Akkreditiv Kosten – Wie hoch sind die Gebühren?
von admin · Veröffentlicht · Aktualisiert

Bei der Abwicklung eines Exportakkreditivs fallen diverse Gebühren und Provisionen an. Es ist möglich, dass die gesamten Akkreditiv-Kosten beider beteiligten Banken vollständig vom Verkäufer oder vollständig vom Käufer getragen werden. Die häufigere Regelung ist allerdings die Gebührenteilung: der Importeur zahlt die Akkreditiv-Kosten seiner Bank und Sie als Exporteur zahlen die Gebühren ihrer eigenen Bank.
Wenn Sie also für Ihre eigenen Gebühren aufkommen müssen, wird Ihre Bank Ihnen diese normalerweise vom Dokumentengegenwert abziehen und bei der Auszahlung aus dem Akkreditiv einbehalten. Diese Akkreditiv-Kosten zahlen Sie also erst bei der Dokumenteneinreichung und nicht schon mit der Eröffnung des Akkreditivs.
Manche Akkreditiv-Gebühren werden prozentual vom Dokumentengegenwert berechnet. Dies gilt zum Beispiel für die Dokumentenaufnahme- und -abwicklungsprovision, die häufig 0,3% beträgt. Je höher also der Akkreditivbetrag bzw. der Dokumentengegenwert desto höher ist auch die prozentuale Provision. Für diese Akkreditiv-Gebühren fordern die Banken auf der anderen Seite oft einen Mindestsatz, damit die Kosten der Bearbeitung bei geringen Akkreditivbeträgen gedeckt sind.
Andere Akkreditiv-Provisionen wiederum fallen als feste Beträge an. So müssen Sie jedes Mal dann beispielsweise EUR 75,00 Unstimmigkeitsprovision zahlen, wenn die von Ihnen eingereichten Dokumente Unstimmigkeiten enthalten. Der Dokumentengegenwert der Einreichung spielt dabei keine Rolle.
Allgemein gilt: je höher der Arbeitsaufwand für die Bank, desto höher die Akkreditiv-Provisionen. Wenn Sie also das Akkreditiv in vielen kleinen Teileinreichungen ausnutzen, so müssen Sie häufiger die Mindestgebühren zahlen. Ebenso fallen feste Beträge bei jeder Einreichung wieder an.
Inhaltsverzeichnis
Klicken Sie sich gleich zu dem Teil, der Sie am meisten interessiert!
Akkreditiv-Gebühren im Detail erklärt
Von der Avisierungsprovision bis zur Bestätigungsprovision - alle Gebühren mit üblichen Gebührensätzen und Erklärung
Akkreditiv-Kosten-Quiz
10 Fragen mit Erklärungen der Antworten zur Festigung des Verständnisses über Akkreditiv-Kosten
Berechnen Sie die Gebühren selbst!
Mit diesem Rechner können Sie die Gebühren für Ihren Akkreditivbetrag mit einem Klick selbst abschätzen.
Was wird Ihr Akkreditiv kosten?
Für die folgende Aufstellung haben wir die Kosten für Akkreditive von verschiedenen Banken und Sparkassen verglichen. Damit wollen wir Ihnen ein Gefühl vermitteln, in welcher Höhe bei Ihrem Exportakkreditiv üblicherweise Gebühren und Provisionen entstehen. Die meisten Gebühren sind in einer Spanne "von ... bis ..." angegeben. Dabei handelt es sich um den Unterschied zwischen günstigen und eher teuren Banken. Werden Gebühren grundsätzlich in Prozent vom Akkreditivbetrag bemessen, dann gibt es oft eine minimale und auch maximale Gebühr - diese sind mit "Minimum" und "Maximum" gekennzeichnet.
Avisierungsprovision:
Kosten: 0,1% vom Akkreditivbetrag
Minimum: EUR 75,00 - 150,00
Maximum: EUR 250,00 - 400,00
Die Bank prüft bei der Avisierung zuerst die augenscheinliche Echtheit des erhaltenen Akkreditivs. Sie übermittelt Ihnen anschließend den Inhalt des Akkreditivs z.B. in Form einer Kopie des Akkreditivausdrucks sowie eines Begleitschreibens. Nach deutschem Recht gilt das Akkreditiv ab dem Zeitpunkt der Avisierung als eröffnet.
Für diese Prüfung und Weiterleitung des Akkreditivs berechnet Ihre Bank die Avisierungsprovision. Sie ist üblicherweise auf einen Maximalbetrag von EUR 250,00 bis EUR 400,00 begrenzt.
Die Avisierungsprovision fällt bei jedem Akkreditiv an. Sie wird nur bei der ersten Dokumenteneinreichung in Abzug gebracht. Wenn Sie also das Akkreditiv in mehreren Teilen ausnutzen dürfen, dann fällt die Avisierungsprovision ab der zweiten Dokumenteneinreichung nicht mehr an.
Dokumentenaufnahme- und -abwicklungsprovision:
Kosten: 0,3% vom Akkreditivbetrag
Minimum: EUR 150,00 - 300,00
Der größte Teil der Gebühren fällt für die Dokumentenaufnahme und -prüfung an. Hier liegt auch die eigentliche Arbeit Ihrer Bank. Sie prüft für jedes eingereichte Dokument, ob es den Akkreditivbedingungen exakt genügt. Bei dieser Gebührenart liegt für Sie auch das größte Einsparpotential, indem Sie mit Ihrer Bank einen niedrigeren Satz (z.B. 0,15% vom Akkreditivbetrag) oder einen für Sie günstigen Festpreis verhandeln. Bei hohen Akkreditivbeträgen und einer gefestigten Kundenbeziehung wird die Bank Ihnen sicher entgegenkommen.
Sind in den Akkreditivbedingungen Teillieferungen erlaubt, so können Sie das Akkreditiv auch in Teilen ausnutzen. In diesem Fall berechnet die Bank Ihnen diese Provision nur auf den Betrag der Akkreditiv-Teilzahlung. Bei kleinen Teillieferungen kommen dann gegebenenfalls die Mindestgebühren in einem Rahmen von EUR 150,00 bis 300,00 zur Anwendung.

Akkreditiv Kosten für Aufnahme und Abwicklung von Dokumenten
Änderungsprovision:
Kosten: EUR 60,00 - 100,00
Für jede Änderung des Akkreditvs nach erfolgter Avisierung stellt Ihnen Ihre Bank eine Gebühr in Rechnung. Als Auftraggeber des Akkreditivs muss Ihr Kunde - der Importeur - einer Änderung zustimmen. Dies betrifft z.B. den Fall, dass Sie die Akkreditivlaufzeit verlängern oder den Betrag erhöhen wollen. Ist der Importeur einverstanden und veranlasst die Änderung bei seiner Bank, so erhalten Sie von Ihrer Bank eine Avisierung über die veränderten Akkreditivbedingungen. Bei sehr aufwändigen Änderungen kann Ihre Bank auch eine höhere Provision erheben.
Da Akkreditivänderungen Gebühren verursachen, sollten Sie die Akkreditivbedingungen bereits vor der Akkreditiveröffnung final abstimmen. Für Änderungen im Akkreditiventwurf werden natürlich keine Gebühren erhoben.
Kurierspesen:
Kosten: EUR 35,00 - 70,00
Nach erfolgter Prüfung verschickt Ihre Bank die Originaldokumente häufig per Kurier an die eröffnende Bank. Auch diese Kosten müssen Sie tragen.
Porto und andere Auslagen:
Kosten: EUR 10,00 - 20,00
Porto und andere Auslagen stellt Ihre Bank normalerweise nach tatsächlichem Anfall in Rechnung. Dieser Betrag wird aber oft aufgrund der geringen Höhe nicht separat nachgewiesen.
SWIFT-Gebühren:
Kosten: EUR 10,00
Für den Versand von über die normale Abwicklung hinausgehende SWIFT-Mitteilungen kann Ihre Bank von Ihnen Gebühren verlangen. Diese sind aber oft vergleichsweise gering bzw. werden Ihnen gar nicht separat in Rechnung gestellt.

Beispiel-Abrechnung von Akkreditivgebühren bei einfachem Akkreditiv mit nur einer Auszahlung
Vorprüfungsprovision:
Kosten: EUR 50,00 - 100,00
Viele Banken bieten Ihnen an, die Dokumente oder Entwürfe der Dokumente vorzuprüfen. Sollte die Vorprüfung Unstimmigkeiten ergeben, so können Sie die Dokumente möglicherweise noch anpassen. Ergibt die Vorprüfung, dass die Dokumente fehlerfrei sind, so müssen Sie bei der tatsächlichen Einreichung keine unliebsamen Überraschungen befürchten.
Für sehr umfangreiche Vorprüfungen kann die Gebühr möglicherweise auch etwas höher ausfallen - in jedem Fall ist es aber gut angelegtes Geld!
Unstimmigkeitsprovision:
Kosten: EUR 50,00 - 100,00
Die Unstimmigkeitsprovision kann gleich doppelt für Sie anfallen: Zum einen verlangt Ihre eigene Bank bei der Einreichung von unstimmigen Dokumenten diese Gebühr für den zusätzlichen Aufwand bei der Bearbeitung und Abstimmung mit der Akkreditivbank. Aber auch etliche Akkreditivbanken selbst verlangen diese Provision vom Exporteur, wenn dessen Dokumente unstimmig sein. Ob und in welcher Höhe eine solche Provision anfällt, steht dann direkt im Akkreditivtext ("Discrepancy Fee"). Die Gebühr soll auch der Akkreditivbank den Aufwand bezahlen, dass sie wegen der unstimmigen Dokumente mit dem Importeur in Kontakt treten muss. Der Importeur kann nämlich auch bei unstimmigen Dokumenten entscheiden, seine Zustimmung zur Auszahlung zu erteilen.

Akkreditiv Kosten - Unstimmigkeitsprovision für fehlerhafte Dokumente
Überwachungsprovision:
Kosten: 0,1 % vom Akkreditivbetrag
Minimum: EUR 75,00 - 150,00
Maximum: EUR 200,00 - 400,00
Bei Nachsichtakkreditiven überwacht Ihre Bank den Eingang der Zahlung zum vereinbarten Termin. Bei einem bestätigten Akkreditiv ist diese Dienstleistung ganz im Interesse der Bank und in der Bestätigungsprovision enthalten. Im Falle einer ausbleibenden Zahlung müsste die Bank ja unter der Bestätigung an Sie zahlen.
Anders ist dies bei einem unbestätigten Nachsichtakkreditiv. Für den zusätzlichen Aufwand der Überwachung des Zahlungseingangs zum vereinbarten Termin verlangt Ihre Bank eine Provision, die aber üblicherweise auf einen Maximalbetrag begrenzt ist.
Übertragungsprovision:
Kosten: 0,2% - 0,3% vom zu übertragenden Akkreditivbetrag
Minimum: EUR 200,00
Wenn Ihr Akkreditiv explizit als übertragbar gekennzeichnet ist, so können Sie es im Ganzen oder in Teilbeträgen z.B. an Ihre Unterlieferanten übertragen. Die entsprechenden Teile des Akkreditivs sind dann für den/die Unterlieferanten ähnlich wie ein eigenes Akkreditiv nutzbar. Für diese Dienstleistung erhebt Ihre Bank eine Übertragungsprovision, welche üblicherweise auf den zu übertragenden Teilbetrag berechnet wird. Wenn Ihr Akkreditiv zum Beispiel einen Betrag von EUR 400.000,00 umfasst und davon EUR 350.000,00 übertragen werden, so wird die Übertragungsprovision auf EUR 350.000,00 berechnet.
Bestätigungsprovision:
Kosten: 0,4% - 4,0% p.a., abhängig von Risiko und Laufzeit der Bestätigung
Mit der Bestätigung übernimmt Ihre Bank vollständig das wirtschaftliche und politische Risiko der akkreditiveröffnenden Bank. Sie erhalten Ihr Geld somit auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit der ausländischen Bank. Für diese Risikoübernahme berechnet Ihre Bank eine Bestätigungsprovision.
Der angebotene Satz orientiert sich an der Risikoeinschätzung des Importlandes und der Bonität der Akkreditivbank. Die Provision wird nur auf den Bestätigungszeitraum berechnet. Die Berechnung beginnt mit der Abgabe der Bestätigung und endet mit der tatsächlichen Auszahlung unter dem Akkreditiv. Die Bestätigung erlischt mit der erfolgten Auszahlung. Bei Teilauszahlungen erlischt die Bestätigung für die ausgezahlten Teilbeträge, die Provision wird für den Zeitraum bis zur Teilauszahlung auf den Teilbetrag berechnet. Für den verbleibenden Betrag gilt die Bestätigung weiter und wird die Provision entsprechend berechnet.

Akkreditiv Kosten - Wie wird die Bestätigungsprovision berechnet?
Vor allem mit der Bestätigungsprovision kommt noch mal eine relevante Kostenposition in die Abrechnung. Wenn es dann beispielsweise noch Akkreditivänderungen und -Vorprüfungen gab, summieren sich die Gebühren schnell zu einem ansehnlichen Betrag wie in folgendem Beispiel.

Beispiel-Abrechnung von Akkreditivgebühren bei bestätigtem Akkreditiv mit einer Auszahlung, Vorprüfung und Änderungen
Fazit zu den Akkreditiv-Kosten
Die Abwicklung von Akkreditiven ist mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden. Nicht alle weiter oben aufgeführten Akkreditiv-Gebühren fallen immer an. Andererseits berechnet Ihre Bank möglicherweise noch weitere, weniger übliche Gebühren. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank über die Höhe der Gebühren. So können Sie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages die Höhe der Akkreditiv-Kosten abschätzen und in Ihre Kaufpreiskalkulation mit einfließen lassen.
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In dieser Übung gehen wir auf die unterschiedlichen Gebühren ein, die Banken für die Bearbeitung von Akkrediven erheben.
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Frage 1 von 10
1. Frage
Richtig oder falsch: Die Gebühren für die Abwicklung eines Akkreditivs zahlt immer der Exporteur?
Korrekt
Ist im Akkreditiv selbst keine Festlegung zur Gebührenverteilung getroffen, so zahlt grundsätzlich der Importeur alle anfallenden Gebühren. In der Praxis wird aber oft die folgende Teilung vorgenommen: der Importeur zahlt die in seinem Land anfallenden Gebühren und der Exporteur den Rest. Damit zahlt jede Partei im Normalfall die Gebühren seiner eigenen Bank.
Inkorrekt
Ist im Akkreditiv selbst keine Festlegung zur Gebührenverteilung getroffen, so zahlt grundsätzlich der Importeur alle anfallenden Gebühren. In der Praxis wird aber oft die folgende Teilung vorgenommen: der Importeur zahlt die in seinem Land anfallenden Gebühren und der Exporteur den Rest. Damit zahlt jede Partei im Normalfall die Gebühren seiner eigenen Bank.
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Frage 2 von 10
2. Frage
Für welche Dienstleistung berechnet die Bank dem Exporteur die Avisierungsprovision?
Korrekt
Es ist die Aufgabe der Bank, das Akkreditiv vor der Weiterleitung an den Exporteur auf augenscheinliche Echtheit zu kontrollieren und es auf Widersprüche oder Unklarheiten zu prüfen. Erst dann übermittelt die Bank den Inhalt des Akkreditivs an den Exporteur, z.B. in Form einer Kopie des Akkreditivausdrucks sowie eines Begleitschreibens.
Inkorrekt
Es ist die Aufgabe der Bank, das Akkreditiv vor der Weiterleitung an den Exporteur auf augenscheinliche Echtheit zu kontrollieren und es auf Widersprüche oder Unklarheiten zu prüfen. Erst dann übermittelt die Bank den Inhalt des Akkreditivs an den Exporteur, z.B. in Form einer Kopie des Akkreditivausdrucks sowie eines Begleitschreibens.
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Frage 3 von 10
3. Frage
Richtig oder falsch: Die Avisierungsprovision wird von der Bank sofort bei Avisierung des Akkreditivs eingezogen.
Korrekt
Üblicherweise wird die Avisierungsprovision zusammen mit den weiteren Provisionen erst bei Zahlung unter dem Akkreditiv fällig. Sie wird vom Dokumentengegenwert in Abzug gebracht und von der Bank direkt einbehalten.
Inkorrekt
Üblicherweise wird die Avisierungsprovision zusammen mit den weiteren Provisionen erst bei Zahlung unter dem Akkreditiv fällig. Sie wird vom Dokumentengegenwert in Abzug gebracht und von der Bank direkt einbehalten.
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Frage 4 von 10
4. Frage
Welche Aussage(n) sind für die Dokumentenaufnahme- und -abwicklungsprovision zutreffend?
Korrekt
Die Aufnahme, Prüfung und Abwicklung der eingereichten Dokumente ist bei jedem Akkreditiv die zentrale Aufgabe der Bank des Exporteurs. Daher ist es Unsinn, dass diese Provision nur bei Nachsichtakkreditiven anfallen würde. Alle anderen Aussagen sind dagegen absolut korrekt.
Inkorrekt
Die Aufnahme, Prüfung und Abwicklung der eingereichten Dokumente ist bei jedem Akkreditiv die zentrale Aufgabe der Bank des Exporteurs. Daher ist es Unsinn, dass diese Provision nur bei Nachsichtakkreditiven anfallen würde. Alle anderen Aussagen sind dagegen absolut korrekt.
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Frage 5 von 10
5. Frage
Das Akkreditiv soll geändert werden. Welche Bank verlangt dafür eine Änderungsprovision?
Korrekt
Sie ahnen es – natürlich wollen beide Banken für den Aufwand einer Akkreditivänderung eine meist fixe Änderungsprovision haben. Je nach Festlegung zahlt die entweder der Importeur, der Exporteur oder jede Partei kommt für die Gebühren seiner eigenen Bank auf.
Inkorrekt
Sie ahnen es – natürlich wollen beide Banken für den Aufwand einer Akkreditivänderung eine meist fixe Änderungsprovision haben. Je nach Festlegung zahlt die entweder der Importeur, der Exporteur oder jede Partei kommt für die Gebühren seiner eigenen Bank auf.
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Frage 6 von 10
6. Frage
Welche kleineren Posten tauchen häufig außerdem als Provisionen bei der Abwicklung eines Akkreditivs auf?
Korrekt
Tatsächlich lassen sich die Banken diverse Auslagen und Aufwände für den Versand der Dokumente und von SWIFT-Nachrichten vom Exporteur erstatten. Stempelgebühren gehören allerdings nicht dazu.
Inkorrekt
Tatsächlich lassen sich die Banken diverse Auslagen und Aufwände für den Versand der Dokumente und von SWIFT-Nachrichten vom Exporteur erstatten. Stempelgebühren gehören allerdings nicht dazu.
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Frage 7 von 10
7. Frage
Richtig oder falsch: Viele Banken bieten an, die Dokumente oder deren Entwürfe vor der eigentlichen Einreichung vorzuprüfen und verlangen dafür eine Vorprüfungsprovision?
Korrekt
In der Tat bieten viele Banken eine solche Vorprüfung an. Die ist sogar sehr sinnvoll, denn sollte die Vorprüfung Unstimmigkeiten ergeben, so können die Dokumente möglicherweise noch angepasst werden. Ergibt die Vorprüfung, dass die Dokumente fehlerfrei sind, so muss der Exporteur bei der tatsächlichen Einreichung keine unliebsamen Überraschungen befürchten.
Inkorrekt
In der Tat bieten viele Banken eine solche Vorprüfung an. Die ist sogar sehr sinnvoll, denn sollte die Vorprüfung Unstimmigkeiten ergeben, so können die Dokumente möglicherweise noch angepasst werden. Ergibt die Vorprüfung, dass die Dokumente fehlerfrei sind, so muss der Exporteur bei der tatsächlichen Einreichung keine unliebsamen Überraschungen befürchten.
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Frage 8 von 10
8. Frage
Richtig oder falsch: Sind die eingereichten Dokumente nicht akkreditivkonform, so kann die Bank eine Unstimmigkeitsprovision verlangen?
Korrekt
Für den Aufwand, mit der Akkreditivbank in Kontakt zu treten und über die Akzeptanz der Unstimmigkeiten zu verhandeln, wird die Bank dem Exporteur eine solche Provision tatsächlich in Rechnung stellen. Manche ausländischen Akkreditivbanken verlangen ihre eigene Unstimmigkeitsprovision – trotz vereinbarte Gebührenteilung – sogar ebenfalls vom Exporteur, da die Verantwortung für die Unstimmigkeiten ja bei diesem lag.
Inkorrekt
Für den Aufwand, mit der Akkreditivbank in Kontakt zu treten und über die Akzeptanz der Unstimmigkeiten zu verhandeln, wird die Bank dem Exporteur eine solche Provision tatsächlich in Rechnung stellen. Manche ausländischen Akkreditivbanken verlangen ihre eigene Unstimmigkeitsprovision – trotz vereinbarte Gebührenteilung – sogar ebenfalls vom Exporteur, da die Verantwortung für die Unstimmigkeiten ja bei diesem lag.
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Frage 9 von 10
9. Frage
Ordnen Sie den folgenden speziellen Gebühren ihre jeweilige Erklärung zu!
Sortierelemente
- Bei unbestätigten Nachsichtakkreditiven: für die Buchung der erwarteten Zahlung auf den vereinbarten Termin
- Bei übertragbaren Akkreditiven: für die Übertragung an den Zweitbegünstigten
- Bei bestätigten Akkreditiven: für die Übernahme des politischen und wirtschaftlichen Risikos der Akkreditivbank
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Überwachungsprovision
-
Übertragungsprovision
-
Bestätigungsprovision
Korrekt
Inkorrekt
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Frage 10 von 10
10. Frage
Was schätzen Sie, wie hoch liegen durchschnittlich die gesamten Gebühren für den Exporteur bei einem Akkreditivbetrag von EUR 1.000.000,00?
Korrekt
Der größte Posten bei den Gebühren ist die Dokumentenaufnahme- und -abwicklungsprovision, welche standardmäßig mit 0,3% des Dokumentengegenwerts (im Beispiel: EUR 3.000,00) zu Buche schlägt. Dazu kommen noch zwingend die Avisierungsprovision und Auslagen für Porto, Kurier etc. – zusammen normalerweise nicht mehr als EUR 500,00.
Inkorrekt
Der größte Posten bei den Gebühren ist die Dokumentenaufnahme- und -abwicklungsprovision, welche standardmäßig mit 0,3% des Dokumentengegenwerts (im Beispiel: EUR 3.000,00) zu Buche schlägt. Dazu kommen noch zwingend die Avisierungsprovision und Auslagen für Porto, Kurier etc. – zusammen normalerweise nicht mehr als EUR 500,00.
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