Sie haben die unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen und gemeinsam mit Ihrem Handelspartner entschieden ein Akkreditiv zu verwenden. Das ist eine hervorragende Entscheidung, denn ein Akkreditiv vereint ein hohes Maß an Sicherheit für Sie und eine sichere Dokumenten- und Zahlungsabwicklung für den Importeur. Besonders in neuen Geschäftsbeziehungen ist es für beide Seiten vorteilhaft, wenn sie sich auf die Sicherheit und Seriosität der dazwischengeschalteten Banken verlassen können.
Akkreditiv Anforderungen frühzeitig festlegen
Um die Vorteile des Akkreditivs vollständig nutzen zu können, sollten Sie dessen Ausgestaltung bereits in den Liefervertragsverhandlungen möglichst konkret definieren. Halten Sie daher nicht nur fest, dass zur Zahlung ein Akkreditiv verwendet werden soll, sondern einigen Sie sich schon frühzeitig auf die wichtigsten Anforderungen und Bedingungen. So vermeiden Sie später unangenehme Diskussionen, wenn die Zeit drängt und Sie sich eigentlich um Produktion und Lieferung der Ware kümmern müssen.
Im Liefervertrag sollten daher folgende Punkte geklärt werden:
Währung und Akkreditivbetrag
In den meisten Fällen ist die Vertragswährung auch die Akkreditivwährung, aber dies ist nicht zwingend notwendig. Ebenso kann es sein, dass der Akkreditivbetrag nicht den vollen Vertragswert, sondern nur einen Teil davon abdeckt. Dies ist häufig der Fall, wenn beispielsweise eine Anzahlung durch den Importeur per Vorkasse gezahlt wird. Der Akkreditivbetrag deckt dann nur noch den noch offenen Restbetrag.
Bankverbindung
Akkreditiv Anforderungen – Bankverbindung des Importeurs
Für Sie ist es außerordentlich wichtig, dass das Akkreditiv von einer erstklassigen Bank eröffnet wird. Die Bonität der Bank entscheidet schließlich darüber, wie sicher Sie bei Einreichung Ihrer Dokumente die Zahlung erhalten. Auch für eine mögliche Bestätigung ist es von großem Vorteil, wenn die Akkreditivbank zu den besten Instituten im Land gehört. Die Höhe der Bestätigungsprovision hängt nämlich maßgeblich davon ab, wie hoch Ihre Bank das Risiko der Akkreditivbank einschätzt. Für eine erstklassige Bank ist also nicht nur die Wahrscheinlichkeit höher, überhaupt eine Bestätigung zu bekommen, sondern die fällige Provision wird auch niedriger sein.
Bestätigung
Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, so sollten Sie dies ebenfalls bereits im Liefervertrag festhalten. Möglicherweise können Sie sogar verhandeln, dass Ihr Kunde die Kosten für die Bestätigung tragen soll. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn über das Thema Bestätigung frühzeitig Klarheit besteht.
Sicht oder Nachsicht
Möchte Ihr Kunde eine Nachsichtperiode eingeräumt bekommen, so dass die Zahlung erst einen vereinbarten Zeitraum nach Einreichung der Dokumente erfolgt? Sind Sie damit einverstanden, dem Importeur damit einen Kredit für diese Periode zu geben? Falls dies nicht der Fall sein sollte, so ist ein ganz normales Sichtakkreditiv für Sie die richtige Wahl.
Zahlstelle und Ort der Gültigkeit
Sie sollten darauf drängen, dass das Akkreditiv in Ihrem eigenen Land gültig und bei Ihrer eigenen Bank zahlbar ist. Ansonsten tragen Sie das Risiko, falls die Dokumente auf dem Postweg zur Akkreditivbank ins Ausland verloren gehen. Weiterhin verkürzen sich sonst Ihre Dokumentenvorlagefristen, da Sie die Dokumente so rechtzeitig versenden müssen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bei der Bank im Ausland vorliegen. Kurzfristige Änderungen von kleinen Unstimmigkeiten in den Dokumenten sind damit quasi unmöglich.
Transportart und Transportweg
Akkreditiv Anforderungen – Transportart und Transportweg
Legen Sie bereits fest, welche Transportart das Akkreditiv vorsehen soll (Seetransport, Luftfracht, LKW-Transport usw.) und welchen Weg die Ware dabei nehmen soll. Diese Informationen finden in jedes Akkreditiv Eingang, da im Akkreditiv neben dem geforderten Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief, LKW-Frachtbrief usw.) auch der Verladeort, -hafen oder -flughafen sowie der Zielort bzw. Löschungshafen oder -flughafen definiert werden müssen.
Teillieferungs- und Umladevorschriften
Wenn das Akkreditiv Teillieferungen untersagt, so werden keine Dokumente akzeptiert, aus denen eine solche Teillieferung hervorgeht. Ist Ihre Ware aber so groß oder sperrig, dass sie beispielsweise auf dem Landweg nur auf mehreren LKWs transportiert werden kann, so liegt bereits damit eine Teillieferung vor. Das Akkreditiv wäre in diesem Fall für Sie wertlos. Es ist also wichtig, diese Aspekte bereits im Vorfeld festzulegen.
Fristen
Bis wann soll das Akkreditiv spätestens eröffnet werden, damit Sie rechtzeitig von der Sicherheit profitieren können? Wenn die Produktion der Ware für Sie einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet, dann sollten Sie das Akkreditiv möglichst frühzeitig erhalten. Und wie lange soll es dann gültig sein, damit Sie die Ware produzieren und liefern sowie die Dokumente einreichen können? Die Frist muss ausreichend sein, dass Sie auch bei kleinen Verzögerungen noch ohne Probleme die Dokumente vorlegen können.
Dokumente
Nicht zuletzt sollte der Importeur bereits im Liefervertrag sagen können, welche Dokumente er für die Einfuhr ins Land und für seine eigenen Belange benötigt. Ebenso wissen Sie, welche Dokumente Sie tatsächlich aufliefern können und ob Sie mögliche besondere dokumentäre Anforderungen Ihres Kunden darin erfüllen können.
Wie Sie sehen, ist es vorteilhaft, entscheidende Punkte der Akkreditivbedingungen bereits im Liefervertrag festzulegen. So müssen sich beide Seiten daran halten und es gibt später keine unnötigen Fragen.
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Das interaktive Quiz zu den Akkreditiv-Anforderungen
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In dieser Übung gehen wir die verschiendenen Aspekte durch, die aus Sicht des Exporteurs bei der Verwendung eines Akkreditivs geklärt werden sollten.
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Beantwortet
Vorgemerkt
Frage 1 von 10
1. Frage
Richtig oder falsch: Bereits im Liefervertrag können die wichtigsten Aspekte zur Ausgestaltung des Akkreditivs festgelegt werden?
Korrekt
Es ist nicht nur möglich, sondern sogar sehr empfehlenswert, bereits im Liefervertrag die wichtigsten Aspekte zur Ausgestaltung des Akkreditivs festzulegen. Auf diese Art und Weise ist bereits vorab geklärt, was beide Parteien vom Akkreditiv erwarten und welche Bedingungen sie akzeptieren bzw. erfüllen können.
Inkorrekt
Es ist nicht nur möglich, sondern sogar sehr empfehlenswert, bereits im Liefervertrag die wichtigsten Aspekte zur Ausgestaltung des Akkreditivs festzulegen. Auf diese Art und Weise ist bereits vorab geklärt, was beide Parteien vom Akkreditiv erwarten und welche Bedingungen sie akzeptieren bzw. erfüllen können.
Frage 2 von 10
2. Frage
Richtig oder falsch: Die Akkreditivwährung muss der Vertragswährung des zugrundeliegenden Liefervertrags entsprechen?
Korrekt
Auch wenn die Vertragswährung und die Akkreditivwährung in den allermeisten Fällen identisch sind, so ist es doch nicht zwingend vorgeschrieben.
Inkorrekt
Auch wenn die Vertragswährung und die Akkreditivwährung in den allermeisten Fällen identisch sind, so ist es doch nicht zwingend vorgeschrieben.
Frage 3 von 10
3. Frage
Welche Aussage(n) treffen für die Höhe des Akkreditivbetrags zu?
Korrekt
Das Akkreditiv existiert losgelöst vom zugrundeliegenden Liefervertrag, daher kann der Akkreditivbetrag beliebig hoch oder niedrig angesetzt werden. Dementsprechend findet auch keine automatische Anpassung des Akkreditivbetrags statt, wenn sich der Vertragswert ändert. Diese Änderung muss durch den Importeur bei seiner Bank veranlasst und vom Exporteur sowie allen beteiligten Banken akzeptiert werden.
Inkorrekt
Das Akkreditiv existiert losgelöst vom zugrundeliegenden Liefervertrag, daher kann der Akkreditivbetrag beliebig hoch oder niedrig angesetzt werden. Dementsprechend findet auch keine automatische Anpassung des Akkreditivbetrags statt, wenn sich der Vertragswert ändert. Diese Änderung muss durch den Importeur bei seiner Bank veranlasst und vom Exporteur sowie allen beteiligten Banken akzeptiert werden.
Frage 4 von 10
4. Frage
Warum ist es für den Exporteur entscheidend, mit welcher Bank der Importeur zusammenarbeitet?
Korrekt
Der Schuldner unter dem Akkreditiv ist die Bank des Importeurs, daher muss er sich auf deren Zahlungsfähigkeit verlassen können. Der Exporteur wird also immer eine größere, stabilere und besser etablierte Bank bevorzugen.
Inkorrekt
Der Schuldner unter dem Akkreditiv ist die Bank des Importeurs, daher muss er sich auf deren Zahlungsfähigkeit verlassen können. Der Exporteur wird also immer eine größere, stabilere und besser etablierte Bank bevorzugen.
Frage 5 von 10
5. Frage
Richtig oder falsch: Wenn der Exporteur bereit ist, dem Importeur einen Lieferantenkredit zu gewähren, so kann dies mit einem Nachsichtakkreditiv realisiert werden?
Korrekt
Bei einem Nachsichtakkreditiv erfolgt die Zahlung erst einen festgelegten Zeitraum nach Lieferung bzw. Einreichen der Dokumente. Mit dieser aufgeschobenen Zahlung gewährt der Exporteur dem Importeur einen Lieferantenkredit. Ein Nachsichtakkreditiv ist für diesen Zweck also ein geeignetes Instrument.
Inkorrekt
Bei einem Nachsichtakkreditiv erfolgt die Zahlung erst einen festgelegten Zeitraum nach Lieferung bzw. Einreichen der Dokumente. Mit dieser aufgeschobenen Zahlung gewährt der Exporteur dem Importeur einen Lieferantenkredit. Ein Nachsichtakkreditiv ist für diesen Zweck also ein geeignetes Instrument.
Frage 6 von 10
6. Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Zahlstelle und den Ort der Gültigkeit des Akkreditivs sind richtig?
Korrekt
Der Exporteur sollte darauf drängen, dass das Akkreditiv im eigenen Land gültig und bei der eigenen Bank zahlbar ist. Ansonsten trägt er das Risiko, falls die Dokumente auf dem Postweg zur Akkreditivbank ins Ausland verloren gehen. Weiterhin verkürzen sich sonst die Dokumentenvorlagefristen, da die Dokumente so rechtzeitig versendet werden müssen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bei der Bank des Importeurs im Ausland vorliegen. Kurzfristige Änderungen von kleinen Unstimmigkeiten in den Dokumenten sind damit quasi unmöglich.
Inkorrekt
Der Exporteur sollte darauf drängen, dass das Akkreditiv im eigenen Land gültig und bei der eigenen Bank zahlbar ist. Ansonsten trägt er das Risiko, falls die Dokumente auf dem Postweg zur Akkreditivbank ins Ausland verloren gehen. Weiterhin verkürzen sich sonst die Dokumentenvorlagefristen, da die Dokumente so rechtzeitig versendet werden müssen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Zeit bei der Bank des Importeurs im Ausland vorliegen. Kurzfristige Änderungen von kleinen Unstimmigkeiten in den Dokumenten sind damit quasi unmöglich.
Frage 7 von 10
7. Frage
Richtig oder falsch: Es ist nicht möglich, im Akkreditiv die Transportart (Seetransport, Luftfracht, LKW-Transport usw.) verbindlich festzulegen?
Korrekt
Die Transportart kann und sollte im Akkreditiv verbindlich festgelegt werden. Es kann gleichzeitig definiert werden, welchen Weg die Ware dabei nehmen soll. Diese Informationen finden in jedes Akkreditiv Eingang, da im Akkreditiv neben dem geforderten Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief, LKW-Frachtbrief usw.) auch der Verladeort, -hafen oder -flughafen sowie der Zielort bzw. Löschungshafen oder -flughafen definiert werden müssen.
Inkorrekt
Die Transportart kann und sollte im Akkreditiv verbindlich festgelegt werden. Es kann gleichzeitig definiert werden, welchen Weg die Ware dabei nehmen soll. Diese Informationen finden in jedes Akkreditiv Eingang, da im Akkreditiv neben dem geforderten Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief, LKW-Frachtbrief usw.) auch der Verladeort, -hafen oder -flughafen sowie der Zielort bzw. Löschungshafen oder -flughafen definiert werden müssen.
Frage 8 von 10
8. Frage
Richtig oder falsch: Wenn die Ware auf mehrere LKWs verteilt werden soll, dann müssen im Akkreditiv Teillieferungen erlaubt sein?
Korrekt
Wenn das Akkreditiv Teillieferungen untersagt, so werden keine Dokumente akzeptiert, aus denen eine solche Teillieferung hervorgeht. Ist die Ware aber so groß oder sperrig, dass sie beispielsweise auf dem Landweg nur auf mehreren LKWs transportiert werden kann, so liegt bereits damit eine Teillieferung vor. Das Akkreditiv wäre in diesem Fall für den Exporteur wertlos. Es ist also wichtig, diese Aspekte bereits im Vorfeld festzulegen.
Inkorrekt
Wenn das Akkreditiv Teillieferungen untersagt, so werden keine Dokumente akzeptiert, aus denen eine solche Teillieferung hervorgeht. Ist die Ware aber so groß oder sperrig, dass sie beispielsweise auf dem Landweg nur auf mehreren LKWs transportiert werden kann, so liegt bereits damit eine Teillieferung vor. Das Akkreditiv wäre in diesem Fall für den Exporteur wertlos. Es ist also wichtig, diese Aspekte bereits im Vorfeld festzulegen.
Frage 9 von 10
9. Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Einhaltung von Fristen ist aus Sicht des Exporteurs nicht korrekt?
Korrekt
Es ist tatsächlich so, dass der Exporteur nur bei korrekter Einhaltung aller im Akkreditiv festgelegten Fristen (spätester Liefertermin, Dokumentenvorlage, Verfallsdatum) den Zahlungsanspruch unter dem Akkreditiv erhält. Daher sollten diese Fristen mit einem entsprechenden Sicherheitspuffer festgelegt werden. Außerdem ist es für den Exporteur von Vorteil, wenn das Akkreditiv rechtzeitig eröffnet wird. Das Akkreditiv ist unwiderruflich und nur so erhält er bereits Vorab die gewünschte Sicherheit.
Inkorrekt
Es ist tatsächlich so, dass der Exporteur nur bei korrekter Einhaltung aller im Akkreditiv festgelegten Fristen (spätester Liefertermin, Dokumentenvorlage, Verfallsdatum) den Zahlungsanspruch unter dem Akkreditiv erhält. Daher sollten diese Fristen mit einem entsprechenden Sicherheitspuffer festgelegt werden. Außerdem ist es für den Exporteur von Vorteil, wenn das Akkreditiv rechtzeitig eröffnet wird. Das Akkreditiv ist unwiderruflich und nur so erhält er bereits Vorab die gewünschte Sicherheit.
Frage 10 von 10
10. Frage
Richtig oder falsch: Die unter einem Akkreditiv geforderten Dokumente müssen internationalen Normen entsprechen – es können nicht beliebige Dokumente festgelegt werden?
Korrekt
Unter einem Akkreditiv können beliebige Dokumente gefordert werden. Beide Parteien sollten sich über Inhalt und Form der Dokumente einig sein und der Exporteur sollte in der Lage sein, solche Dokumente zu erstellen oder beschaffen. Handelt es sich um ein spezielles Dokument, welches nicht zu den üblichen Lieferdokumenten gehört, so existieren dazu möglicherweise keine festgelegten Prüfungsregeln. Im Akkreditiv sollten Inhalt und Form daher möglichst genau – beispielsweise im Wortlaut – definiert werden.
Inkorrekt
Unter einem Akkreditiv können beliebige Dokumente gefordert werden. Beide Parteien sollten sich über Inhalt und Form der Dokumente einig sein und der Exporteur sollte in der Lage sein, solche Dokumente zu erstellen oder beschaffen. Handelt es sich um ein spezielles Dokument, welches nicht zu den üblichen Lieferdokumenten gehört, so existieren dazu möglicherweise keine festgelegten Prüfungsregeln. Im Akkreditiv sollten Inhalt und Form daher möglichst genau – beispielsweise im Wortlaut – definiert werden.
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