Als Zahlungsbedingungen im internationalen Handel gibt es mit den Formen Vorauskasse und Offene Rechnung zwei Formen, welche ohne die Absicherung mit Hilfe von Bankprodukten funktionieren. Für den Exporteur ist die Methode der Vorauskasse mit Abstand am sichersten und unkompliziertesten. Der Importeur muss dabei aber vollständig in Vorleistung treten, weshalb diese Zahlungsvereinbarung oftmals nicht durchsetzbar ist.
Dagegen ist die Offene Rechnung für den Importeur am besten, da er erst nach Erhalt der Ware zahlen muss. Für den Verkäufer birgt diese Methode allerdings die höchsten Risiken. Deswegen sollte sie nur in stabilen Märkten (z.B. innerhalb der EU) mit vertrauenswürdigen und solventen Kunden akzeptiert werden.
Neben dem Akkreditiv, welches sowohl für den Exporteur als auch den Importeur wichtige Sicherheitsansprüche erfüllt, gibt es auch weitere Möglichkeiten zur Absicherung von Zahlungsströmen im internationalen Handel.
Dokumenteninkasso
Ein Dokumenteninkasso ist ein Zahlungsinstrument, bei dem gegen Übergabe von entsprechenden Dokumenten ein geschuldeter Betrag durch eine Bank eingezogen wird. Auch bei diesem Instrument treten also Banken zwischen Exporteur und Importeur.
Akkreditiv Alternativen – Dokumenteninkasso
Die Inkassobank (Bank des Importeurs) gibt bei Dokumenteninkasso kein eigenes Zahlungsversprechen ab. Stattdessen versichert sie lediglich, dass sie die eingereichten Dokumente dem Importeur nur dann aushändigen wird, wenn dieser die geforderte Zahlung leistet bzw. einen entsprechenden Wechsel akzeptiert. Die Zahlung wird dann über die Einreicherbank (Bank des Exporteurs) an diesen weitergeleitet.
Der Exporteur hat bei einem Dokumenteninkasso also nicht die Sicherheit, dass er die Zahlung bei Einreichung von Dokumenten garantiert erhalten wird. Er kann sich nur sicher sein, dass die Dokumente nicht ohne Zahlung an den Importeur gegeben werden. Ein Dokumenteninkasso eignet sich daher in den Fällen, wenn zwischen Exporteur und Importeur bereits eine gute Geschäftsbeziehung besteht oder der Exporteur andere Anhaltspunkte für die Leistungsfähigkeit des Importeurs hat.
Bank Payment Obligation
Die Bank Payment Obligation (BPO) ist ein neues, elektronisches Zahlungsinstrument. Mit den „Einheitlichen Richtlinien für die Bank Payment Obligation“ der Internationalen Handelskammer existieren seit 2013 für die BPO ebenso international genormte Regeln wie zum Beispiel für Akkreditive und Garantien.
Die BPO ist von der Risikoabsicherung und der Abwicklung zwischen der Zahlung auf offene Rechnung und dem Akkreditiv angesiedelt. Mit einer BPO erhält der Exporteur – ähnlich wie beim Akkreditiv – ein unwiderrufliches, abstraktes, selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs. Im Gegensatz zum Akkreditiv ist dieses Zahlungsversprechen nicht an die Einreichung von konformen Dokumenten geknüpft, sondern an die Übermittlung von konformen Handelsdaten. Darin besteht aus Risikosicht auch der Hauptunterschied zum Akkreditiv: es werden nicht die tatsächlichen Dokumente geprüft, sondern nur elektronische Daten abgeglichen. Die Verwendung einer BPO setzt also eine solide Vertrauensbasis der Handelspartner voraus.
Die Vertragsparteien einigen sich bei der Verwendung der BPO auf die abzugleichenden Daten (die sogenannte Baseline). Diese werden auf einer speziellen Plattform für einen elektronischen Datenabgleich (Trade Matching Application) eingestellt. Der Exporteur lädt nach Versand der Ware die relevanten Handelsdaten über seine Bank auf die Plattform. Diese gleicht die empfangenen Daten gegen die Baseline ab. Sind die Daten ein „Match“ wird die BPO zugunsten der Bank des Exporteurs erstellt. Der Exporteur erhält damit das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der Importeursbank.
Durch den elektronischen Abgleich der Handelsdaten ist die BPO deutlich schneller abgewickelt als ein Akkreditiv, bei dem physische Dokumente zusammengestellt, verschickt und geprüft werden müssen. Ein möglicherweise eingeräumtes Zahlungsziel kann sich der Exporteur bei der BPO ebenso wie beim Akkreditiv finanzieren lassen.
Das Interesse an der Bank Payment Obligation nimmt weltweit zu. Besonders als Verbesserung der Zahlungssicherheit und Finanzierbarkeit im Vergleich zur offenen Rechnung kann die BPO punkten. Aufgrund der fehlenden Dokumentenprüfung ist es als Ersatz für das Akkreditiv nur bedingt tauglich.
Absicherungsmöglichkeiten für Zahlung auf Offene Rechnung
Auch wenn der Kunde die Zahlung auf offene Rechnung verlangt, so gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten diese Zahlung abzusichern. Der Exporteur muss das Zahlungsrisiko so nicht selbst tragen, sondern kann es gegen Zahlung einer Prämie oder Provision weitergeben. Eine Warenkreditversicherung ist dafür ebenso eine Möglichkeit wie eine Bankgarantie oder das Factoring.
Warenkreditversicherung
Mit Hilfe einer Warenkreditversicherung können ungesicherte Forderungen (zum Beispiel bei Zahlung auf offene Rechnung) im Ausland abgesichert werden. Wird einem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt, deckt diese Versicherung das Zahlungsrisiko ab. Die Versicherung greift dabei erst, wenn der Kunde nach Ablauf des Zahlungsziels seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Die Versicherungsprämie berechnet sich auf Basis der am Monatsende offenen Forderungen sowie hinsichtlich der Risikosituation in den jeweiligen Ländern, Branchen- und Kundengruppen. Tritt ein Schadensfall ein, so zahlt die Versicherung die entgangene Forderung abzüglich eines vertraglich festgelegten Selbstbehaltes.
Warenkreditversicherungen eignen sich dann für die Absicherung von Geschäften, wenn bei einem beträchtlichen Anteil der Verkäufe ins Ausland Zahlungsziele eingeräumt werden müssen.
Factoring
Das Factoring unterscheidet sich zur Warenkreditversicherung dahingehend, dass die offenen Forderungen von der Factoringgesellschaft regresslos angekauft werden. Der Exporteur erhält damit nicht nur die Absicherung, sondern auch die Liquidität sofort. Der Großteil der Forderung wird sofort ausgezahlt, ein kleiner Anteil erst nach Bezahlung durch den Auslandskunden. Wird die Rechnung nicht (vollständig) beglichen, so geht dies trotzdem zu Lasten des Finanzdienstleisters, nicht zu Lasten des Exporteurs.
Für die Übernahme des Risikos, die Bereitstellung der Liquidität und das Forderungsmanagement zahlt der Exporteur eine Factoringgebühr sowie Zinsen. Die Höhe dieser Gebühren orientiert sich wieder an der Risikosituation in den jeweiligen Ländern, Branchen- und Kundengruppen sowie dem Aufwand für die Bearbeitung. Für beide Seiten rechnet sich das Factoring dann, wenn das Debitorenportfolio eine gute Bonität aufweist und aus nicht zu vielen kleinen Einzelrechnungsbeträgen besteht.
Bankgarantien
Auch Bankgarantien eignen sich für die Absicherung von Forderungen aus offenen Rechnungen. Der Exporteur erhält von der Bank des Importeurs eine Zahlungsgarantie. Damit verspricht die Bank, dass sie – losgelöst vom zu Grunde liegenden Handelsgeschäft – dem Exporteur die Zahlung leisten wird, wenn der Importeur selbst nicht zahlt. Statt mit dem Importeur um die Zahlung zu streiten, kann der Exporteur die Zahlung sofort von der Bank verlangen.
Die Bankgarantie sichert dem Exporteur den vollen Betrag ab und verursacht für ihn keine Kosten. Auf der anderen Seite trägt er weiterhin das Zahlungsrisiko der ausländischen Bank. Für den Importeur ist die Bankgarantie mit Kosten verbunden, weswegen sie aus seiner Sicht nicht das bevorzugte Instrument ist.
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In dieser Übung behandeln wir, welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um eine Zahlung im internationalen Handel sicher abzuwickeln.
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Beantwortet
Vorgemerkt
Frage 1 von 14
1. Frage
Richtig oder falsch: Weil der Importeur bei der Vorkasse einseitig in Vorleistung treten muss, ist diese Zahlungsvereinbarung oftmals nicht durchsetzbar?
Korrekt
Der Importeur erhält im Gegenzug für die Zahlung der Vorkasse keine Sicherheit, dass die Ware auch tatsächlich wie vereinbart geliefert wird. Daher ist die reine Vorkasse – ohne Stellung von Garantien – oftmals nicht durchsetzbar.
Inkorrekt
Der Importeur erhält im Gegenzug für die Zahlung der Vorkasse keine Sicherheit, dass die Ware auch tatsächlich wie vereinbart geliefert wird. Daher ist die reine Vorkasse – ohne Stellung von Garantien – oftmals nicht durchsetzbar.
Frage 2 von 14
2. Frage
Was sind Zahlungsinstrumente im internationalen Handel?
Korrekt
Bei diesen drei Begriffen handelt es sich tatsächlich um Zahlungsinstrumente. Die Forfaitierung kommt zwar auch im gleichen Kontext vor, ist aber kein Zahlungsinstrument.
Inkorrekt
Die Forfaitierung kommt zwar auch im Kontext des internationalen Handels vor, ist aber kein Zahlungsinstrument. Zins-Cap und Swaption sind ebensowenig Zahlungsinstrumente, sondern derivative Instrumente aus dem Kapitalmarktgeschäft. Richtig wären gewesen: Akkreditiv, Dokumenteninkasso und Bank Payment Obligation.
Frage 3 von 14
3. Frage
Richtig oder falsch: Bei einem Dokumenteninkasso gibt die Inkassobank ein selbständiges Zahlungsversprechen ab?
Korrekt
Genau – die Bank gibt nämlich kein eigenes Zahlungsversprechen ab, sondern versichert lediglich, dass sie die Dokumente erst herausgeben wird, wenn der Importeur den geschuldeten Betrag zahlt. Ob dieser aber tatsächlich zahlt, darauf hat die Bank keinen Einfluss.
Inkorrekt
Das ist nicht korrekt, denn die Bank gibt kein eigenes Zahlungsversprechen ab. Die Bank versichert lediglich, dass sie die Dokumente erst herausgeben wird, wenn der Importeur den geschuldeten Betrag zahlt. Ob dieser aber tatsächlich zahlt, darauf hat die Bank keinen Einfluss.
Frage 4 von 14
4. Frage
Wie verbessert die Verwendung eines Dokumenteninkassos die Position des Exporteurs?
Korrekt
Das Dokumenteninkasso garantiert eben nicht, dass tatsächlich auf jeden Fall gezahlt wird. Aber der Exporteur hat damit die Sicherheit, dass die Dokumente nicht an den Importeur ausgehändigt werden, sollte dieser plötzlich nicht mehr zahlen wollen oder können.
Inkorrekt
Das Dokumenteninkasso garantiert eben nicht, dass tatsächlich auf jeden Fall – von der Bank oder dem Importeur – gezahlt wird. Aber der Exporteur hat damit die Sicherheit, dass die Dokumente nicht an den Importeur ausgehändigt werden, sollte dieser plötzlich nicht mehr zahlen wollen oder können.
Frage 5 von 14
5. Frage
In welchen Fällen bietet sich die Verwendung eines Dokumenteninkassos am ehesten an?
Korrekt
So ist es, denn das Dokumenteninkasso verspricht nicht die Zahlung selbst. Der Exporteur muss überzeugt sein, dass die Ware tatsächlich bezahlt wird, nachdem er die Dokumente eingereicht hat.
Inkorrekt
Die Bank verspricht bei einem Dokumenteninkasso nicht selbst die Zahlung. Daher muss der Exporteur überzeugt sein, dass die Ware tatsächlich bezahlt wird, nachdem er die Dokumente eingereicht hat.
Ist die Ware speziell für den Importeur angefertigt und damit nur schwer weiter veräußerbar, so ist ein Inkasso eher eine ungünstige Wahl. Ebenso sollte bei einer neuen Geschäftsbeziehung zwischen Importeur und Exporteur auf ein sichereres Zahlungsinstrument zurückgegriffen werden.
Frage 6 von 14
6. Frage
Für welches neue Zahlungsinstrument steht die Abkürzung „BPO“?
Korrekt
Genau, die Bank Payment Obligation ist eine elektronische Zahlungsverpflichtung einer Bank.
Inkorrekt
Nicht ganz richtig… Nur die Bank Payment Obligation ist tatsächlich eine elektronische Zahlungsverpflichtung einer Bank.
Frage 7 von 14
7. Frage
Was unterscheidet eine Bank Payment Obligation von einem Akkreditiv?
Korrekt
So ist es! Die Bank Payment Obligation verzichtet auf die zeitraubende Prüfung von physischen Dokumenten. Stattdessen werden nur die elektronisch auf eine Plattform eingestellten Handelsdaten abgeglichen. Die Geschwindigkeit der Abwicklung steigt dadurch.
Inkorrekt
Die Bank Payment Obligation verzichtet auf die zeitraubende Prüfung von physischen Dokumenten. Stattdessen werden nur die elektronisch auf eine Plattform eingestellten Handelsdaten abgeglichen. Die Geschwindigkeit der Abwicklung steigt dadurch.
Eine automatisierte Prüfung von Dokumenten ist dagegen nicht möglich.
Frage 8 von 14
8. Frage
Richtig oder falsch: Eine Bank Payment Obligation ist ebenso wie ein Akkreditiv ein unwiderrufliches, abstraktes und selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs?
Korrekt
So ist es! In diesem Aspekt sind Akkreditiv und Bank Payment Obligation identisch.
Inkorrekt
Tatsächlich sind Akkreditiv und Bank Payment Obligation in diesem Aspekt identisch.
Frage 9 von 14
9. Frage
Richtig oder falsch: Die Bank Payment Obligation ist das Produkt einer Initiative von SWIFT und der Internationalen Handelskammer?
Korrekt
Genau – und damit existieren für dieses Zahlungsinstrument auch weltweit einheitliche Richtlinien, ähnlich wie für Akkreditive und Garantien.
Inkorrekt
Doch, so ist es. Aufgrund dieser Zusammenarbeit existieren für dieses Zahlungsinstrument weltweit einheitliche Richtlinien, ähnlich wie für Akkreditive und Garantien.
Frage 10 von 14
10. Frage
Richtig oder falsch: Warenkreditversicherungen sind für den Exporteur sinnvoll, wenn der Importeur per Vorkasse zahlen will?
Korrekt
So ist es – bei der Zahlung auf offene Rechnung bietet sich der Einsatz von Warenkreditversicherungen an.
Inkorrekt
Nicht bei Vorkasse, sondern bei der Zahlung auf offene Rechnung bietet sich der Einsatz von Warenkreditversicherungen an.
Frage 11 von 14
11. Frage
Welche der Aussagen trifft nicht auf die Warenkreditversicherung zu?
Korrekt
Richtig, denn nur wenn ein Zahlungsziel eingeräumt wird, gibt es auch eine Forderung, die zu versichern ist.
Inkorrekt
Nur wenn ein Zahlungsziel eingeräumt wird, gibt es auch eine Forderung, die zu versichern ist. Daher eignen sich Warenkreditversicherungen nicht für Geschäfte ohne Zahlungsziel.
Frage 12 von 14
12. Frage
Richtig oder falsch: Beim Factoring werden überfällige Forderungen an eine Factoringgesellschaft verkauft?
Korrekt
Es werden keine überfälligen, sondern gesunde Forderungen verkauft.
Inkorrekt
Es werden keine überfälligen, sondern gesunde Forderungen verkauft.
Frage 13 von 14
13. Frage
Welche Aussagen treffen auf das Factoring zu?
Korrekt
Während die Warenkreditversicherung nur das Risiko der Nichtzahlung in der Zukunft abdeckt, wird beim Factoring auch gleich Liquidität zur Verfügung gestellt. Entsprechend muss der Exporteur nicht nachzahlen, falls Forderungen letztlich nicht beglichen werden. Für die Übernahme dieses Risikos erhält der Factor schließlich angemessene Provisionen. Damit der Bearbeitungsaufwand überschaubar bleibt, lohnt sich das Factoring eher bei guter Bonität des Debitorenportfolios und nicht zu vielen kleinen Einzelrechnungsbeträgen.
Inkorrekt
Während die Warenkreditversicherung nur das Risiko der Nichtzahlung in der Zukunft abdeckt, wird beim Factoring auch gleich Liquidität zur Verfügung gestellt. Entsprechend muss der Exporteur nicht nachzahlen, falls Forderungen letztlich nicht beglichen werden. Für die Übernahme dieses Risikos erhält der Factor schließlich angemessene Provisionen. Damit der Bearbeitungsaufwand überschaubar bleibt, lohnt sich das Factoring eher bei guter Bonität des Debitorenportfolios und nicht zu vielen kleinen Einzelrechnungsbeträgen.
Frage 14 von 14
14. Frage
Richtig oder falsch: Eine Bankgarantie der Importeursbank hat bei Zahlung auf offene Rechnung den Vorteil, dass der Exporteur den fälligen Betrag von der Bank abfordern kann, falls der Importeur selbst nicht zahlt?
Korrekt
Genau! Die Bankgarantie sichert dem Exporteur den vollen Betrag ab und verursacht für ihn keine Kosten. Auf der anderen Seite trägt er weiterhin das Zahlungsrisiko der ausländischen Bank…
Inkorrekt
Doch – die Bankgarantie sichert dem Exporteur den vollen Betrag ab und verursacht für ihn keine Kosten. Auf der anderen Seite trägt er weiterhin das Zahlungsrisiko der ausländischen Bank…
Zusammenfassung Akkreditiv Alternativen bei Offener Rechnung
Die Anwendung der Absicherungsmöglichkeiten bei Zahlung auf Offene Rechnung haben wir für Sie in der folgenden Grafik noch einmal zusammengefasst.
Akkreditiv Alternativen – Absicherung bei Zahlung auf Offene Rechnung
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