Das Akkreditiv von A bis Z – endlich verständlich!
von admin · Veröffentlicht · Aktualisiert

Akkreditive sind komplex. Aber im Export oder Import ist das Akkreditiv kaum wegzudenken.
Sie können Akkreditive verwenden, um auch im riskanten Außenhandel weiter ruhig zu schlafen.
Deshalb werden Sie heute erfahren, wie ein Akkreditiv GENAU funktioniert. Von A bis Z – und wirklich verständlich erklärt.
Wirklich!
Dazu werden Sie an zwei realistischen Beispielen lernen, wie Unternehmen aus verschiedenen Branchen mit Akkreditiven Zahlungen aus Exportgeschäften absichern.
Aber einen Augenblick, das ist noch nicht alles.
Außerdem werden Sie am Ende in der Lage sein selbst zu entscheiden, ob Sie von der Verwendung von Akkreditiven profitieren.
Lassen Sie uns loslegen!
(Oder klicken Sie hier direkt auf den Teil, der Sie am brennendsten interessiert.)
Was Zahlungsbedingungen im Exportgeschäft sind
Bei der Verhandlung eines Exportgeschäfts müssen sich Exporteur und Importeur darauf einigen, wie sie die Bezahlung regeln wollen. Im Auslandsgeschäft haben sich dazu verschiedene Zahlungsbedingungen etabliert.
Für den Exporteur ist die Vorkasse die attraktivste Zahlungsbedingung.
Der Importeur muss in diesem Fall nach Abschluss des Liefervertrages zuerst den vereinbarten Kaufpreis an den Exporteur zahlen. Erst nach Geldeingang verschickt dieser die entsprechende Ware. Für den Exporteur ist die Vorkasse so attraktiv, weil damit überhaupt kein Risiko besteht, dass er für bereits gelieferte Ware kein Geld bekommt. Überweist der Importeur tatsächlich nicht, so verkauft der Exporteur einfach an einen anderen Kunden. Es entsteht maximal ein Zeitverlust, aber kein substantieller materieller Schaden.
Aber hier ist das Problem:
Für den Importeur ist es ziemlich riskant Vorkasse zu leisten. Wird der Exporteur die Ware auch vertragsgemäß liefern, nachdem er die Zahlung erhalten hat? Der Importeur hat bei Vorkasse kein Mittel mehr in der Hand, auf den Exporteur Druck auszuüben. Das Geld hat er schließlich schon bekommen.
Für den Importeur wäre die Zahlung auf Rechnung die beste Zahlungsbedingung.
Dabei wird festgelegt, dass die Zahlung des Kaufpreises erst erfolgt, wenn die Ware auch geliefert (und häufig bereits empfangen) wurde. Nur wenn sich der Importeur davon überzeugen konnte, dass die Lieferung genau seinen Erwartungen entspricht, überweist er den Kaufpreis. Wenn die Lieferung dagegen zum Beispiel verspätet ist oder der Importeur Mängel an der Ware feststellt, so kann er einfach weniger als den vollen Kaufpreis überweisen. Das ist für ihn viel einfacher als diesen Teil der Zahlung vom Exporteur zurückzufordern.
Ziemlich schwierig, oder? Die beste Zahlungsbedingung für die eine Seite ist gleichzeitig die schlechteste Zahlungsbedingung für die andere Seite.
Wer gibt in dieser Pattsituation nach?
So lösen es viele Unternehmen der Einfachheit halber:
Sie kombinieren Vorkasse und Zahlung auf Rechnung miteinander – zum Beispiel Zahlung von 50% vor Lieferung und Zahlung der verbleibenden 50% nach Erhalt der Ware.
(Das geht natürlich auch in anderen Verhältnissen.)
So trägt jede Seite einen Teil des Risikos. Der Exporteur hat wenigstens bereits einen Teil der Zahlung sicher. Der Importeur kann noch einen Anteil zurückhalten, bis er die Lieferung tatsächlich erhalten hat.
Das ist doch eigentlich ein ganz vernünftiger Kompromiss, könnte man denken. Leider nicht ganz...
Warum Vorkasse und Zahlung auf Rechnung (auch kombiniert) nicht gut sind
Denn wenn man es mal genau durchdenkt, dann hilft diese Konstruktion nur, wenn zwischen beiden Seiten bereits ein Vertrauensverhältnis besteht. Dann können beide Parteien davon ausgehen, dass der jeweils andere grundsätzlich an einer guten Lösung interessiert ist.
Zum Beispiel weil es Folgegeschäft gibt.
Wenn auf der anderen Seite zwischen Importeur und Exporteur noch kein Vertrauen besteht oder es unerwartet zu Konflikten kommt, dann hilft auch diese Konstruktion nicht weiter. Sie sehen das sofort an diesen zwei Beispielen:
Plötzlich fordert der Importeur nachträglich eine Reduzierung des Kaufpreises, da er nur so mit den Kampfpreisen eines Konkurrenten mithalten kann.
Dem Exporteur stellt sich nun die gleiche Frage wie bei Zahlung auf Rechnung: bekomme ich den verbleibenden Teil meiner Zahlung auch vollständig, wenn ich die Ware geliefert habe? Oder zieht der Importeur einfach einseitig den geforderten Rabatt ab?
Eigentlich kann er in dieser Situation die Lieferung nicht ruhigen Gewissens verschicken.
Wenn der Importeur auf der anderen Seite einmal durchspielt, was der Exporteur wohl denken wird, dann kommt er schnell auf die eben beschriebenen Zweifel des Exporteurs.
Sollte der Importeur mit dieser Erkenntnis wirklich seinen Teil als Vorkasse leisten?
Es ist eine sehr schwierige Situation für beide Seiten.
Erklärungen für ALLE Risiken im Außenhandel
Wie also können Exporteur und Importeur also das notwendige Vertrauen herstellen?
Hier kommt das Akkreditiv ins Spiel!
Wie ein Akkreditiv Importeur und Exporteur zusammenbringt
Das Vertrauens-Dilemma können die beiden Parteien nicht allein lösen.
Es bedarf eines neutralen Dritten.
Das muss übrigens nicht wie bei einem Akkreditiv eine Bank sein. Tatsächlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Zahlungen aus Exportgeschäft abzusichern. Warenkreditversicherungen, Factoring und Forfaitierung sind nur einige Beispiele.
Aber hier soll es um Akkreditive gehen – ein klassisches und viele Jahrzehnte bewährtes Absicherungsinstrument.
Ich nehme es gleich vorweg:
Mit einem Akkreditiv kann sich der Exporteur darauf verlassen, dass er bei vertragsgemäßer Lieferung auf jeden Fall sein Geld bekommt. Und der Importeur erhält die Sicherheit, dass er erst zahlen muss, wenn die Ware vertragsgemäß auf dem Weg zu ihm ist. Das überwacht als neutrale Stelle die Bank. Beide Seiten gewinnen!
Sie erwarten jetzt sicher, dass wir in den langweiligen Teil übergehen. Mit einer Akkreditiv-Definition, dem üblichen Akkreditiv-Ablaufschema und vielen trockenen Erklärungen. Aber das gibt es hier nicht.
Schauen Sie sich stattdessen doch nun erst einmal dieses Einführungs-Video über die Beteiligten eines Akkreditivs an:
Und jetzt schauen Sie es direkt noch einmal bevor Sie weiterlesen.
In diesem Erklär-Video werden etliche Aspekte eines Akkreditivs beschrieben.
Auf diese werde ich jetzt etwas näher eingehen, damit Sie die Funktionsweise des Akkreditivs wirklich verinnerlichen.
Da das Video vordergründig die Akkreditiv-Beteiligten erklärt hat, will ich diese auch als erstes noch einmal beschreiben (bevor wir zu den richtig interessanten Punkten kommen – hören Sie also nicht hier auf zu lesen!)
Die vier Unverzichtbaren – oder ohne wen kein Akkreditiv funktioniert
Es gibt vier essentiell beteiligte Parteien an einer Akkreditiv-Transaktion. Das sind der Auftraggeber (Importeur), der Begünstigte (Exporteur), die Bank des Importeurs und die Bank des Exporteurs.
Der Auftraggeber ist der Importeur. Er soll dem Exporteur den vereinbarten Betrag für die gelieferte Ware zahlen. Er beauftragt dazu seine Bank, ein Akkreditiv zu Gunsten des Exporteurs herauszulegen. Abgesehen davon, dass der Importeur als Auftraggeber im Akkreditiv genannt wird, beeinflusst er den weiteren Ablauf der Akkreditiv-Transaktion jedoch nicht.
Der Begünstigte ist der Exporteur. Ihm steht eine Zahlung zu, weswegen zu seinen Gunsten ein Akkreditiv eröffnet wird. Durch Vorlage akkreditivkonformer Dokumente erhält der Begünstigte die vereinbarte Zahlung für die gelieferten Waren unter dem Akkreditiv.
Die Bank des Importeurs wird auch Akkreditivbank oder herauslegende Bank genannt. Im Auftrag ihres Kunden eröffnet die Bank des Importeurs ein Akkreditiv. Damit verspricht sie dem Begünstigten die Zahlung eines festgelegten Betrags unter bestimmten Bedingungen.
Die Bank des Exporteurs wird auch Avisbank, Zweitbank oder Akkreditivstelle genannt. Der Exporteur erhält von seiner Bank den Akkreditivtext (den hat die Bank des Importeurs per SWIFT-Nachricht geschickt). Bei der Bank des Exporteurs ist das Akkreditiv normalerweise ausnutzbar. Das bedeutet, dass der Exporteur die im Akkreditiv geforderten Dokumente bei seiner Bank einreichen kann. Die Bank wird die Dokumente prüfen und anschließend an die Bank des Importeurs weiterleiten. Die Bank des Exporteurs nimmt bei konformer Dokumentenvorlage auch die Zahlung an den Exporteur vor.
Wie Sie sehen, habe ich bei der Beschreibung der Beteiligten bereits ein wenig ihre Funktionen bei der Akkreditiv-Transaktion vorweggenommen. Daher gehen wir doch direkt einfach etwas weiter zu den wirklich entscheidenden Dingen, die ein Akkreditiv ausmachen.
Diese zwei Aspekte machen ein Akkreditiv so sicher
Bisher habe ich noch gar nicht wirklich erklärt, was ein Akkreditiv eigentlich ist.
Also werde ich dies jetzt nachholen und Ihnen daran zeigen, aufgrund welcher zwei wichtigen Wörter das Akkreditiv so sicher ist.
Legen wir also los mit einer Schritt-für-Schritt-Herleitung. Die zwei wichtigsten Wörter füge ich übrigens erst ganz zum Schluss ein – aber fangen Sie jetzt nicht von hinten an zu lesen 😉
- Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen.
Das ist DER zentrale Punkt, was ein Akkreditiv in seinem Wesen ist. Das Versprechen, dass eine Zahlung geleistet wird. - Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs.
Also nicht das Zahlungsversprechen des Importeurs selbst, sondern das seiner Bank. Das ist wichtig, weil das Zahlungsversprechen einer Bank (in den allermeisten Fällen) sehr viel mehr Wert ist als das eines beliebigen Unternehmens. - Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs, in dem sich diese gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, Zahlung zu leisten.
Aha, die Bank gibt das Zahlungsversprechen zu Gunsten des Exporteurs ab. Alles andere hätte uns jetzt wohl auch etwas überrascht. - Ein Akkreditiv ist ein bedingtes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs, in dem sich diese gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.
Die Zahlung wird also nur unter bestimmten Bedingungen geleistet. Nämlich, wenn der der Exporteur alle im Akkreditiv festgelegten Dokumente vorlegt. Diese müssen außerdem genau den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen, also „akkreditivkonform“ sein. Das klingt jetzt möglicherweise noch etwas nebelig. Aber keine Sorge, das unterlege später noch mit reichlich Beispielen. - Ein Akkreditiv ist ein selbstschuldnerisches, abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs, in dem sich diese gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.
Hier ist der Knackpunkt: diese zwei Attribute „selbstschuldnerisch“ und „abstrakt“ machen das Akkreditiv so sicher für den Exporteur.
Warum?
Das Zahlungsversprechen ist selbstschuldnerisch. Für den Begünstigten des Akkreditivs bedeutet dies, dass die Bank selbst die Zahlung verspricht und damit direkt in Anspruch genommen werden kann. Es ist nicht notwendig, zuerst den Importeur des zugrunde liegenden Handelsgeschäfts in Anspruch zu nehmen.
Das Zahlungsversprechen ist weiterhin abstrakt. Das bedeutet, es ist formal losgelöst vom eigentlichen Liefergeschäft, für welches das Akkreditiv als Zahlungsinstrument gewählt wurde. Das Zahlungsversprechen muss von der Bank erfüllt werden, auch wenn es beim zugrunde liegenden Handelsgeschäft zu Meinungsverschiedenheiten oder anderen Problemen kommt.
Damit haben wir schon eine vollständige Definition für ein Akkreditiv hergeleitet. Ich wiederhole sie einfach noch einmal.
Ich hatte es bereits vorher schon einmal gesagt:
Für den Exporteur ist es wichtig, dass er ein Zahlungsversprechen einer Bank hat und sich nicht auf seinen Importeur verlassen muss. Für den Importeur ist es wichtig, dass die Bank den Exporteur nur bezahlt, wenn die Dokumente akkreditivkonform sind.
Darum ist das Akkreditiv ein guter Interessenausgleich zwischen beiden Seiten.
Eine Definition zu haben ist ja schon mal ganz nett – immerhin verstehen Sie jetzt genau, wozu ein Akkreditiv dient.
Aber vermutlich fragen Sie sich jetzt: „Wie sieht ein Akkreditiv nun jetzt ganz praktisch aus?“
Bleiben wir also nicht bei der reinen Theorie, sondern schauen uns ein Akkreditiv einmal direkt an!
Der Aufbau eines Akkreditivs am Beispiel
Hier habe ich ein realistisches Akkreditiv für Sie vorbereitet. Sind Sie auch schon gespannt, sich das genauer anzuschauen? Los geht’s!
Womit fange ich am besten an? Wahrscheinlich mit der Hauptcharakteristik eines Akkreditivs:
Ein Akkreditiv ist zuerst einmal eine Nachricht, welche die Akkreditivbank über das SWIFT-System an die Bank des Exporteurs schickt.
Es gibt unzählige SWIFT-Nachrichtentypen, die Eröffnung eines Akkreditivs ist nur einer davon. (Die Eröffnung eines Akkreditivs ist übrigens eine „MT 700“).
Alle Nachrichtentypen sind von SWIFT definiert und damit weltweit standardisiert. So natürlich auch die MT 700. Der Aufbau dieses Nachrichtentyps ist so gewählt, dass in einer MT 700 exakt übermittelt werden kann, an welche Bedingungen das Akkreditiv-Zahlungsversprechen geknüpft ist.
Ok, so weit so gut.
Ein Akkreditiv ist aus nummerierten Feldern aufgebaut. Jedes Feld enthält eine spezifische Information. In Feld 50 steht beispielsweise der Name und die Anschrift des Importeurs und in Feld 59 die Daten des Exporteurs.
Jedes Akkreditiv hat Felder, die nur einige vorgegebene Werte annehmen können. Ein gutes Beispiel dafür ist das Feld 43P „Teillieferung“, welches nur die Werte „Erlaubt“ oder „Nicht erlaubt“ vorsieht.
Die meisten Felder eines Akkreditivs aber sind freie Textfelder (mit frei wählbarem Inhalt) und unterliegen – abgesehen von der Anzahl der erlaubten Zeichen – keinen formalen Beschränkungen.
Und die Gesamtheit der einzelnen Felddaten ergibt das in ihrer Kombination den spezifischen Inhalt des Akkreditivs.
Schauen Sie doch noch einmal in das oben abgebildete Akkreditiv. Ist nach diesem Akkreditiv die Umladung erlaubt?
Und können Sie schon sagen, wie lange dieses Akkreditiv gültig ist?
(Hier sehen Sie übrigens alle Akkreditivfelder auf einen Blick und können sich sogar Details aufrufen.)
Viele Felder wirken etwas technisch (und sind es auch), aber zwei Felder stechen ein bisschen heraus.
Sie sehen sicher sofort, dass ich die Felder 46A „Geforderte Dokumente“ und 47A „Zusatzbedingungen“ meine. Darin finden Sie nämlich immer deutlich mehr Angaben als in den anderen Feldern.
Und jedes Wort in diesen zwei Feldern müssen Sie leider auf die Goldwaage legen – aber dazu wollte ich ja erst später noch etwas sagen.
Jetzt aber erst einmal weiter mit:
Welche Akkreditivdokumente Sie unbedingt kennen sollten
Gerade eben hatte ich es bereits erwähnt: in Feld 46A sind alle Dokumente aufgezählt (und teilweise auch beschrieben), die der Exporteur einreichen muss, um die Zahlung zu erhalten.
Auf diese Liste einigen sich Importeur und Exporteur im Übrigen normalerweise bereits im Liefervertrag. Es sollte ja Klarheit herrschen, welche Dokumente der Importeur benötigt und ob der Exporteur diese auch beibringen kann.
Was ich Ihnen aber eigentlich zeigen wollte, ist diese Liste von typischen Akkreditivdokumenten:
- Exporteursdokumente (alle vom Exporteur erstellt)
- Handelsrechnung
- Packliste
- Gewichtsliste
- Qualitätszeugnis
- Transportdokumente (alle vom Transportunternehmen erstellt) wie
- Konnossement
- Luftfrachtbrief
- LKW-Frachtbrief
- multimodales Transportdokument
- Eisenbahnfrachtbrief
- Binnenschiffstransportdokument
- Ursprungszeugnis (von der IHK erstellt)
- Versicherungszertifikat bzw. -police (von der Versicherung erstellt).
Aber es gibt noch weitere Akkreditivdokumente, die weniger häufig verwendet werden.
(Hier finden Sie eine vollständige Aufzählung aller halbwegs üblichen Akkreditivdokumente.)
Und: Exporteur und Importeur können sich auch auf ein gänzlich eigenes Dokument einigen, das für sie wichtig ist. Dann ist es ratsam, den genauen Wortlaut im Feld 46A direkt mit auszuformulieren. Nur so kann die prüfenden Bank später genau abgleichen, ob das Dokument den Anforderungen entspricht… aber ich greife wieder etwas vor.
Sie glauben, das kann jetzt kaum noch komplizierter werden? Da muss ich Sie leider enttäuschen.
Aber Sie haben es bis hierher geschafft. Da bin ich mir sicher, dass Sie auch durch den folgenden Teil kommen. Und das ist ja auch der Absatz, auf den ich bereits einige Male hingewiesen hatte.
Akkreditivkonform oder Unstimmigkeiten – der Unterschied zwischen Geld und kein Geld
Mittlerweile können Sie bereits ein Akkreditiv lesen und anhand der Angaben in den einzelnen Feldern sagen, was für Dokumente der Exporteur einreichen muss.
Jetzt kommt aber der Kern des Problems:
Diese Dokumente müssen allen Bedingungen des Akkreditivs 100%ig genügen (sie müssen „akkreditivkonform“ sein), sonst gibt es kein Geld. Das Zahlungsversprechen ist eben bedingt, wie Sie von der Definition wissen...
Einige Bedingungen stehen ganz offensichtlich in Feld 47A „Zusatzbedingungen“. Aber eigentlich kann man sagen, dass fast alle Felder des Akkreditivs eine Bedingung darstellen. Oder jedenfalls maßgeblich bestimmen, was in den einzureichenden Dokumenten genau stehen soll.
Um zu wissen, welche Felder die Erwartungshaltung an die Akkreditivdokumente wie beeinflussen, gibt es die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“ (kurz: „ERA“ – beziehungsweise in ihrer aktuellen Version „ERA 600“). Im Prinzip handelt es sich dabei um einen Interpretationsleitfaden für Akkreditivbedingungen. Mit ihm wissen Sie, wann ein Dokument akkreditivkonform ist. Welche Version der ERA angewendet werden sollen, steht übrigens sogar selbst im Akkreditiv, genauer gesagt in Feld Feld 40E „Anwendbare Richtlinien“.
Ähm...
An dieser Stelle hilft garantiert ein Beispiel!
In Feld 59 des Akkreditivs steht der Firmenname und die Anschrift des Exporteurs. Die ERA legen nun beispielsweise fest, dass der Firmenname in ALLEN einzureichenden Dokumenten EXAKT SO geschrieben werden muss wie im Feld 59 definiert. Für die Adresse gibt es etwas weniger restriktive Regeln.
Ein anderes Beispiel:
Aus Feld 44C „Letztes Versanddatum“ entnimmt der Exporteur, bis zu welchem Termin er die Ware spätestens zu verschicken hat. Daraus ergibt sich, dass das Transportdokument a) das Versanddatum enthalten muss und dieses b) nicht später sein darf als der in Feld 44C festgelegte Tag.
Etwas allgemeiner kann man das auch so ausdrücken:
Das Transportdokument muss unter anderem den richtigen Übernahme- und Zielort ausweisen, die Handelsrechnung den korrekten Betrag und die korrekte Warenbeschreibung und das Ursprungszeugnis den geforderten Warenursprung.
Die Angaben in allen Dokumenten müssen weiterhin konsistent zueinander sein. Wenn die Gewichtsliste beispielsweise ein Gesamtgewicht von 800kg ausweist, dann darf das im Transportdokument ausgewiesene Gewicht nicht 820kg lauten.
Wenn Sie allein die Anzahl an möglichen Feldern im Akkreditiv noch einmal anschauen, dann können Sie sich vorstellen, was das bedeutet. Es gibt ziemlich viele Stellen, an denen ein Dokument den Akkreditivbedingungen nicht 100%ig entspricht.
Wenn also nur in einem einzigen Dokument im Firmennamen des Exporteurs ein Tippfehler vorhanden ist, dann kann die Akkreditivbank die Dokumente als unstimmig abweisen und muss nicht zahlen. Und damit ist die schöne Absicherung durch das Akkreditiv dahin.
Der Unterschied zwischen „akkreditivkonform“ und „unstimmig“ ist also tatsächlich gewaltig.
Ganz so dramatisch ist es in der Realität zum Glück oft nicht. Schließlich kann man Dokumente korrigieren oder austauschen. Und im Normalfall sind beide Seiten daran interessiert, das Geschäft erfolgreich zu Ende zu bringen und nicht an einem Buchstabendreher scheitern zu lassen.
Welche fünf Möglichkeiten Sie konkret haben, wenn Sie doch einmal unstimmige Dokumente einreichen...
Und:
Die meisten Banken bieten als zusätzlichen Service eine Vorprüfung der Dokumente an. Etwaige Fehler werden damit aufgezeigt und die Dokumente können sogar vor der eigentlichen Einreichung korrigiert werden.
Was passiert wann? Der Akkreditiv-Ablauf Schritt für Schritt
Bisher haben wir noch gar nicht die zeitliche Komponente einer Akkreditiv-Transaktion betrachtet. Die gehört natürlich aber schon dazu, um ein Akkreditiv wirklich zu verstehen.
Ich hatte Ihnen ja ganz am Anfang versprochen, dass es hier kein langweiliges Ablaufschema geben wird. Stattdessen habe ich für Sie ein ziemlich neues und viel besseres Ablaufschema entwickelt. Wenn Sie das übliche Viereck aus Exporteur, Importeur, Bank des Importeurs und Bank des Exporteurs auch nicht mehr sehen können, dann staunen Sie jetzt mal ein bisschen. (Ehrlich!)
Ich finde diese Übersicht am Zeitstrahl schon für sich allein stehend sehr verständlich. Aber eine kurze Erklärung gebe ich hier trotzdem gern.
- Der Importeur beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zu Gunsten des Exporteurs zu eröffnen. Die Bank prüft den Auftrag, eröffnet das Akkreditiv und sendet es an die Bank des Exporteurs. Diese prüft es auf widersprüchliche oder unklare Bedingungen und schickt („avisiert“) es dann an den Exporteur.
Damit ist das Akkreditiv offiziell eröffnet. - Nachdem der Exporteur mit den genauen Akkreditivbedingungen vertraut ist, kann er die Ware verschicken und die geforderten Lieferdokumente bei seiner Bank einreichen.
- Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente durch die Exporteursbank werden diese an die Bank des Importeurs versandt. Auch diese prüft die Dokumente noch einmal.
- Sind die Dokumente akkreditivkonform, zahlt die Bank des Importeurs den entsprechenden Betrag an die Exporteursbank, die ihn an den Exporteur auszahlt. Das Geld holt sich die Bank von ihrem Kunden, dem Importeur, wieder.
- Der Importeur bekommt die Dokumente ausgehändigt und kann damit die Ware in Empfang nehmen.
Wie Sie sehen wird das eigentliche Akkreditiv zwischen den beiden Banken abgewickelt. Es ist schließlich auch ein Bankprodukt.
Das Akkreditiv kann auf eine lange Geschichte zurückblicken
Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen und wir setzen die Theorie einmal in die Praxis um.
Was muss der Exporteur wirklich tun?
Der Exporteur hat bei einer Akkreditiv-Transaktion grundsätzlich nur drei Schritte zu unternehmen (von denen der erste sogar noch vor der eigentlichen Verwendung des Akkreditivs liegt):
- Er einigt sich mit dem Importeur im Liefervertrag auf das Akkreditiv als Zahlungsinstrument und legt bereits darin die genauen Bedingungen fest, unter denen die Zahlung erfolgen soll.
- Er prüft das von seiner Bank avisierte Akkreditiv genau, ob alle festgelegten Bedingungen den Abmachungen entsprechen und von ihm tatsächlich erfüllt werden können.
- Er liefert die Ware und reicht die gesamten Lieferdokumente bei seiner Bank zur Prüfung
Sind die Dokumente akkreditivkonform, so muss der Exporteur nichts weiter tun und erhält wenig später seine Zahlung. Entsprechen die Dokumente dagegen nicht den Akkreditivbedingungen, so ist die Importeursbank nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Der Importeur kann die Unstimmigkeiten aber akzeptieren und die Bank beauftragen trotzdem zu zahlen. Das ist aber seine freie Entscheidung.
Das hört sich jetzt irgendwie gar nicht mehr so kompliziert an, oder?
Aber Sie haben ja bereits gesehen, auf wie viele Details es ankommt, damit die Dokumente akkreditivkonform sind…
Grundsätzlich sind es aber wirklich nur diese drei Schritte.
Wie Sie 100%ig akkreditivkonforme Dokumente erstellen.
Eben habe ich so einfach gesagt, der Exporteur erhält seine Zahlung. Aber auch hier gibt es Varianten.
Sichtakkreditiv oder Nachsichtakkreditiv – wer hat hier das Nachsehen?
Möglicherweise haben Sie die beiden Begriffe Sichtakkreditiv und Nachsichtakkreditiv schon einmal gehört.
Worin liegt der Unterschied?
In dem Moment, wo die Bank die eingereichten Dokumente als akkreditivkonform aufnimmt, wird aus dem Zahlungsversprechen der Akkreditivbank ein Zahlungsanspruch an diese Bank.
Das ist wichtig zu verstehen!
Der Exporteur hat erst einen richtigen Zahlungsanspruch, wenn die Bank bestätigt, dass die Dokumente den Akkreditivbedingungen entsprechen. Vorher hat er nur ein Versprechen, diesen Zahlungsanspruch zu bekommen, wenn er die richtigen Dokumente einreicht. Und da reicht ja bekanntlich bereits ein Fehler aus, dass die Dokumente als unstimmig zurückgewiesen werden.
Bei einem Sichtakkreditiv (englisch: „sight letter of credit“) entsteht der Zahlungsanspruch sofort – „bei Sicht“ der Dokumente. Ebenso erfolgt die Zahlung (unter Einhaltung der üblichen Bearbeitungsfristen) sofort. Ein Sichtakkreditiv hat für die Beteiligten lediglich eine Sicherungsfunktion.
Und das Nachsichtakkreditiv?
Das Nachsichtakkreditiv heißt auf Englisch „deferred payment letter of credit“ – also wörtlich: „Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung“. Das beschreibt auch genau, was daran das Besondere ist.
Und zwar:
Beim Nachsichtakkreditiv wird festgelegt, dass die Zahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist ausgeführt wird. Üblich sind beim Nachsichtakkreditiv für diese Frist zum Beispiel 30, 60, 90 oder 180 Tage – aber auch längere oder „ungerade“ Fristen sind möglich.
Die Fristen werden beim Nachsichtakkreditiv normalerweise entweder ab dem Lieferdatum gemäß Transportdokument oder ab dem Datum der Dokumenteneinreichung gerechnet.
Ein Nachsichtakkreditiv erkennt man daran, dass in Feld 41A hinter dem Namen der Zahlstelle „BY DEF PAYMENT“ steht.
Das Akkreditiv enthält außerdem ein Feld 42P, in dem die Details zur Nachsichtperiode festgelegt sind. Dies könnten zum Beispiel 90 Tage nach Lieferdatum sein „90 DAYS AFTER SHIPMENT DATE“.
Eine Sache ist nicht ganz intuitiv, aber dennoch hier anzumerken.
Bei einem Nachsichtakkreditiv wird der Zahlungsanspruch ebenso wie beim Sichtakkreditiv mit der erfolgreichen Aufnahme der Dokumente begründet. Nur die Zahlung selbst verschiebt sich in die Zukunft. Das bedeutet, dass dieser Zahlungsanspruch beispielsweise forfaitiert oder diskontiert (also bereits vorher ausgezahlt) werden kann.
Das Nachsichtakkreditiv ist ein also sicheres Zahlungsinstrument, wenn der Importeur ein Zahlungsziel benötigt. Und ein Zahlungsziel zu geben bedeutet für den Exporteur, dass er dem Importeur einen Lieferantenkredit gewährt.
Rechnen Sie hier selbst aus, was Ihr Akkreditiv kosten wird
Machen wir uns nichts vor. Das Akkreditiv ist zwar für beide Seiten ein sicheres Zahlungsinstrument, aber das lassen sich die Banken auch etwas kosten. (Die auch heute noch hauptsächlich papiergebundene Abwicklung und akribische Prüfung der Dokumente ist auch für Banken recht teuer.)
Daher fallen bei der Abwicklung eines Akkreditivs bei beiden Banken für Exporteur und Importeur diverse Gebühren und Provisionen an.
Im Falle des Exporteurs behält die Bank diese normalerweise von der Auszahlung ein. Die wichtigsten Provisionen in der Grafik:
Daneben gibt es etliche weitere Gebühren wie zum Beispiel Vorprüfungsprovision, Unstimmigkeitsprovision, Bestätigungsprovision. Diese fallen nicht in allen Fällen an.
Eine vollständige Liste wirklich aller Akkreditiv-Kosten
Beispielhaft die Gesamtgebühren für verschiedene Beträge und deren prozentualer Anteil:
Betrag | EUR 10.000 | EUR 100.000 | EUR 500.000 |
Kosten | EUR 360 = 3,6% | EUR 460 = 0,46% | EUR 1.860 = 0,37% |
Aufgrund der Minimumsätze belaufen sich die Gebühren bei Beträgen unter EUR 35.000 auf mehr als 1% des Vertragswertes und sind damit vergleichsweise unattraktiv.
Rechnen Sie das doch ein paar Mal selbst durch!
Beide Seiten können sich übrigens bereits im Liefervertrag einigen, wer welche Gebühren übernehmen muss. Üblich ist es, dass jede Seite die Akkreditiv-Gebühren seiner eigenen Bank trägt. Aber natürlich kann auch eine Seite alle Gebühren übernehmen. Im Akkreditiv selbst in Feld Feld 71B „Gebührenregelung“ können Sie übrigens nachschauen, ob Ihre Festlegung so auch umgesetzt wurde.
Kann man das Akkreditiv noch sicherer machen?
Wow, Sie haben schon sage und schreibe 4.000 Wörter über das Akkreditiv gelesen. Sie müssen es wirklich ernst meinen.
Ich bin ehrlich begeistert!
Schauen Sie zur kurzen Entspannung doch direkt dieses Video über die Akkreditivbestätigung – einem der letzten großen Punkte vor dem Finale.
Haben Sie sich die Zeit für das Video genommen? Auch wenn nicht, können Sie beruhigt weiterlesen. Ich erkläre die wichtigsten Konzepte hier sofort.
Eine Bestätigung macht ein Akkreditiv noch sicherer.
Sie fragen sich jetzt sicher: „Bestätigung“ – was heißt das nun wieder?
Bei einer Akkreditivbestätigung übernimmt die Bank des Exporteurs das Zahlungsrisiko der ausländischen Akkreditivbank. Sie legt also ihr eigenes Zahlungsversprechen noch über das Zahlungsversprechen der Akkreditivbank.
Der Exporteur hat somit die Sicherheit, dass er die Zahlung von seiner Bank erhält, wenn die Dokumente konform sind. Und das, auch wenn die Akkreditivbank nicht zahlen sollte. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es einen Zahlungsstopp, ein Zahlungsmoratorium oder Konvertierungsverbot gibt oder die Bank unerwarteterweise selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt.
Besonders die politischen Risiken gelten auch für Zahlungen unter Akkreditiven – frischen Sie Ihr Wissen darüber doch noch einmal schnell auf...
Ein Auslandsgeschäft birgt einige Risiken. Dazu zählen das
- Debitorenrisiko
Das Debitorenrisiko beinhaltet die Gefahr, dass der Importeur zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig wird. - Fabrikationsrisiko
Das Fabrikationsrisiko bedeutet, dass Verluste entstehen, falls der Importeur den Auftrag einseitig abändert oder gar annulliert. - Politische Risiko
Das Politische Risiko umfasst die Gefahren, dass Sie aufgrund a) kriegerischer Ereignisse, bürgerkriegsähnlicher Zustände, Revolution, Streik oder b) gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen (Embargo, Boykott) vom Importeur keine Zahlung erhalten oder selbst an der Vertragserfüllung gehindert werden. - Transferrisiko
Das Transferrisiko bedeutet die Gefahr, dass der Importeur die vereinbarte Zahlung aufgrund eines eingeschränkten internationalen Zahlungsverkehrs nicht leisten kann oder darf. - Währungsrisiko
Das Währungsrisiko manifestiert sich, wenn Sie aufgrund von Wechselkursschwankungen einen niedrigeren Erlös erhalten, als Sie geplant hatten.
Sie können übrigens ganz einfach erkennen, ob ein Akkreditiv bestätigt werden soll oder kann. In Feld 49 „Bestätigungsvermerk“ finden Sie einen der folgenden drei Begriffe:

Akkreditivbestätigung - Instruktionen und ihre Bedeutung
Die Bank des Exporteurs ist übrigens nicht verpflichtet, eine Bestätigung hinzuzufügen, auch wenn im Akkreditiv „Confirm“ steht. Wenn sie aber bestätigt, dann bleibt sie an diese Absicherung natürlich gebunden.
Manchmal sieht die Akkreditivbank keine Bestätigung vor, aber der Exporteur möchte auf diese zusätzliche Sicherheit nicht verzichten. Dann kann er das Akkreditiv still bestätigen lassen. Eine solche stille Bestätigung findet ohne Wissen oder Auftrag der Akkreditivbank statt. Selbst eine dritte Bank (also nicht die abwickelnde Bank des Exporteurs) kann eine wirksame stille Bestätigung abgeben.
Das geht aber an dieser Stelle etwas zu tief. Wenn Sie möchten, können Sie allerdings hier mehr darüber lesen.
Kosten der Akkreditivbestätigung
Sie haben es sicher bereits vermutet:
Für diese zusätzliche Absicherung erhebt die Bank des Exporteurs natürlich Gebühren – die Bestätigungsprovision. Die Höhe des Provisionssatzes hängt vom Risiko der Akkreditivbank und ihres Landes ab.
Die Bestätigungsprovision wird auf die Laufzeit berechnet, in der die Absicherung gilt – also von der Bestätigung (normalerweise bei Avisierung) bis zur tatsächlichen Auszahlung. Wird das Akkreditiv in Teilen ausgenutzt – also z.B. bei Teillieferungen – dann wird die Provision für die entsprechenden Zeiträume anteilig berechnet.
Der Akkreditivbetrag ist 1.000.000 Euro. Einen Monat nach Eröffnung reicht der Exporteur akkreditivkonforme Dokumente über 200.000 Euro ein und erhält die Zahlung. Weitere zwei Monate später werden weitere 700.000 Euro abgerufen. Für die letzte Teillieferung (oder beispielsweise Installation und Inbetriebnahme einer Anlage) vergehen weitere drei Monate. Dann werden die verbleibenden 100.000 Euro ausgezahlt.
Die Bestätigungsprovision ergibt sich als Summe der Provisionen für einen Monat auf die volle Million, zwei Monate auf die 800 Tausend und drei Monate auf die verbleibenden 100 Tausend.
Mit diesen speziellen Akkreditiv-Arten erfolgreich handeln
Für Handelsunternehmen und Zwischenhändler sowie für deren Lieferanten oder Unterlieferanten bieten Akkreditive viele unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung. Ebenso können für Projektierungsbetriebe oder Generalauftragnehmer sowie deren Auftragnehmer passende Absicherungen mit Hilfe von Akkreditiven strukturiert werden.
Kurz gesagt kann von der Sicherheit eines Akkreditivs nicht nur der eigentliche Exporteur profitieren, der mit dem ausländischen Kunden den Hauptvertrag schließt. Auch diejenigen Unternehmen, die Ware zuliefern oder am Projekt mitarbeiten, können entsprechend abgesichert werden.
Sie werden es nicht glauben, aber...
... für diese Anwendung gibt es gleich drei unterschiedliche Möglichkeiten! Und zwar:
- Übertragbares Akkreditiv – Das Akkreditiv für Händler
- Back-to-Back-Akkreditiv – Separates Akkreditiv für Unterlieferanten
- Unwiderruflicher Zahlungsauftrag
Wenn dieses Thema für Sie relevant ist, dann lege ich Ihnen die Lektüre der sehr ausführlichen, hier verlinkten Beiträge nahe.
Für alle anderen soll diese Erklärung erst einmal ausreichen.
Geht es wirklich nicht ohne Akkreditiv?
Ich habe das Akkreditiv bisher ein bisschen als DIE Antwort auf alle Fragen im Außenhandel dargestellt. Für die Dramaturgie dieses Artikels war das vorteilhaft. Aber tatsächlich ist die Verwendung eines Akkreditivs nicht in immer notwendig oder sinnvoll.
Wovon ich rede?
Nun, ich hatte es ganz am Anfang schon angedeutet. Wenn beispielsweise zwischen Importeur und Exporteur bereits ein gutes Vertrauensverhältnis besteht, dann müssen sie nicht unbedingt ein Akkreditiv verwenden. Schließlich kostet das ja auch.
Hier sind ein paar weitere Fälle, in denen Sie auf eine Absicherung (per Akkreditiv oder anderem Sicherungsinstrument) verzichten können:
- Das Geschäft ist über einen vergleichsweise geringen Betrag.
Da Banken bei der Abwicklung von Akkreditiven hohe Mindestgebühren verlangen, ist ein Akkreditiv für Beträge unter 10.000 Euro wirklich unattraktiv. Können Sie solch einen Verlust notfalls noch verschmerzen? Dann geht es vielleicht auch ohne Akkreditiv und Co. - Sie verkaufen vorproduzierte Standard-Ware.
Ein relevantes Risiko im Außenhandel ist das Abnahmerisiko. Das bedeutet, dass der Importeur die (speziell für ihn angefertigte) Ware nicht annimmt und die Zahlung verweigert. Hat der Exporteur ein Akkreditiv, so bekommt er trotzdem sein Geld. Ist dieses Risiko für Sie nicht relevant, weil Sie die Ware auch kurzfristig noch an andere Käufer veräußern können? Dann können Sie sich die Akkreditivkosten möglicherweise auch sparen. - Sie handeln nur innerhalb der Europäischen Union oder liefern in andere wirtschaftlich weit entwickelte Länder.
Dann können Sie im Fall der Fälle vor Ort auch einen Anwalt engagieren. Die Chancen stehen dann hoffentlich nicht schlecht, dass Sie Ihr Geld irgendwann doch noch erhalten. Auch ohne Akkreditiv.
Schauen Sie noch einmal auf diese Zusammenfassung, wann eine Absicherung mittels Akkreditiv (oder einem anderen Instrument) sinnvoll ist:
Wann sind andere Zahlungsinstrumente besser geeignet?
Wem das Akkreditiv zu teuer oder aufwendig ist, für den gibt glücklicherweise noch ein paar Alternativen.
Sie können diesen Teil übrigens ohne Probleme überspringen – aber schauen Sie unbedingt noch in den Schluss. Dort erfahren Sie noch einmal genau, ob das Akkreditiv etwas für Sie und Ihr Unternehmen ist!
Dokumenteninkasso
Ein Dokumenteninkasso ist dem Akkreditiv recht ähnlich. Auch dabei wird gegen Übergabe von Dokumenten ein geschuldeter Betrag durch eine Bank gezahlt.
Allerdings gibt die Inkassobank (Bank des Importeurs) bei Dokumenteninkasso kein eigenes Zahlungsversprechen ab. Stattdessen versichert sie lediglich, dass sie die eingereichten Dokumente dem Importeur nur dann aushändigen wird, wenn dieser die geforderte Zahlung leistet. Die Zahlung wird dann über die Einreicherbank (Bank des Exporteurs) an diesen weitergeleitet.
Der Exporteur hat also nicht die Sicherheit, dass er die Zahlung bei Einreichung von Dokumenten garantiert erhalten wird. Ein Dokumenteninkasso eignet sich daher in den Fällen, wenn zwischen Exporteur und Importeur zum Beispiel bereits eine gute Geschäftsbeziehung besteht.
Zahlungsgarantie
Mit einer Zahlungsgarantie der Bank des Importeurs der Exporteur die Zahlung nach Belieben anfordern. Das Zahlungsversprechen unter der Bankgarantie ist losgelöst vom eigentlichen Handelsgeschäft.
Dokumente müssen nicht eingereicht werden, was für den Exporteur sehr attraktiv ist. Dieses Zahlungsinstrument ist für den Importeur allerdings vergleichsweise nachteilig, weswegen es nicht einfach durchzusetzen sein wird.
Drei Absicherungs-Alternativen für Zahlung auf offene Rechnung
Wenn der Kunde die Zahlung auf offene Rechnung verlangt, so kann man auch diese absichern. Mittels dieser drei Verfahren wird aus dieser Zahlungsbedingung für den Exporteur eine sichere Sache:
- Warenkreditversicherung
- Factoring
- Bankgarantie
Eine Warenkreditversicherung deckt beispielsweise das Zahlungsrisiko ab, wenn dem Importeur ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Die Versicherung greift dabei erst, wenn der Kunde nach Ablauf des Zahlungsziels seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Die Versicherungsprämie berechnet sich auf Basis der am Monatsende offenen Forderungen sowie hinsichtlich der Risikosituation in den jeweiligen Ländern, Branchen- und Kundengruppen. Oft gibt es einen Selbstbehalt.
Warenkreditversicherungen eignen sich für die Absicherung von Geschäften, wenn bei einem beträchtlichen Anteil der Verkäufe ins Ausland Zahlungsziele eingeräumt werden müssen.
Das Factoring unterscheidet sich zur Warenkreditversicherung dahingehend, dass die offenen Forderungen von der Factoringgesellschaft regresslos angekauft werden. Der Exporteur erhält damit nicht nur die Absicherung, sondern auch die Liquidität sofort.
Der Großteil der Forderung wird sofort ausgezahlt, ein kleiner Anteil erst nach Bezahlung durch den Auslandskunden. Wird die Rechnung nicht (vollständig) beglichen, so geht dies trotzdem zu Lasten des Finanzdienstleisters, nicht zu Lasten des Exporteurs.
Factoring ist dann eine attraktive Möglichkeit, wenn das Debitorenportfolio eine gute Bonität aufweist und aus nicht zu vielen kleinen Einzelrechnungsbeträgen besteht.
Auch Bankgarantien eignen sich für die Absicherung von Forderungen aus offenen Rechnungen. Der Exporteur erhält von der Bank des Importeurs eine Zahlungsgarantie.
Wenn der Importeur nicht zahlt, kann der Exporteur die Zahlung sofort von der Bank verlangen. Die Bankgarantie sichert dem Exporteur den vollen Betrag ab und verursacht für ihn keine Kosten.
Für den Importeur ist die Bankgarantie mit Kosten verbunden, weswegen sie für ihn nicht das bevorzugte Instrument ist.
Puh!
Ziemlich viele Informationen in so wenigen Absätzen? Finde ich auch.
Daher habe ich die wichtigsten Aspekte in dieser Grafik noch einmal zusammengefasst.
Ich habe großen Respekt – Sie haben sich bis hierher durch eine ganze Menge dicht gepackter Informationen gearbeitet. Ich kann mir vorstellen, dass Sie dabei aber etliche neue Dinge gelernt haben, selbst wenn das Thema Akkreditiv für Sie nicht komplettes Neuland war.
Wie versprochen geht es jetzt aber direkt weiter in die Praxis von zwei Unternehmen...
Lernen Sie von diesen beiden Unternehmen
Die folgenden beiden hypothetischen Unternehmen sind im Außenhandel aktiv. Lassen Sie uns einmal gemeinsam zwei aktuelle Geschäftsanfrage anschauen.
Stellen Sie sich Folgendes vor:
Als Exportmanager von ABC Nahrungsmittel GmbH bekommen Sie viele Anfragen aus Fernost. Heute möchte der Großhändler Import-Foods Pvt. Ltd. aus Indien gern Ware im Wert von EUR 192.500,00 bei Ihnen bestellen. Dafür braucht Import-Foods Pvt. Ltd. ein Zahlungsziel von 30 Tagen. In dieser Zeit will er die Ware bereits weiterverkauft und so die Liquidität für die Bezahlung Ihrer Rechnung aufgebracht haben.
Import-Foods Pvt. Ltd. hat Ihre Kontaktdaten übrigens von einem Unternehmen erhalten, mit dem Sie bereits seit Langem eine gute Geschäftsbeziehung unterhalten. An Import-Foods Pvt. Ltd. direkt haben Sie aber bisher noch nicht geliefert.
Über die meisten relevanten Punkte der Bestellung werden Sie sich schnell einig. Nur der Zeitpunkt und Formalitäten der Bezahlung sind noch ungeklärt.
Welche Optionen haben Sie in diesem Fall?
- Sie können sich bei Ihrem langjährigen Kunden über Import-Foods Pvt. Ltd. informieren. Dieser teilt Ihnen mit, dass Import-Foods Pvt. Ltd. absolut vertrauensvoll ist und er keinen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit hegt.
Das macht die Sache natürlich nicht einfacher.
Sollen Sie die Ware einfach verschicken und eine Rechnung mit Zahlungsziel 30 Tage stellen? Sie müssten darauf vertrauen, dass Import-Foods Pvt. Ltd. zu diesem Zeitpunkt tatsächlich über die notwendige Liquidität verfügt. Und dass es bei Ihrer Lieferung selbst möglichst nicht zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt. Sonst würde der Importeur vielleicht erst später zahlen, weniger überweisen wollen oder die Rechnung sogar gar nicht begleichen.
Andererseits:
Möglicherweise gibt es etliche Folgeaufträge von Import-Foods Pvt. Ltd., wenn bei der Erstbestellung alles gut läuft. Und vielleicht erkundigen Sie sich noch einmal zum Thema Warenkreditversicherung. Import-Foods Pvt. Ltd. scheint ja recht groß und international aktiv zu sein. Da ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie eine Versicherung bekämen.
Sollten Sie es so machen, oder ist eine andere Variante besser?
- Sie können von Anfang an die Verwendung eines Nachsichtakkreditivs vorschlagen. Dieses sollte von einer respektablen, großen indischen Bank eröffnet werden. Zum Beispiel der State Bank of India.
Bei diesem Zahlungsinstrument muss Import-Foods Pvt. Ltd. wie gewünscht erst 30 Tage nach Lieferung zahlen. Sie selbst erhalten aber bereits von Anfang an die Sicherheit, Ihre Zahlung von einer vertrauenswürdigen Bank zu erhalten. Auch bei Uneinigkeiten im eigentlichen Liefergeschäft muss die Bank an Sie zahlen, sobald die akkreditivkonformen Lieferdokumente eingereicht wurden.
Und: Sie können sogar Ihre eigene Bank bitten, Ihnen den Betrag bereits vorfristig auszuzahlen. Natürlich gegen Abzug eines Diskonts.
Andererseits ist diese Variante mit deutlich mehr Aufwand – besonders für den Importeur – verbunden. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten für die Akkreditivabwicklung.
Offenbar ist Import-Foods Pvt. Ltd. aber an Ihren Produkten sehr interessiert und rechnet sich damit gute Absatzchancen auf dem indischen Markt aus. Wieso sollten Sie also nicht eine für beide Seiten sichere Zahlungsabwicklung vorschlagen?
- Sie könnten Import-Foods Pvt. Ltd. auch bitten, Ihnen eine Bankgarantie – wieder am besten von einer erstklassigen Bank – über den vollen Lieferwert zu stellen. Damit könnten Sie den Betrag jederzeit abrufen, wenn Import-Foods Pvt. Ltd. beispielsweise nach 30 Tage nicht fristgerecht und vollständig zahlt.
Für Sie hätte das quasi keine Nachteile.
Andererseits:
Auch Import-Foods Pvt. Ltd. hat mit Ihnen noch nie Geschäfte gemacht. Würde der Importeur zustimmen, Ihnen eine Zahlungsgarantie zu stellen, die Sie theoretisch auch sofort – also vor Ablauf der 30 Tage – einlösen könnten?
Wir Sie sehen, gibt es hier keine eindeutige Antwort. Alles hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab und liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Aber man kann schon sagen, dass die Abwicklung mit einem Akkreditiv in solch einem Fall eine gute Lösung für die ersten Geschäfte ist. Wenn sich die Geschäftsbeziehung bewährt und vertieft, dann können beide Seiten immer noch beschließen, die Bankkosten zu sparen. Und beispielsweise das günstigere Dokumenteninkasso verwenden oder ganz auf ein Absicherungsinstrument verzichten.
Jetzt stellen Sie sich einmal vor, Sie arbeiten im internationalen Vertrieb der XYZ Spezialmaschinen GmbH.
Für Ihren Kunden passen Sie die von Ihnen angebotene Produktionslösung nach dessen individuellen Spezifikationen an. Sie selbst benötigen rund 5 Monate, um die Anlage herzustellen und versandfertig zu haben. Bis die Produktionsstrecke beim Kunden angekommen und vor Ort in Betrieb genommen ist, vergehen noch einmal bis zu drei Monate.
Die Anlage für Importeur OAO Industrial Goods aus Russland soll 3 Millionen Euro kosten.
Für eine solch komplexe Lieferung haben Sie auch passende Zahlungsbedingungen entwickelt.
Als erstes nehmen Sie eine 20%-ige Anzahlung. Die ist nicht verhandelbar und direkt nach Abschluss des Liefervertrages zahlbar. Damit finanzieren Sie die eigenen Produktionskosten zumindest in Teilen vor.
Dabei kann sich der Importeur entscheiden, das Geld direkt an Sie zu überweisen. Alternativ akzeptieren Sie auch ein Sichtakkreditiv für den Anzahlungsbetrag. (In manchen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, im Außenhandel nur mit Akkreditiven zu arbeiten.)
Als erforderliche Dokumente darf darin grundsätzlich nur eine Handelsrechnung genannt sein. So können Sie das Akkreditiv direkt ausnutzen und die 600.000 Euro erhalten. Sie müssen noch nichts geliefert zu haben – was ja genau dem Prinzip einer Anzahlung entspricht.
Die restlichen 80% des Vertragswertes werden nun noch einmal in zwei unterschiedlichen Etappen zahlbar.
Für die Lieferung der eigentlichen Anlage an OAO Industrial Goods werden 70%, also 2,1 Mio. Euro fällig. Die letzten 300.000 Euro (10%) sind nach Schulung der Mitarbeiter und Inbetriebnahme vor Ort zahlbar.
Also soll OAO Industrial Goods für diese 80% ein (weiteres) Sichtakkreditiv eröffnen.
Warum handhaben Sie das so?
In den Akkreditivbedingungen können Sie festlegen lassen, dass Teillieferungen erlaubt sind. Damit liefern Sie die einzelnen Abschnitte der Maschine direkt, wenn sie fertiggestellt sind. Den entsprechenden Gegenwert erhalten Sie unter dem Akkreditiv sofort. So bleibt Ihr Vorfinanzierungsbedarf im Rahmen.
(Und auch die letzte Rate für die Betriebsbereitschaft bekommen Sie unter dem Akkreditiv gegen Betriebsbereitschaftsprotokoll und Rechnung.)
Noch wichtiger aber ist, dass Sie mit der Avisierung des Akkreditivs beruhigt anfangen können zu produzieren. Sie erinnern sich, dass Sie den letzten Teil der Zahlung erst in acht Monaten bekommen werden. Mit dem Akkreditiv haben Sie die Sicherheit, dass die Akkreditivbank Ihnen auch dann noch den Ihnen zustehenden Teil zahlt.
OAO Industrial Goods kann sich nicht mehr umentscheiden und die Zahlung verweigern. Sie bleiben also nicht auf der speziell nur für diesen Kunden angefertigten Maschine sitzen.
Wenn Sie noch mehr Wert auf Sicherheit legen und auch politische Risiken oder die Zahlungsunfähigkeit der Akkreditivbank ausschließen wollen, dann lassen Sie Ihre Bank noch eine Bestätigung hinzufügen. Das kostet zwar extra, aber diese Gebühr haben Sie in den Kaufpreis entweder bereits einkalkuliert oder lassen sie den Importeur übernehmen. Schließlich bekommt OAO Industrial Goods Maschinen Ihren Wertes nirgendwo anders auf der Welt.
Würden auch Sie im Export oder Import von Akkreditiven profitieren?
Bei dieser Frage wollte ich Ihnen ja ganz am Ende helfen.
(Ich hoffe, die bisherige Theorie hat Ihnen weitergeholfen.)
Jetzt legen wir aber mal los!
Denken Sie am besten an einen spezifischen Auftrag und stellen Sie sich dazu die folgenden zehn Fragen. Je mehr Sie davon mit „Ja“ beantworten, desto eher würde es sich lohnen, dieses eine Geschäft mit einem Akkreditiv abzusichern. Und wenn solch ein Auftrag mehrere Male im Jahr vorkommt, dann brauchen Sie wohl bald einen Akkreditiv-Spezialisten 😉
- Ist der Käufer ein Neukunde, über den Sie wenige Informationen haben?
Wenn Sie Ihren Kunden noch nicht kennen, können Sie schlecht seine Zahlungsfähigkeit und –moral einschätzen. Eine – wie auch immer geartete Absicherung ist stark zu empfehlen. - Ist das Importland wirtschaftlich und politisch eher ein Risikoland?
Auch wenn der Kunde grundsätzlich zahlungsfähig ist, kann es zu politischen Problemen im Importland kommen. Dann verzögert sich Ihre Zahlung und wird gar gänzlich unmöglich. Recherchieren Sie daher z.B. in der Länderklassifizierung des Bundeswirtschaftsministeriums - http://www.agaportal.de/main-navigation/schnellzugriff-aga-konsortium/laenderinformationen-aga-konsortium wie das Importland eingeschätzt wird. Hat es eine schlechte Bewertung, dann lohnt sich ein Akkreditiv, am besten mit Bestätigung. - Würden Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle bei diesem Auftrag für Ihr Unternehmen kritische Folgen haben?
Sie können kein Risiko eingehen, wenn die Bezahlung des Auftrages für Sie überlebenswichtig ist. Sichern Sie sich besser ab. - Ist das Auftragsvolumen größer als EUR 50.000?
Aufgrund der teuren Abwicklung von Akkreditiven verlangen Banken Mindestgebühren von mehreren Hundert Euro. Bei sehr geringen Auftragswerten zehren diese schnell die Marge auf. Bei größeren Volumina fallen die Gebühren dagegen weniger ins Gewicht. - Ist Ihre Marge ausreichend, um Akkreditiv-Abwicklungskosten von 0,2 – 0,5% des Lieferwerts abzudecken?
Das sind in etwa die durchschnittlichen Kosten eines Akkreditivs – je nach Bank und Verhandlungsgeschick. Können Sie diese in den Kaufpreis mit einrechnen oder gar direkt an den Importeur abwälzen, dann sollten Sie die Absicherung unbedingt mitnehmen. - Haben Sie einen Mitarbeiter, der sich mit der exakten Erstellung von Exportdokumenten auskennt?
Ohne 100% korrekt erstellte Akkreditivdokumente können Sie sich die Kosten und den Aufwand für ein Akkreditiv auch sparen. Sind Sie sich an der Front aber sicher, dann kann ein Akkreditiv für Sie viel Unsicherheit vermeiden. - Hat Ihre Bank Spezialisten für das Akkreditivgeschäft, die Sie zu Rate ziehen können?
Besonders Akkreditiv-Neulinge brauchen natürlich eine vernünftige Beratung von der Bank. Hat Ihre Bank dafür Spezialisten, dann sollten Sie die auch unbedingt für eine Beratung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie gegebenenfalls eine weitere Bankverbindung auf, wenn Ihre Hausbank keinen Akkreditiv-Service anbietet. - Ist Ihr Kunde in der Lage und willens, für Sie ein Akkreditiv herauslegen zu lassen?
Ihr Kunde muss ja zumindest seine eigenen Kosten tragen. Und er muss bei seiner Bank über eine entsprechende Kreditwürdigkeit verfügen, damit diese das Akkreditiv für ihn eröffnet. Klären Sie das also rechtzeitig mit dem Importeur. - Möchte der Importeur ein Zahlungsziel eingeräumt bekommen?
Je weiter das Zahlungsziel in der Zukunft liegt, desto schwerer wird es für Sie einzuschätzen, ob er die Zahlung auch wirklich leisten können wird. Für ein Nachsichtakkreditiv existieren mit Diskontierung und Forfaitierung attraktive Möglichkeiten, die Zahlung abzusichern und früher zu erhalten. - Sind Sie ein Handelsunternehmen, Zwischenhändler oder Generalauftragnehmer?
Mit den Spezialformen übertragbares Akkreditiv, Gegenakkreditiv (Back-to-back-Akkreditiv) und Unwiderruflicher Zahlungsauftrag bekommen auch Ihre Hersteller, Lieferanten oder Auftragnehmer eine hervorragende Absicherung. Häufig sogar eine bessere, als wenn man sich direkt auf Sie allein verlassen müsste.
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