Anforderungen an ein Akkreditiv festlegen

Sie haben die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen und gemeinsam mit Ihrem Handelspartner entschieden, ein Akkreditiv zu verwenden. Das ist eine hervorragende Entscheidung, denn ein Akkreditiv vereint ein hohes Maß an Sicherheit für Sie und eine sichere Dokumenten- und Zahlungsabwicklung für den Importeur. Besonders in neuen Geschäftsbeziehungen ist es für beide Seiten vorteilhaft, wenn sie sich auf die Sicherheit und Seriosität der dazwischengeschalteten Banken verlassen können.
Um die Vorteile des Akkreditivs vollständig nutzen zu können, sollten Sie dessen Ausgestaltung bereits in den Liefervertragsverhandlungen möglichst konkret definieren. Halten Sie daher nicht nur fest, dass zur Zahlung ein Akkreditiv verwendet werden soll, sondern einigen Sie sich schon frühzeitig auf die wichtigsten Bedingungen. So vermeiden Sie später unangenehme Diskussionen, wenn Akkreditiv-Gültigkeit bald abläuft und Sie sich eigentlich um Produktion und Lieferung der Ware kümmern müssen.
Im Liefervertrag sollten daher folgende Punkte geklärt werden:
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Währung und Akkreditivbetrag
In den meisten Fällen ist die Vertragswährung auch die Akkreditivwährung, aber dies ist nicht zwingend notwendig. Ebenso kann es sein, dass der Akkreditivbetrag nicht den vollen Vertragswert, sondern nur einen Teil davon abdeckt. Dies ist häufig der Fall, wenn eine beispielsweise eine Anzahlung durch den Importeur per Vorkasse gezahlt wird. Der Akkreditivbetrag deckt dann nur noch den noch offenen Restbetrag.Anforderungen an ein Akkreditiv sollten möglichst schriftlich festgehalten werden
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Bankverbindung
Für Sie ist es außerordentlich wichtig, dass das Akkreditiv von einer erstklassigen Bank eröffnet wird. Die Bonität der Bank entscheidet schließlich darüber, wie sicher Sie bei Einreichung Ihrer Dokumente die Zahlung erhalten. Auch für eine mögliche Bestätigung ist es von großem Vorteil, wenn die Akkreditivbank zu den besten Instituten im Land gehört. Die Höhe der Bestätigungsprovision hängt nämlich maßgeblich davon ab, wie hoch Ihre Bank das Risiko der Akkreditivbank einschätzt. Für eine erstklassige Bank ist also nicht nur die Wahrscheinlichkeit höher, überhaupt eine Bestätigung zu bekommen, sondern die fällige Provision wird auch niedriger sein.
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Bestätigung
Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, so sollten Sie dies ebenfalls bereits im Liefervertrag festhalten. Möglicherweise können Sie sogar verhandeln, dass Ihr Kunde die Kosten für die Bestätigung tragen soll. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn über das Thema Bestätigung frühzeitig Klarheit besteht.
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Sicht oder Nachsicht
Möchte Ihr Kunde eine Nachsichtperiode eingeräumt bekommen, so dass die Zahlung erst einen vereinbarten Zeitraum nach Einreichung der Dokumente erfolgt? Sind Sie damit einverstanden, dem Importeur damit einen Kredit für diese Periode zu geben? Falls dies nicht der Fall sein sollte, so ist ein ganz normales Sichtakkreditiv für Sie die richtige Wahl.
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Zahlstelle und Ort der Gültigkeit
Sie sollten darauf drängen, dass das Akkreditiv in Ihrem eigenen Land gültig und bei Ihrer eigenen Bank zahlbar ist. Ansonsten tragen Sie das Risiko, falls die Dokumente auf dem Postweg zur Akkreditivbank ins Ausland verloren gehen. Weiterhin verkürzen sich sonst Ihre Dokumentenvorlagefristen, da Sie die Dokumente so rechtzeitig versenden müssen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bei der Bank im Ausland vorliegen. Kurzfristige Änderungen von kleinen Unstimmigkeiten in den Dokumenten sind damit quasi unmöglich.
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Transportart und Transportweg
Legen Sie bereits fest, welche Transportart das Akkreditiv vorsehen soll (Seetransport, Luftfracht, LKW-Transport usw.) und welchen Weg die Ware dabei nehmen soll. Diese Informationen finden in jedes Akkreditiv Eingang, da im Akkreditiv neben dem geforderten Transportdokumten (Konnossement, Luftfrachtbrief, LKW-Frachtbrief usw.) auch der Verladeort, -hafen oder -flughafen sowie der Zielort bzw. Löschungshafen oder -flughafen definiert werden müssen.
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Teillieferungs- und Umladevorschriften
Wenn das Akkreditiv Teillieferungen untersagt, so werden keine Dokumente akzeptiert, aus denen eine solche Teillieferung hervorgeht. Ist Ihre Ware aber so groß oder sperrig, dass sie beispielsweise auf dem Landweg nur auf mehreren LKWs transportiert werden kann, so liegt bereits damit eine Teillieferung vor. Das Akkreditiv wäre in diesem Fall für Sie wertlos. Es ist also wichtig, diese Aspekte bereits im Vorfeld festzulegen.
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Fristen
Bis wann soll das Akkreditiv spätestens eröffnet werden, damit Sie rechtzeitig von der Sicherheit profitieren können? Wenn die Produktion der Ware für Sie einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet, dann sollten Sie das Akkreditiv möglichst frühzeitig erhalten. Und wie lange soll die Akkreditiv-Gültigkeit sein, damit Sie die Ware produzieren und liefern sowie die Dokumente einreichen können? Die Frist der Akkreditiv-Gültigkeit muss ausreichend sein, dass Sie auch bei kleinen Verzögerungen noch ohne Probleme die Dokumente vorlegen können.Anforderungen an ein Akkreditiv – wichtige Fristen sollten bereits im Liefervertrag geklärt werden
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Dokumente
Nicht zuletzt sollte der Importeur bereits im Liefervertrag sagen können, welche Dokumente er für die Einfuhr ins Land und für seine eigenen Belange benötigt. Ebenso wissen Sie, welche Dokumente Sie tatsächlich aufliefern können und ob Sie mögliche besondere dokumentäre Anforderungen Ihres Kunden darin erfüllen können.
Wie Sie sehen, ist es vorteilhaft, entscheidende Punkte der Akkreditivbedingungen bereits im Liefervertrag festzulegen. So müssen sich beide Seiten daran halten und es gibt später keine unnötigen Fragen.