Wer berät mich bei Exportakkreditiven?
Viele Banken und Sparkassen haben eine Abteilung oder einzelne Mitarbeiter für das dokumentäre Auslandsgeschäft. Diese Spezialisten sind oftmals im Zahlungsverkehr oder im Firmenkundengeschäft angesiedelt. Sie kümmern sich um Akkreditive, Dokumenteninkassi, Garantien und andere Bankprodukte für den internationalen Handel. In den meisten Fällen wird Ihr Bankberater einen dieser Spezialisten zu Rate ziehen, wenn Sie über die Absicherung von Auslandsrisiken sprechen wollen.
Akkreditiv Beratung – was Sie vorher wissen sollten
Als exportorientiertes Unternehmen ist es für Sie wichtig, dass Sie alle Ihre Zahlungen aus dem Ausland auch sicher erhalten. Dafür ist es entscheidend, dass Sie die Zahlungsbedingungen in Ihrem Liefervertrag richtig ausgestalten. Über dieses Thema wird der Auslandsspezialist Ihrer Bank daher als erstes mit Ihnen sprechen. Anschließend können Sie gemeinsam ebenso über die Verwendung von Dokumenteninkassi und Akkreditiven, die Stellung von Garantien, über die Möglichkeiten der Bestätigung von Akkreditiven und die Forfaitierung von Auslandsforderungen sprechen.
Die Verwendung von Akkreditiven ist eine von mehreren Möglichkeiten, Ihre Zahlungsansprüche aus einem Exportgeschäft effektiv abzusichern. Sie erhalten damit das Versprechen einer ausländischen Bank, dass diese bei Einreichen von akkreditivkonformen Dokumenten den vereinbarten Betrag an Sie zahlt. Aus Ihrer Sicht handelt es sich dabei um ein Exportakkreditiv. Bevor Sie tatsächlich Ihre Ware liefern und die Dokumente einreichen können, sind die folgenden Dinge zu beachten.
Schritt 1 – Zahlung mittels Akkreditiv im Liefervertrag festlegen
Bereits bei den Verhandlungen mit Ihrem Käufer sollten Sie diesem erklären, dass Sie ein Akkreditiv wünschen. Das Akkreditiv ist ein Instrument, welches die Interessen sowohl von Exporteur als auch Importeur berücksichtigt, so dass beide Parteien von seiner Verwendung profitieren.
Die grundlegenden Bedingungen für das Akkreditiv sollten schon im Liefervertrag festgelegt werden. Daher ist es sinnvoll, Ihren Bankberater bereits zu diesem Zeitpunkt um Unterstützung zu bitten. So erarbeiten Sie gemeinsam, wie Sie die richtigen Bedingungen für die Zahlung per Akkreditiv im Liefervertrag festhalten können.
Schritt 2 – Akkreditiventwurf abstimmen

Akkreditiv Beratung – Bereits der Akkreditiventwurf sollte zwischen Importeur und Exporteur abgestimmt werden
Alternativ können Sie die Vorschläge Ihres Kunden an Ihrem eigenen Entwurf messen und etwaige Abweichungen frühzeitig erkennen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Formulierungen Ihres Käufers für Sie akzeptabel sind. Oftmals bedeuten Kleinigkeiten den Unterschied zwischen einer gelungenen Absicherung und einem unerfüllbaren und damit wertlosen Versprechen.
Schritt 3 – Bestätigung hinzufügen (optional)
Auch mit einem fehlerfrei formulierten Akkreditiv tragen Sie als Exporteur noch immer ein ausländisches Zahlungsrisiko – das der Akkreditivbank. Ist diese nicht in der Lage oder bereit die versprochene Zahlung zu leisten, so ist das Akkreditiv quasi wertlos für Sie.

Akkreditiv Beratung – Eine Bestätigung ist oft eine gute Idee
Sie können bereits im Liefervertrag festlegen, dass Sie eine Bestätigung wünschen. Ob Ihr Kunde diesen Wunsch akzeptiert, hängt maßgeblich vom Land und der Bank ab, für die Sie eine Bestätigung wünschen.
Ist sich die Bank des politischen und wirtschaftlichen Risikos ihres Landes bzw. ihres eigenen Institutes bewusst, so wird der Kunde einer Bestätigung offen gegenüber stehen und möglicherweise sogar die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Auslandsbank einer Bestätigung indifferent gegenübersteht, wird sie diese wahrscheinlich erlauben und im Akkreditiv als optional angeben. Auf der ganz anderen Seite erlauben besonders Banken in hoch entwickelten Schwellenländern oftmals keine offenen Bestätigungen, da dies für sie im Widerspruch zu der Einschätzung ihrer Bonität und Stabilität steht. Diese Banken sehen eine Bestätigung durch ein inländisches Kreditinstitut als überflüssig an.
Ist die Bestätigung im Akkreditiv nicht ausdrücklich vorgesehen oder erlaubt, dann können Sie trotzdem eine stille Bestätigung von Ihrer Bank erhalten. Für Sie ist das ausländische Zahlungsrisiko damit genau so abgesichert wie mit einer offenen Bestätigung – nur dass die ausländische Bank darüber nicht in Kenntnis gesetzt wird und Sie in jedem Fall die Kosten für die Bestätigung allein tragen.
Damit Ihre Bank Ihrem Akkreditiv eine Bestätigung hinzufügen kann, muss sie über ausreichende Kreditlinien für die ausländische Bank verfügen, dessen Risiko Sie absichern wollen. Daher sollten Sie den Wunsch nach einer Bestätigung rechtzeitig mit Ihrer Bank oder Sparkasse besprechen. So kann diese die notwendigen Schritte einleiten und die Bestätigung kommt pünktlich zustande.
Schritt 4 – Akkreditiv prüfen

Akkreditiv Beratung – Das vorliegende Akkreditiv sollte genauestens geprüft werden
Wenn Sie Änderungen am Akkreditiv vornehmen wollen, dann sollten Sie diese Änderungswünsche über Ihre Bank an die Importeursbank senden lassen. Ebenso können Sie die Wünsche direkt an Ihren Kunden kommunizieren, damit dieser sie bei seiner Bank in Auftrag geben kann. Änderungen an einem avisierten Akkreditiv sind möglich, allerdings müssen alle Beteiligten den Änderungen zustimmen und die Änderung selbst ist mit Kosten verbunden.