Die 10 wichtigsten Fakten über das Akkreditiv
Sie kennen sich mit dem Akkreditiv noch nicht so gut aus? Sie wollen besser verstehen, wie Ihr Geschäft von der Verwendung von Akkreditiven profitieren kann? Sie wollen sich von Ihrer Bank oder Sparkasse zum Thema Akkreditiv beraten lassen?
Eine sehr gute Entscheidung!
Bevor Sie sich mit Ihrem Berater treffen, lesen Sie hier die 10 wichtigsten Fakten über das Akkreditiv. So verstehen Sie bereits grundsätzlich, was ein Akkreditiv ist und wie es funktioniert. Mit Ihrer Bank oder Sparkasse können Sie dann klären, wie Sie das Akkreditiv praktisch in Ihrem Auslandsgeschäft verwenden.
Fakt 1 – Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen einer Bank
Die Bank des Käufers, im internationalen Handel also die Bank des Importeurs, legt zu Gunsten des Exporteurs ein Akkreditiv heraus. Die Bank verspricht damit dem Exporteur die Zahlung des vereinbarten Betrages unter bestimmten Bedingungen. Der Exporteur erhält die Zahlung also nicht von seinem Kunden, sondern von einer – hoffentlich – respektablen Bank im Land des Importeurs.
Fakt 2 – Das Akkreditiv wird zwischen Banken abgewickelt
Ein Akkreditiv wird von der Bank eines Importeurs eröffnet und über das elektronische SWIFT-System an die Bank des Exporteurs gesendet. Ein Akkreditiv ist ein weltweit akzeptiertes Instrument, das in einem standardisierten Format die genauen Bedingungen des Zahlungsversprechens enthält. Auf der Seite des Exporteurs übernimmt dessen Bank die Weiterleitung der Akkreditivbedingungen an den Exporteur und die Aufnahme und Prüfung der darin festgelegten Dokumente. Die Bank des Importeurs eröffnet das Akkreditiv gemäß den Weisungen des Käufers und prüft die Dokumente des Exporteurs ein weiteres Mal für den Importeur. Sämtliche Kommunikation und Abstimmung über das Akkreditiv erfolgt dabei zwischen den Banken.
Fakt 3 – Beim Akkreditiv geht es um Dokumente, nicht um Waren

Akkreditiv – Es geht nur um Dokumente, nicht um Waren
Fakt 4 – Ein Akkreditiv besteht losgelöst vom Handelsgeschäft
Hat eine Bank ein Akkreditiv eröffnet, so kann der Exporteur die Zahlung unter dem Akkreditiv abrufen, selbst wenn es zu Störungen in der Beziehung zum Importeur oder im eigentlichen Liefergeschäft gekommen ist. Das Zahlungsversprechen der Bank ist losgelöst von diesem Geschäft und einzig an die Bedingungen geknüpft, die im Akkreditiv selbst festgelegt sind. Kann der Exporteur die notwendigen Dokumente korrekt einreichen, so erhält er auch die Zahlung.
Fakt 5 – Von einer Abwicklung per Akkreditiv profitieren sowohl Exporteur als auch Importeur
Bei Vorauskasse profitiert am meisten der Exporteur, da er seine Bezahlung vor Versand der Waren erhält. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Importeur stark im Vorteil, da er die Ware erst nachträglich bezahlen muss. Bei beiden Extremen hat die jeweils andere Partei ein großes Risiko zu tragen.
Verwendet man ein Akkreditiv, wird eine Bank als neutrale Instanz zwischen Exporteur und Importeur geschaltet. Die Bank wird zahlen, wenn die eingereichten Dokumente exakt den Bedingungen im Akkreditiv entsprechen. Der Exporteur erhält damit seine Zahlung unabhängig von der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Importeurs. Der Importeur bekommt im Gegenzug die Sicherheit, dass die Zahlung erst erfolgt, wenn der Exporteur die Ware verschickt hat und die vereinbarten Dokumente genau den Bedingungen entsprechen, die für den Importeur wichtig sind.
Fakt 6 – Das Akkreditiv ist für den Handel außerhalb der EU wichtig

Akkreditiv – besonders gut für den Handel außerhalb der EU geeignet
Fakt 7 – Ein Akkreditiv kostet Geld
Die Absicherung für beide Parteien eines Exportgeschäfts hat ihren Preis: zwischen rund 0,35% und 0,8% vom Auftragswert (je nach Akkreditivvolumen) muss der Exporteur für die Abwicklung per Akkreditiv bezahlen, der Importeur zahlt zusätzlich noch nach Akkreditivlaufzeit. Die Banken verlangen für die Abwicklung nämlich Provisionen für die Akkreditiveröffnung, die Avisierung an den Exporteur, die Dokumentenprüfung und für alle weiteren mit der Dokumentenbearbeitung anfallenden Dienstleistungen. In Anbetracht der erheblichen Risikominimierung sind das allerdings gut angelegte Bankgebühren!
Fakt 8 – Ein Akkreditiv bietet für den Exporteur keine absolute Sicherheit
Auch wenn ein Akkreditiv ein sehr sicheres Zahlungsinstrument für den Exporteur ist, so gibt es zwei wichtige Dinge zu beachten. Sind die Bedingungen im Akkreditiv nicht erfüllbar, so ist das Akkreditiv wertlos. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Dokumente gefordert werden, die der Exporteur gar nicht bekommen kann. Ebenso könnte es sein, dass Lieferdaten oder die Akkreditivlaufzeit zu kurz bemessen sind und somit der Exporteur das Akkreditiv nicht fristgerecht ausnutzen kann.
Als zweites bietet ein Akkreditiv keine 100%-ige Sicherheit, wenn die Akkreditivbank nicht zahlen kann oder will. Aufgrund von politischen Entscheidungen im Land des Importeurs kann es vorkommen, dass die Bank nicht ins Ausland zahlen darf. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Instituts selbst können dazu führen, dass die Bank keine ausreichende Liquidität hat um zu zahlen oder die begrenzte Liquidität zur Befriedigung anderer Gläubiger einsetzen will.
Fakt 9 – Mit einer Bestätigung wird das Akkreditiv noch sicherer
Das Zahlungsrisiko der ausländischen Bank kann der Exporteur ausschalten, indem er dem Akkreditiv eine Bestätigung hinzufügen lässt. Das bedeutet, dass z.B. die Bank des Exporteurs dem Akkreditiv ein eigenes Zahlungsversprechen hinzufügt. Mit dieser Bestätigung muss die deutsche Bank bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente auch dann zahlen, wenn die Akkreditivbank selbst nicht zahlen kann oder will. Für diese zusätzliche Sicherheit berechnet die deutsche Bank eine risikoabhängige Bestätigungsprovision auf das Akkreditiv – in geringerer Höhe für erstklassige Banken in großen Volkswirtschaften, mehr für kleine Banken aus weniger entwickelten Ländern.
Fakt 10 – Das Akkreditiv ist nicht das einzige Zahlungsinstrument, aber das beste!

Akkreditiv – Das beste Zahlungsinstrument nach Vorauskasse
Andere Zahlungsformen wie offene Rechnung oder Vorauskasse benachteiligen immer übermäßig eine Partei des Geschäfts. Ein Dokumenteninkasso ist zwar in der Abwicklung günstiger als ein Akkreditiv, bietet aber für beide Seiten weniger Sicherheit. Die Stellung einer Zahlungsgarantie ist für den Importeur weniger attraktiv als die ein Akkreditiv zu verwenden, da er damit auf die detaillierte Prüfung der Dokumente verzichten würde.