Akkreditiv-Ablauf – Die drei Schritte einer Transaktion
von admin · Veröffentlicht · Aktualisiert

Den Akkreditiv-Ablauf zu verstehen, fällt auf vielen am Anfang schwer. Das häufig verwendete Diagramm zur Beschreibung des Ablaufs einer Akkreditiv-Transaktion ist oft erst auf den zweiten Blick verständlich. Und natürlich hat eine Akkreditiv-Transaktion in der praktischen Abwicklung viele zu beachtende Details. Grundsätzlich ist der Akkreditiv-Ablauf aber ganz einfach, wenn man ihn aus der Sicht von nur einer Partei betrachtet.
Daher haben wir für Sie den Ablauf einer Akkreditiv-Transaktion zuerst aus Sicht eines Exporteurs beschrieben. Danach verdeutlichen wir den Akkreditiv-Ablauf noch einmal aus Sicht eines Importeurs. Bewusst werden beide Sichtweisen nicht kombiniert, so dass deutlich wird, dass es für jede Partei tatsächlich nur drei wesentliche Schritte im Akkreditiv-Ablauf gibt.
Akkreditiv-Ablauf aus Sicht des Exporteurs
Für Sie als Exporteur stellt sich der Akkreditiv-Ablauf in den folgenden drei Schritten dar:
- Ganz am Anfang steht der Liefervertrag, den Sie mit dem Importeur abschließen. In diesem werden unter anderem die Zahlungsbedingungen festgelegt. Einigen Sie sich auf ein Akkreditiv als Zahlungsinstrument, dann sollten bereits im Liefervertrag die notwendigen Akkreditivdokumente und -bedingungen spezifiziert werden. Bevor der Importeur den Auftrag zur Eröffnung des Akkreditivs an seine Bank gibt, sollten Sie als Exporteur möglichst den Entwurf des Akkreditivs prüfen. Geben die Bedingungen des Akkreditiventwurfs die Vereinbarung aus dem Liefervertrag vollständig wieder? Sind keine zusätzlichen Bedingungen eingefügt worden?
Der Abgleich der Vereinbarungen des Liefervertrags mit den Bedingungen des Akkreditiventwurfs ist der erste Schritt im Akkreditiv-Ablauf aus Sicht eines Exporteurs. - Hat die Bank des Importeurs das Akkreditiv tatsächlich eröffnet, so erhalten Sie als Exporteur die Avisierung durch Ihre eigene Bank. Die Bank gibt Ihnen den Wortlaut des Akkreditivs zur Kenntnis. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, die Akkreditivbedingungen noch einmal genau zu überprüfen. Falls es Unklarheiten oder Fehler gibt, so müssen diese mit der Bank oder direkt mit dem Importeur geklärt werden, damit eine Akkreditivänderung veranlasst werden kann.
Die Avisierung des Akkreditivs und die Überprüfung der tatsächlichen Akkreditivbedingungen ist der zweite Schritt im Akkreditiv-Ablauf aus Sicht eines Exporteurs. Ist das Akkreditiv wie vereinbart herausgelegt worden, so kann die Ware versendet werden. Sie als Exporteur stellen die im Akkreditiv festgelegten Liefer- und Begleitdokumente zusammen und reichen sie bei Ihrer Bank zur Zahlung ein. Die Bank prüft die Dokumente auf Konformität mit den Bedingungen im Akkreditiv. Sind die Dokumente in Ordnung, so zahlt Ihnen die Bank den vereinbarten Betrag.
Das ist der dritte und letzte Schritt im Akkreditiv-Ablauf aus Sicht eines Exporteurs – Sie versenden die Ware und bekommen Ihr Geld!
Aus Ihrer Sicht als Exporteurs ist damit der Akkreditiv-Ablauf beendet. Für Sie ist bei der Verwendung eines Akkreditivs wichtig, dass der Akkreditivtext tatsächlich die Vereinbarung des Liefervertrages wiedergibt. Ist dies der Fall, so können Sie die Ware verschicken, da Sie die Sicherheit haben, von einer Bank die Zahlung zu erhalten. Sie müssen nicht darauf hoffen, dass der Importeur wirklich zahlt.
Akkreditiv-Ablauf aus Sicht des Importeurs
Der Importeur auf der anderen Seite muss im Akkreditiv-Ablauf folgende drei Schritte im unternehmen, um die Bezahlung des Exporteurs abzuwickeln.
- Bereits im Liefervertrag entscheidet sich der Importeur für eine Abwicklung der Zahlung mit Hilfe eines Akkreditivs. Gemeinsam mit dem Exporteur legt er bereits zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen fest, welche an die Akkreditivdokumente gestellt werden.
Für den Importeur ist der erste Schritt im Akkreditiv-Ablauf die Festlegung der Akkreditivbedingungen im Liefervertrag. - Der Importeur beauftragt seine Bank zu Gunsten des Exporteurs ein Akkreditiv herauszulegen. Dieser Auftrag erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines Formblattes, mit dem die Bank alle für die Akkreditiveröffnung notwendigen Informationen über das Geschäft abfragt. Die Bank gibt den Akkreditiventwurf dem Importeur noch einmal zur Kontrolle. Idealerweise gibt der Importeur auch dem Exporteur noch einmal die Gelegenheit den Entwurf zu prüfen. Anschließend wird das Akkreditiv von der Bank des Importeurs eröffnet und per SWIFT-Nachricht an die Bank des Exporteurs gesendet.
Die Eröffnung des Akkreditivs durch seine Bank ist der zweite Schritt im Akkreditiv-Ablauf aus Sicht eines Importeurs. - Wenn der Exporteur die Ware verschickt und die entsprechenden Dokumente eingereicht hat, so werden diese auch von der Bank des Importeurs geprüft. Entsprechen die Dokumente den Akkreditivbedingungen, so wird die Zahlung durch die Bank geleistet. Gleichzeitig rechnet die Bank diese Zahlung mit dem Importeur ab und belastet entweder sein Konto oder eine Kreditlinie. Im Anschluss händigt die Bank dem Importeur die Originaldokumente aus. Der Importeur erhält die Ware, welche der Exporteur verschickt hat.
Das ist aus Sicht des Importeurs der dritte Schritt im Akkreditiv-Ablauf – die Belastung der Zahlung und der Erhalt der Dokumente im Gegenzug.
Hier geht es zum Quiz
Jetzt können Sie alles noch einmal in einem interaktiven Quiz testen, was Sie soeben gelernt haben. Zu jeder Frage und Antwort gibt es die passenden Erklärungen mit dazu.
Quiz-Zusammenfassung
0 von 10 Fragen beantwortet
Fragen:
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
Informationen
In dieser Übung werden wir behandeln, wie genau eine Akkreditiv-Transaktion abläuft.
Sie haben das Quiz schon einmal absolviert. Daher können sie es nicht erneut starten.
Quiz wird geladen...
Sie müssen sich einloggen oder registrieren um das Quiz zu starten.
Sie müssen erst folgende Quiz beenden um dieses Quiz starten zu können:
Ergebnis
0 von 10 Frage korrekt beantwortet
Ihre Zeit:
Zeit ist abgelaufen
Sie haben 0 von 0 Punkten erreicht (0)
Kategorien
- Nicht kategorisiert 0%
-
Toll gemacht – Sie haben sicher viel dazugelernt! Wollen Sie gleich weitermachen mit dem nächsten Quiz?
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
- Beantwortet
- Vorgemerkt
-
Frage 1 von 10
1. Frage
Zum Anfang müssen wir erst einmal festhalten: Wer ist direkt an einer Akkreditivtransaktion beteiligt?
Korrekt
Richtig!
Die Hauptbeteiligten einer Akkreditivtransaktion sind Exporteur und Importeur sowie ihre jeweilige Bank.
Das Akkreditiv wird vom Importeur in Auftrag gegeben. Es ist ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs. Da Akkreditive aber nur über Banken abgewickelt werden, ist auch noch die Bank des Exporteurs beteiligt. Diese erhält das Akkreditiv von der Importeursbank über das SWIFT-System (elektronisches Nachrichtensystem zwischen Banken) und leitet es an den Exporteur weiter.
Inkorrekt
Leider nicht ganz richtig…
Die Hauptbeteiligten einer Akkreditivtransaktion sind nur Exporteur und Importeur sowie ihre jeweilige Bank.
Das Akkreditiv wird vom Importeur in Auftrag gegeben. Es ist ein Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs. Da Akkreditive aber nur über Banken abgewickelt werden, ist auch noch die Bank des Exporteurs beteiligt. Diese erhält das Akkreditiv von der Importeursbank über das SWIFT-System (elektronisches Nachrichtensystem zwischen Banken) und leitet es an den Exporteur weiter.
-
Frage 2 von 10
2. Frage
Was ist der erste Schritt bei der Verwendung eines Akkreditivs?
Korrekt
Die Verwendung eines Akkreditivs wird bereits im Liefervertrag oder der verbindlichen Auftragserteilung festgelegt. Darin sollten ebenso bereits die wichtigsten Eckdaten des Akkreditivs festgehalten werden. Dementsprechend sollte man diese Einigung als ersten Schritt einer Akkreditivtransaktion ansehen.
Inkorrekt
Die Verwendung eines Akkreditivs wird bereits im Liefervertrag oder der verbindlichen Auftragserteilung festgelegt. Darin sollten ebenso bereits die wichtigsten Eckdaten des Akkreditivs festgehalten werden. Dementsprechend sollte man diese Einigung als ersten Schritt einer Akkreditivtransaktion ansehen.
-
Frage 3 von 10
3. Frage
Welche Aussage ist richtig?
Korrekt
Das Akkreditiv wird immer von der Bank des Importeurs eröffnet.
Der Importeur beauftragt seine Bank mit der Eröffnung des Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Der Exporteur soll so die Sicherheit erhalten, dass die Bank die vereinbarte Summe bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente zahlen wird.
Inkorrekt
Das Akkreditiv wird immer von der Bank des Importeurs eröffnet.
Der Importeur beauftragt seine Bank mit der Eröffnung des Akkreditivs zugunsten des Exporteurs. Der Exporteur soll so die Sicherheit erhalten, dass die Bank die vereinbarte Summe bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente zahlen wird.
-
Frage 4 von 10
4. Frage
Richtig oder falsch: Ein Akkreditiv muss immer im Entwurf von beiden Seiten geprüft werden, da eine spätere Änderung nicht mehr möglich ist?
Korrekt
Akkreditivänderungen sind mit Zustimmung aller Parteien auch nach der Eröffnung möglich. Sie sind allerdings mit Kosten verbunden. Daher ist es zwar richtig, dass der Entwurf möglichst vor der Akkreditiveröffnung von beiden Seiten geprüft werden sollte, um späteren Aufwand und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dies ist aber nicht so zwingend wie die Frage es darstellt.
Inkorrekt
Akkreditivänderungen sind mit Zustimmung aller Parteien auch nach der Eröffnung möglich. Sie sind allerdings mit Kosten verbunden. Daher ist es zwar richtig, dass der Entwurf möglichst vor der Akkreditiveröffnung von beiden Seiten geprüft werden sollte, um späteren Aufwand und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dies ist aber nicht so zwingend wie die Frage es darstellt.
-
Frage 5 von 10
5. Frage
Wie nennt man den Vorgang, wenn die Bank des Exporteurs das eröffnete Akkreditiv an ihren Kunden weiterleitet?
Korrekt
Dieser Vorgang wird Avisierung genannt. Vor der eigentlichen Zustellung des Akkreditivtextes in elektronischer oder physischer Form beinhaltet die Avisierung auch die Prüfung des Akkreditivs auf Echtheit sowie die Identifizierung von widersprüchlichen oder unklaren Akkreditivbedingungen.
Inkorrekt
Dieser Vorgang wird Avisierung genannt. Vor der eigentlichen Zustellung des Akkreditivtextes in elektronischer oder physischer Form beinhaltet die Avisierung auch die Prüfung des Akkreditivs auf Echtheit sowie die Identifizierung von widersprüchlichen oder unklaren Akkreditivbedingungen.
-
Frage 6 von 10
6. Frage
Richtig oder falsch: Sobald das Akkreditiv avisiert und für korrekt befunden wurde, kann der Exporteur die Ware versenden?
Korrekt
Das Akkreditiv kann ab dem Tag der Eröffnung bis zum Verfallsdatum jederzeit ausgenutzt werden, daher kann die Ware nun mit ruhigem Gewissen verschickt werden.
Inkorrekt
Das Akkreditiv kann ab dem Tag der Eröffnung bis zum Verfallsdatum jederzeit ausgenutzt werden, daher kann die Ware nun mit ruhigem Gewissen verschickt werden.
-
Frage 7 von 10
7. Frage
Was muss der Exporteur nach dem Versand der Ware tun, um die Zahlung unter dem Akkreditiv zu erhalten?
Korrekt
Um die Zahlung unter dem Akkreditiv zu erhalten, muss der Exporteur alle erforderlichen Lieferdokumente bei der Bank zur Prüfung einreichen. Entsprechen die Dokumente exakt den Anforderungen des Akkreditivs, so wird die Zahlung ausgelöst.
Inkorrekt
Um die Zahlung unter dem Akkreditiv zu erhalten, muss der Exporteur alle erforderlichen Lieferdokumente bei der Bank zur Prüfung einreichen. Entsprechen die Dokumente exakt den Anforderungen des Akkreditivs, so wird die Zahlung ausgelöst.
-
Frage 8 von 10
8. Frage
Ordnen Sie aus Sicht des Exporteurs den Ablauf der Schritte (von Anfang bis Ende) einer Akkreditivtransaktion!
-
Akkreditiv im Liefervertrag festlegen
-
Akkreditiventwurf von Importeur prüfen
-
Akkreditiv wird eröffnet und avisiert
-
Text des eröffneten Akkreditivs erneut prüfen
-
Ware versenden
-
Dokumente zusammenstellen und einreichen
-
Zahlung erhalten
Korrekt
Inkorrekt
-
-
Frage 9 von 10
9. Frage
Welche Schritte sollte der Importeur nach Abschluss des Liefervertrages unternehmen, damit das Akkreditiv eröffnet werden kann?
Korrekt
Der wichtigste Schritt ist, dass der Importeur bei seiner Bank die Eröffnung eines Akkreditivs zu Gunsten des Exporteurs in Auftrag gibt. Dies erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines Formblattes, mit dem die Bank alle für die Akkreditiveröffnung notwendigen Informationen über das Geschäft abfragt.
Idealerweise stellt der Importeur dem Exporteur einen Entwurf des Akkreditivtextes zur Verfügung, bevor das Akkreditiv tatsächlich eröffnet wird. So können mögliche Änderungswünsche des Exporteurs rechtzeitig und ohne zusätzliche Änderungskosten berücksichtigt werden.
Inkorrekt
Der wichtigste Schritt ist, dass der Importeur bei seiner Bank die Eröffnung eines Akkreditivs zu Gunsten des Exporteurs in Auftrag gibt. Dies erfolgt üblicherweise mit Hilfe eines Formblattes, mit dem die Bank alle für die Akkreditiveröffnung notwendigen Informationen über das Geschäft abfragt.
Idealerweise stellt der Importeur dem Exporteur einen Entwurf des Akkreditivtextes zur Verfügung, bevor das Akkreditiv tatsächlich eröffnet wird. So können mögliche Änderungswünsche des Exporteurs rechtzeitig und ohne zusätzliche Änderungskosten berücksichtigt werden.
-
Frage 10 von 10
10. Frage
Was passiert in welcher Reihenfolge, wenn der Exporteur akkreditivkonforme Dokumente eingereicht hat? Ordnen Sie die Ablaufschritte!
-
Der Exporteur hat akkreditivkonforme Dokumente bei seiner Bank eingereicht
-
Die Bank des Exporteurs verschickt die Original-Dokumente an die Bank des Importeurs.
-
Die Bank des Importeurs prüft die Dokumente selbst noch einmal.
-
Die Bank des Importeurs überweist den Akkreditivbetrag an die Bank des Exporteurs.
-
Die Bank des Exporteurs überweist den erhaltenen Betrag an den Exporteur.
Korrekt
Den Akkreditivbetrag, welchen die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs überweist, holt sie sich übrigens gleichzeitig vom Importeur wieder: entweder durch Einzug von dessen Konto oder durch Belastung seiner Kreditlinie.
Inkorrekt
Den Akkreditivbetrag, welchen die Bank des Importeurs an die Bank des Exporteurs überweist, holt sie sich übrigens gleichzeitig vom Importeur wieder: entweder durch Einzug von dessen Konto oder durch Belastung seiner Kreditlinie.
Tipp
Der erste Schritt ist „Der Exporteur hat akkreditivkonforme Dokumente bei seiner Bank eingereicht“.
-
Zusammenfassung vom Akkreditiv-Ablauf
In folgender Grafik ist der Akkreditiv-Ablauf in drei Schritten aus Sicht des Exporteurs und Importeurs noch einmal zusammengefasst.

Akkreditiv-Ablauf – Die drei Schritte einer Akkreditiv-Transaktion aus Sicht von Exporteur und Importeur