Akkreditivbestätigung hinzufügen – Wie geht das?
Eine Bestätigung erhöht die Sicherheit Ihres Akkreditivs noch einmal deutlich. Die Akkreditivbestätigung sichert Ihnen das Bonitätsrisiko der Akkreditivbank (Bank des Importeurs), das Transferrisiko sowie das politische Risiko ab. Sie tragen nur noch das Bonitätsrisiko Ihrer eigenen Bank, welches im Normalfall zu vernachlässigen ist.
Nur falls ein Akkreditivdokument die Mitwirkung des Importeurs, seiner Bank oder einer sonstigen Stelle im Land des Importeurs erfordern sollte, tragen Sie – trotz der Bestätigung – noch das geringe politische Risiko, dass Sie dieses Dokument beispielsweise aufgrund von Unruhen, Kriegshandlungen o.ä. nicht erlangen können.
Ein Auslandsgeschäft birgt einige Risiken. Dazu zählen das
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Debitorenrisiko
Das Debitorenrisiko beinhaltet die Gefahr, dass der Importeur zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig wird.
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Fabrikationsrisiko
Das Fabrikationsrisiko bedeutet, dass Verluste entstehen, falls der Importeur den Auftrag einseitig abändert oder gar annulliert.
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Politische Risiko
Das Politische Risiko umfasst die Gefahren, dass Sie aufgrund a) kriegerischer Ereignisse, bürgerkriegsähnlicher Zustände oder Revolution oder b) gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen vom Importeur keine Zahlung erhalten oder selbst an der Vertragserfüllung gehindert werden.
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Transferrisiko
Das Transferrisiko bedeutet die Gefahr, dass der Importeur die vereinbarte Zahlung aufgrund eines eingeschränkten internationalen Zahlungsverkehrs nicht leisten kann oder darf.
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Währungsrisiko
Das Währungsrisiko manifestiert sich, wenn Sie aufgrund von Wechselkursschwankungen einen niedrigeren Erlös erhalten, als Sie geplant hatten.
Offene oder stille Bestätigung?
Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie Ihrem Akkreditiv eine Akkreditivbestätigung hinzufügen wollen, so sollten Sie dies bei Ihrem Importeur ansprechen. Die übliche Form der Akkreditivbestätigung ist die sogenannte offene Bestätigung. Bei dieser Form der Zusatzabsicherung bittet die Akkreditivbank bereits mit der Eröffnung des Akkreditivs Ihre Bank um eine Bestätigung. Im Feld 49 des Akkreditivs steht in diesem Fall „CONFIRM“. Alternativ kann die Importeursbank auch einfach die Bestätigung optional erlauben – in diesem Fall steht in Feld 49 „MAY ADD“. Diese Form wird offene Bestätigung genannt, weil die Akkreditivbank darüber Bescheid weiß, dass eine Bestätigung hinzugefügt wird. Eine solche Bestätigung wird damit immer vor der Eröffnung des Akkreditivs beauftragt.
Im Gegensatz zur offenen Bestätigung erteilt die Akkreditivbank bei einer stillen Bestätigung keinen Auftrag an Ihre Bank. Im Feld 49 des Akkreditivs steht in diesem Fall „WITHOUT“. Das kann daran liegen, dass der Importeur oder die Bank dazu nicht bereit waren. Oder Sie haben selbst nicht angesprochen, dass Sie eine Akkreditivbestätigung hinzufügen wollen. Wie dem auch sei, es ist mit der stillen Bestätigung trotzdem möglich, einem eigentlich unbestätigten Akkreditiv eine zusätzliche Sicherheit hinzuzufügen. Die stille Bestätigung kann direkt zusammen mit der Akkreditiveröffnung oder aber auch nachträglich zu einem unbestätigten Akkreditiv hinzugefügt werden.

Akkreditivbestätigung – Instruktionen und ihre Bedeutung
Bei eigener Bank oder bei dritter Bank?
In den meisten Fällen werden Sie Ihre Hausbank zuerst nach einer Bestätigung fragen, besonders wenn das Akkreditiv auch über diese Bank abgewickelt werden soll. Die Bank ist bereits an der Transaktion beteiligt und kennt somit die Akkreditivbedingungen genau. Weiterhin übernimmt sie die Prüfung der Dokumente und entscheidet so über die Konformität der Dokumenteneinreichung. Sie ist damit in einer guten Position, die Aufgabe der bestätigenden Bank zu erfüllen.
In manchen Fällen ist aber die zuerst angefragte Bank nicht in der Lage oder nicht willens eine Akkreditivbestätigung hinzuzufügen. Das liegt zumeist daran, dass die internen Kreditlimite für die Akkreditivbank bereits ausgeschöpft sind oder gar keine Limite für diese Bank oder gar das Land existieren. Andererseits kann es auch sein, dass Sie die Bestätigung Ihrer Hausbank gar nicht wollen, falls die Bestätigungsprovision höher ausfällt als Sie ursprünglich gedacht hatten.
In diesen Fällen kann es sich lohnen, die Akkreditivbestätigung auch bei einer weiteren Bank anzufragen. Andere Banken haben möglicherweise noch freie Kreditlinien zur Verfügung. Oder sie schätzen das Risiko geringer ein und bieten damit günstigere Konditionen. Eine Bank kann nämlich eine Akkreditivbestätigung auch dann anbieten, wenn Sie selbst nicht die Bank ist, welche die Dokumente aufnimmt und prüft. Die Bestätigung wird damit zu einer Art Versicherungsvertrag, der auf das Akkreditiv aufgebucht wird. Das funktioniert sowohl für eine offene als auch eine stille Bestätigung. Man nennt diese Form der stillen Bestätigung auch Schutzzusage.

Akkreditivbestätigung hinzufügen – unterschiedliche Bezeichnungen
Aufgrund dieser Flexibilität lohnt es sich durchaus, die Höhe der Bestätigungsprovision bei verschiedenen Banken zu vergleichen. Haben Sie ein besseres Angebot erhalten, so können Sie entweder mit der gesamten Akkreditivabwicklung zu dieser Bank umziehen oder nur die reine Bestätigung in Anspruch nehmen und mit der Abwicklung bei Ihrer Hausbank bleiben.
Welche Unterlagen und Formulare brauche ich?
Für die Beantragung einer Akkreditivbestätigung brauchen Sie keinerlei Unterlagen. Ihre Bank übernimmt bei der Bestätigung das Risiko der ausländischen Bank, und das nur bei Einreichung akkreditivkonformer Dokumente. Daher sind weder zusätzliche Informationen über den Liefervertrag noch eigene Unterlagen erforderlich.
Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie eine Bestätigung bei einer dritten, noch nicht am Akkreditiv beteiligten Bank anfordern. Diese fordert von Ihnen dann eine Kopie des Akkreditivs sowie aller möglichen Änderungen, damit sie die genauen Akkreditivbedingungen nachvollziehen kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung?

Akkreditivbestätigung hinzufügen – wie lange dauert das?
Sind keine entsprechenden freien Limite vorhanden, so muss erst ein Kreditbewilligungsprozess angestoßen werden. Dieser kann einen oder mehrere Tage dauern, je nachdem, ob die Akkreditivbank gänzlich neu analysiert werden muss oder bestehende Limite nur erhöht werden sollen.
Akkreditivbestätigung hinzufügen – was kostet das?
Die Kosten für eine Bestätigung sind abhängig davon, wie die bestätigende Bank das Risiko der Akkreditivbank einschätzt. Aus dieser Bewertung ergibt sich eine Risikomarge, die Ihnen die Bank für die Bestätigung für die gesamte Laufzeit auf den noch offenen Betrag in Rechnung stellt. Daher sind die Laufzeit des Akkreditivs sowie der Akkreditivbetrag die weiteren entscheidenden Faktoren für die zu erwartenden Kosten.
Mit dem Zeitpunkt der Bestätigung beginnt auch die Berechnung der Bestätigungsprovision. Normalerweise erfolgt die Berechnung taggenau. Es gibt aber auch noch Banken, welche die Provision pro angefangenem Monat kalkulieren. Üblich sind auch Mindestbeträge, die greifen, wenn der Bestätigungszeitraum sehr kurz und der Akkreditivbetrag gering sind. Die Provision ist daher erst bei Auszahlung unter dem Akkreditiv fällig und wird vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Beinhaltet das Akkreditiv die Möglichkeit der Teillieferung, so erlischt mit der ersten Teileinreichung die Bestätigung für den ausgezahlten Anteil. Damit verringert sich der noch ausstehende Betrag, welcher als Grundlage für die Provisionsberechnung dient. Von der Auszahlung der Teileinreichung wird üblicherweise auch bereits die anteilige Bestätigungsprovision einbehalten.
Wer bezahlt die Akkreditivbestätigung?
In der Mehrzahl der Fälle müssen Sie als Exporteur die mit der Akkreditivbestätigung verbundenen Bankgebühren bezahlen. Der Importeur stellt Ihnen bereits ein relativ sicheres Zahlungsinstrument zur Verfügung. Wenn Sie diese Sicherheit noch einmal erhöhen wollen, dann tun Sie das eben zumeist auf eigene Kosten. Es gibt aber auch einige Länder, in denen die Importeure wissen, dass die Bonität der im Außenhandel tätigen Banken für unsere Maßstäbe nicht sehr gut ist. In diesen Fällen kann es sein, dass der Importeur bereit ist, die Kosten für die Akkreditivbestätigung zu übernehmen, damit das Geschäft zustande kommt.