Akkreditiv für Händler und Unterlieferanten
Eine spezielle Funktion erfüllt das Akkreditiv für Händler und Unterlieferanten – denn es kann beide Parteien bei einem Exportgeschäft absichern. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag!
Auch für Zwischenhändler, Projektierungsbetriebe oder Generalauftragnehmer gibt es besondere Formen von Akkreditiven, mit denen die Unterlieferanten, Lieferanten oder Auftragnehmer abgesichert werden können. In den Beiträgen dieser Serie werden die Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten des übertragbaren Akkreditivs, des Back-to-Back-Akkreditivs und des unwiderruflichen Zahlungsauftrags beleuchtet.
Eine spezielle Funktion erfüllt das Akkreditiv für Händler und Unterlieferanten – denn es kann beide Parteien bei einem Exportgeschäft absichern. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag!
Um die Zahlungsansprüche eines (Unter-)Lieferanten gegenüber einem Händler abzusichern, kann dieser ein übertragbares Akkreditiv verwenden. Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen!
Als Alternative zum übertragbaren Akkreditiv bietet sich ein Gegenakkreditiv (Back-to-Back-Akkreditiv) an. Vorteile und Funktionsweise verständlich erklärt!
Sollen die Zahlungsansprüche von Unterlieferanten abgesichert werden, so kann ein Unwiderruflicher Zahlungsauftrag herausgelegt werden. Alles Wissenswerte darüber in diesem Beitrag!