden darf.
Sie als Exporteur erhalten so trotz vollständiger Vertragserfüllung und trotz grundsätzlicher Zahlungsfähigkeit des Importeurs keine Zahlung. Auch als Importeur kann man von diesen Risiken im Land des Exporteurs betroffen sein, wenn zum Beispiel die Zahlung unter Garantien unmöglich wird oder Anzahlungen nicht zurückgezahlt werden dürfen.
Das Land litt zuletzt darunter, dass seine Waren im Ausland nicht mehr gefragt waren und daher die Deviseneinnahmen sehr niedrig ausgefallen sind. Die noch verbliebenen, geringen Devisenreserven sollen nur noch für dringend benötigte Nahrungsmittelimporte verwendet werden.
Obwohl Fine Production Ltd. eigentlich zahlungsfähig ist, darf es seine Euro-Verbindlichkeiten nicht begleichen, da der Staat die Konvertierung in Euro verhindert. Die Maschinenhandel GmbH erhält die Zahlung – trotz Vertragserfüllung – vorerst nicht.
Währungsrisiko
Eines der Risiken im Außenhandel, welches aufgrund unterschiedlicher Währungen entsteht, ist das Währungsrisiko. Verwenden die Länder von Exporteur und Importeur nicht dieselbe Währung, so muss eine Vertragswährung festgelegt werden. Die Vertragswährung ist immer für mindestens eine Partei eine fremde Währung. Somit ist diese Partei den Risiken ausgesetzt, die sich durch die Änderung des Wechselkurses ergeben.
Entspricht die Vertragswährung der Währung des Exportlandes, so muss der Importeur bei einer Abwertung der eigenen Währung einen höheren Betrag zahlen. Wird der Vertrag dagegen in der Währung des Importeurs geschlossen, so müssen Sie als Exporteur bei einer Abwertung dieser Währung einen geringeren Erlös befürchten. Wird sogar eine dritte Währung für den Vertrag festgelegt, so sind sowohl Importeur als auch Exporteur möglichen Wechselkursschwankungen ausgesetzt.
Der Exporteur Maschinenhandel GmbH mit Sitz in Deutschland vereinbart mit Fine Production Ltd. aus Land X die Zahlung von EUR 1.000.000,00 für die Lieferung einer Maschine. Der Importeur kalkuliert aufgrund des zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurses von 1 Euro = 5 X-Dollar (X$) folgenden Kaufpreis:
EUR 1.000.000,00 = X$ 5.000.000,00
Zum Zeitpunkt der Zahlung einige Wochen später hat die eigene Währung aber abgewertet und notiert nun zu einem Kurs von 1 Euro = 6 X-Dollar. Tatsächlich zahlt Fine Production Ltd. nun also
EUR 1.000.000,00 = X$ 6.000.000,00
und damit einen Aufschlag von 20% in eigener Währung! Der Exporteur dagegen erhält den vereinbarten Preis in jedem Fall und trägt kein Währungsrisiko.
Hätten die beiden Parteien im Vertrag stattdessen die Währung des Importeurs festgelegt, so wäre der Vertragswert
X$ 5.000.000,00 = EUR 1.000.000,00
Am Tag der Zahlung erhält der Exporteur den vereinbarten Betrag. Aufgrund der Abwertung der Währung des Importlandes auf den Kurs von 1 Euro = 6 X-Dollar ist dieser Betrag nun aber deutlich weniger wert, nämlich
X$ 5.000.000,00 = EUR 833.333,33
Der Exporteur erhält in diesem Fall 16,7% weniger als ursprünglich kalkuliert! Der Importeur trägt dagegen kein Währungsrisiko und zahlt nur den vereinbarten Preis.
Risiken im Außenhandel können abgesichert werden
Auch wenn der Außenhandel für Exporteure und Importeure mit diversen Risiken behaftet ist, so müssen sie diese Risiken doch nicht alle selbst tragen. Es gibt Bank- und Versicherungsprodukte, die an den unterschiedlichen Stellen ansetzen, um die einzelnen Gefahren abzusichern. Allein ein bestätigtes Akkreditiv in der Währung Ihres eigenen Landes sichert Ihnen als Exporteur alle oben genannten Risiken ab!
Für den Importeur gibt es keine so einfache und vollständige Absicherung wie das bestätigte Akkreditiv für den Exporteur. Aber auch als Importeur kann man durch die Nutzung von Akkreditiven, Transportversicherungen, Devisentermingeschäften und anderen Finanzprodukten seine Risiken auf ein sehr überschaubares Maß reduzieren.
Hier geht es zum Quiz
Jetzt können Sie alles über Risiken im Außenhandel noch einmal in einem interaktiven Quiz testen, was Sie soeben gelernt haben. Zu jeder Frage und Antwort gibt es die passenden Erklärungen mit dazu.
In dieser Übung werden als kleine Einführung die generellen Risiken im Außenhandel betrachtet.