Akkreditiv für Händler und Unterlieferanten

Für Handelsunternehmen und Zwischenhändler sowie für deren Lieferanten oder Unterlieferanten bieten Akkreditive viele unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung. Ebenso können für Projektierungsbetriebe oder Generalauftragnehmer sowie deren Auftragnehmer passende Absicherungen mit Hilfe von Akkreditiven strukturiert werden. Kurz gesagt kann von der Sicherheit eines Akkreditivs nicht nur der eigentliche Exporteur profitieren, der mit dem ausländischen Kunden den Hauptvertrag schließt. Auch diejenigen Unternehmen, die Ware zuliefern oder am Projekt mitarbeiten, können entsprechend abgesichert werden.
Handelsunternehmen oder Zwischenhändler
Ein Händler steht vor der Herausforderung, dass er mit dem ausländischen Kunden einen Exportvertrag über die Lieferung von Ware eingeht, die letztlich aber ein anderes Unternehmen produzieren und liefern wird. Dazu geht er mit dem eigentlichen Produzenten der Ware einen eigenen Kaufvertrag ein, in dem die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen festgelegt werden.
Der Händler möchte die Zahlungsbedingungen aus dem Kaufvertrag und dem Exportvertrag am liebsten harmonisieren. Das bedeutet, dass er den Hersteller der Ware erst dann bezahlen will, wenn er selbst auch die Zahlung vom Endkunden aus dem Ausland erhalten hat. Möglicherweise hat der Händler tatsächlich gar nicht die Liquidität, um die Ware selbst zu bezahlen, sondern ist auf die Zahlung aus dem Exportvertrag angewiesen. Der Hersteller dagegen hätte seine Bezahlung am besten sofort, da er mit dem Exportgeschäft formal nichts zu tun hat.
Generalauftragnehmer oder Projektierungsbetrieb
Ähnlich verhält es sich, wenn beispielsweise eine Projektierungsbetrieb oder Generalauftragnehmer Zulieferungen und Leistungen bei weiteren Unternehmen in Auftrag gibt. Diese sind zwar formal nicht dem ausländischen Kunden gegenüber verpflichtet. Allerdings ist ihnen auch klar, dass die Zahlung letztlich vom Importeur kommt und der wirtschaftliche Erfolg damit maßgeblich von der Zahlung des Importeurs, und nicht vom Generalauftragnehmer bzw. Projektierungsbetrieb abhängt.
Um diese beiden Realitäten anzugleichen, kann der Hersteller bzw. Unterlieferant an der Akkreditivkonstruktion beteiligt werden, welche die Zahlung an den Händler bzw. Generalauftragnehmer absichert. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.
Übertragbares Akkreditiv – Das Akkreditiv für Händler

Das übertragbare Akkreditiv – Vom Händler auf den Lieferanten
Back-to-Back-Akkreditiv – Separates Akkreditiv für Unterlieferanten
Wollen Sie als Exporteur dem Importeur gegenüber nicht offenlegen, dass Sie die Ware nicht selbst liefern, so wäre dies mit Hilfe eines übertragbaren Akkreditivs nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, ein übertragbares Akkreditiv zu nutzen, wenn außer der Handelsrechnung noch weitere Dokumente ausgetauscht werden sollen, oder wenn Kauf und Weiterverkauf nicht in der gleichen Währung erfolgen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, von Ihrer eigenen Bank ein sogenanntes Back-to-Back-Akkreditiv (auch: Gegen-Akkreditiv) eröffnen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein zweites, formal eigenständiges Akkreditiv zu Gunsten des Zulieferers oder Herstellers. Der Importeur erfährt von dieser Konstruktion nichts und leistet nur Zahlung im Rahmen des von ihm selbst in Auftrag gegebenen Akkreditivs.
Unwiderruflicher Zahlungsauftrag
Wenn eine Abwicklung mittels übertragbarem Akkreditiv oder Back-to-Back-Akkreditiv nicht möglich oder gewünscht sind, können die Forderungen des Herstellers oder Zulieferers mit einem Unwiderruflichen Zahlungsauftrag abgesichert werden. Dabei erklärt Ihre Bank dem Hersteller oder Zulieferer gegenüber unwiderruflich, dass sie einen entsprechenden Anteil vom Akkreditiverlös direkt an diesen zahlen wird. Der Hersteller oder Zulieferer vermeidet damit, dass Sie den Akkreditivbetrag zuerst ausgezahlt bekommen und anschließend über die Weiterleitung an Hersteller oder Zulieferer entscheiden. Stattdessen bekommt er seinen Anteil direkt von Ihrer Bank.
Zusammenfassung – Akkreditiv für Händler und Lieferanten
In der folgenden Grafik sind noch einmal die Eigenschaften und der Grad der Absicherung für den Lieferanten der verschiedenen Instrumente Übertragbares Akkreditiv, Back-to-Back-Akkreditiv und Unwiderruflicher Zahlungsauftrag zusammengefasst.

Vergleich Akkreditiv für Händler und Lieferanten – Übertragbares Akkreditiv, Back-to-Back-Akkreditiv und Unwiderruflicher Zahlungsauftrag